Rede Ina Korter: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft

Anrede,

die Schulen in freier Trägerschaft sind wichtiger Bestandteil des Ersatzschulwesens und eine Bereicherung unserer Schullandschaft in Niedersachsen.
Mit dem heute zu beschließenden Gesetz zur Reform der Finanzhilfe für diese Schulen soll die Finanzierung auf eine verlässlichere, besser kalkulierbare Grundlage gestellt werden und zudem mehr Planungssicherheit hergestellt werden.
Das ist richtig so und war längst überfällig.

Ich kann nicht sagen, dass die Forderung nach mehr Transparenz nun vollständig erfüllt ist. Etwas klarer als vorher ist die neue Regelung schon, aber das, was wir wirklich gebraucht hätten, es ist leider nicht dabei herausgekommen:
Nämlich eine transparente Berechnung, wie viel jeder Schüler und jede Schülerin einer Schulform insgesamt kostet.

Das wäre eine wichtige Steuerungsgröße für alle schulpolitischen Planungen für uns gewesen.
So hätten wir auch einmal vergleichen können, was das gegliederte Schulwesen in Niedersachsen an welcher Stelle kostet und ob die gemeinsame Schule tatsächlich viel teurer wäre.
Das war nicht gewollt und nach Aussage des Ministeriums nicht möglich.

So ist die neue Regelung mit den Vertreterinnen der Schulen in freier Trägerschaft ausgearbeitet worden und wird von ihnen getragen.
Sie stellt eine klare Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung von 1993 dar und vollzieht notwendige Anpassungen an die in den letzten Jahren vollzogenen Veränderungen.

Ein weiteres großes Kapitel in diesem Gesetz ist jedoch der Nacharbeit zum Gesetz zur Eigenverantwortlichen Schule gewidmet.
Ich habe es bei der ersten Beratung bereits gesagt.
Dieses Gesetz ist im vergangenen Jahr so überhastet durch die Beratungen gepeitscht worden, dass eine ganze Reihe von Nachbesserungen und Klarstellungen nötig war, die wir nun in den Ausschussberatungen im Wesentlichen einvernehmlich nachgeholt haben.

So haben wir nun zum Beispiel die Zuständigkeiten des Schulvorstandes konkretisiert und erweitert. Er ist nun auch Widerspruchsinstanz, wenn der Schülerrat mit Entscheidungen der Schulleitung nicht einverstanden ist.

An einem Punkt hat die Klarstellung allerdings aus meiner Sicht eine unnötige Vorschrift festgelegt:
Wenn in naher Zukunft, nämlich nach den Sommerferien, kleine Grundschulen einen Schulvorstand bilden wollen, soll dieser automatisch mit der Gesamtkonferenz identisch sein.
Das mag praktikabler und einfacher sein, es wäre aber völlig ausreichend gewesen, daraus eine Kann-Bestimmung zu machen.

Dann hätten die gemeinten kleinen Grundschulen mehr Eltern in die Mitarbeit in Schulvorstand und Gesamtkonferenz einbinden können, wenn  sie dies wollen und genügend Eltern bereit sind, sich zu engagieren.

CDU und SPD wollten dies nicht. Für mich wird hier Detail deutlich, wie wenig Sie im Denken der tatsächlichen Eigenverantwortlichkeit angekommen sind.

Anrede,

im Grundsatz stehen wir Grünen hinter den Zielen des Gesetzes und werden deshalb zustimmen.

 

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