Rede Ina Korter: Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien Beförderung der Schülerinnen und Schüler
Landtagssitzung am 28.06.2011
Ina Korter, MdL
Anrede,
der Gesetzentwurf der Linken zielt darauf ab, die Schülerbeförderung für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II kostenfrei zu stellen, indem das Land die Beförderungskosten vollständig übernimmt.
Die Zielsetzung dieses Antrags können wir als Grüne voll unterstützen, gibt es doch in der Regel eine allgemeine Schulpflicht von 12 Jahren.
Momentan haben wir eine ganze Reihe von Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten in der Finanzierung der Schülerbeförderung.
So erhält zum Beispiel ein Schüler der einjährigen Berufsfachschule mit einem Hauptschulabschluss eine kostenlose Fahrkarte, ein Schüler derselben Klasse, der einen Realschulabschluss hat, jedoch nicht.
Die sauberste Lösung wäre, alle Schülerinnen und Schüler bekämen den Schulbesuch bis zum Verlassen der allgemein bildenden und der Berufsbildenden Schulen vollständig finanziert. Die Inanspruchnahme eines Bildungsangebotes sollte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen und das ist allzu leicht der Fall, wenn die Schule weit entfernt und das Familienbudget schmal ist.
Eine vollständige Umsetzung dieses Anspruchs würde jedoch nach Angaben des Kultusministeriums jedes Jahr zusätzliche 75 Millionen Euro kosten.
Abgesehen davon, dass seitens der Fraktion Die Linke eine ganze Reihe von wünschenswerten Verbesserungen gefordert wird, für die in der Regel eine Finanzierung nicht detailliert dargelegt ist, sehen wir Grünen die Notwendigkeit, eine Finanzierung der verschiedenen besonders wichtigen Projekte im Bildungsbereich mit einer Prioritätensetzung durchzurechnen und darzustellen.
Wollen wir zuerst Ressourcen, die wir ja mit Schulden finanzieren müssen, in die frühkindliche Bildung, die Ganztagsschulen und die Inklusion mit kleineren Klassen stecken oder in die Schülerbeförderung oder alles zugleich?
Alles auf einmal lässt sich, das muss man ehrlicherweise sagen, wenn man glaubwürdig bleiben will, nicht finanzieren - vielleicht Schritt für Schritt.
Das wichtigste ist für uns zunächst:
Die Kinder aus ALG II – Empfänger-Familien bekommen die Fahrtkosten- so das Ministerium- durch das Bildungspaket des Bundes finanziert. Auch wenn das mit hohen Hürden behaftet ist und keine Dauerlösung darstellt, ist es doch ein Anfang!
Wenn wir jetzt aber ins Schulgesetz schreiben, dass alle Schülerinnen und Schüler die Fahrtkosten erstattet bekommen, dann kann das Land noch nicht einmal mehr die Gelder aus dem Bildungspaket abziehen, weil die sozialrechtliche Bundesregelung gegenüber einer Landesregelung nachrangig wäre.
Der Teufel steckt also im Detail.
Aber meine Damen und Herren von CDU und FDP, so einfach, wie Sie es sich wieder einmal machen, nämlich nur zu sagen, "das kostet zu viel Geld, deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab", das ist ein bisschen dürftig.
Ich denke, es ist wichtig, im ersten Schritt die größten Ungerechtigkeiten zu beseitigen.
Ein kluges Modell hätten Sie sich zumindest vom Ministerium ausarbeiten lassen können.
So könnte das Land die Fahrtkosten zumindest bei sehr geringem Familieneinkommen vollständig und dann nach Einkommen gestaffelt anteilig übernehmen.
Wir haben viel Sympathie für den vorgelegten Gesetzentwurf, werden uns aber heute dazu enthalten, weil wir die Generallösung angesichts der finanziellen Situation für augenblicklich noch zu weitgehend halten.