Rede Ina Korter: Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien Beförderung der Schülerinnen und Schüler (Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE)

Anrede,

Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen –auch nicht davon, ob die Schülerinnen und Schüler die nächstgelegene Schule erreichen können.

Wir wissen, dass in Niedersachsen die Übergangsquoten auf das Gymnasium und die Abiturquoten regional sehr unterschiedlich sind.

Während in Städten wie Hannover 35,4% eines Schülerjahrgangs das Abitur erreichen, sind es im Kreis Holzminden mit 13.3% nicht einmal halb so viele und im Landkreis Oldenburg sogar nur 9,3%.

Es wird wohl hier niemand behaupten wollen, dass die Kinder in Kreisen wie Oldenburg, Holzminden oder Peine dümmer sind.

Wir müssen vielmehr davon ausgehen, dass die unterschiedliche Abiturquote noch immer damit zusammenhängt, ob eine gymnasiale Oberstufe für die Schülerinnen und Schüler gut erreichbar ist.

Das ist eine Ungerechtigkeit, die so nicht hingenommen werden kann, an der wir etwas ändern können.

Sicherlich sind allein schon die große Entfernung zur Schule, der weite Weg und entsprechend die Zeit, die der tägliche Schulweg erfordert, ein wichtiger Faktor.
Umso wichtiger ist es, durch integrierte Schulformen ein dichteres Netz von Schulangeboten in erreichbarer Nähe zu schaffen, zum Beispiel kleine Gesamtschulen.

Besonders für Kinder aus ärmeren Familien können aber auch die Kosten zur entscheidenden Hürde werden.

Kosten von mehr als 100,- €, wie sie für viele Schülerinnen und Schüler jeden Monat für den Schülertransport in der Oberstufe fällig werden, sind ganz sicher für viele Eltern noch immer ein entscheidendes Argument, ihr Kind lieber schon nach der 10. Klasse abgehen zu lassen.

Das ist nicht nur eine riesige Ungerechtigkeit gegenüber diesen Kindern, die mit dem Recht auf Bildung nicht zu vereinbaren ist,

es ist auch für unsere Gesellschaft eine durch nichts vertretbare Verschwendung von Bildungsressourcen.

Der Gesetzentwurf der Linken geht deshalb in die richtige Richtung.

Dass die Kostenübernahme für den Schülertransport mit der 10. Klasse endet, ist im Grunde mit nichts zu begründen, umso weniger, als die Schulpflicht ja 12 Jahre beträgt.

Als ersten Schritt müssen deshalb zumindest für die Kinder aus ärmeren Familien die Kosten für die Fahrt zur Schule von den öffentlichen Haushalten getragen werden, wie wir es bereits vor einem Jahr mit unserem Antrag "Kinderarmut bekämpfen" gefordert haben.

Der Regelsatz aus dem Arbeitslosengeld II deckt die Kosten für die Schülerbeförderung nur zu einem geringen Teil ab. Dazu haben wir hier im Landtag bereits mehrfach Petitionen gehabt.

Und dazu hat es auch bereits eine Entscheidung des Landessozialgerichts zugunsten einer Schülerin gegeben. Gestern jedoch hat Bundessozialgericht im Falle einer Berufsfachschülerin aus Esens  einen Anspruch abgelehnt.

Müssen Jugendliche aus armen Familien in Niedersachsen etwa in jedem Einzelfall ihr Recht auf Bildung einklagen?

Es wird Zeit, dass wir zumindest für Kinder aus einkommensschwachen Familien hier endlich eine Lösung finden.

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