Rede Ina Korter: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften

- es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

jetzt hat die Opposition alles herbei gesucht, was sie auftreiben konnte, um die Schulgesetznovelle von SPD und Grünen madig zu machen – überzeugen, Anrede,  konnten Sie damit nicht.

Lauter formale Kriterien haben Sie genannt:
Angeblich ist die Finanzierung nicht  richtig durchgerechnet.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, wir haben mit den gleichen Ansätzen gerechnet, die Sie für Ihr Oberschulgesetz zugrunde gelegt haben.

Wir haben den Gesetzentwurf von den MitarbeiterInnen des Ministeriums nachrechnen lassen, die früher auch Ihre Gesetzentwürfe durchgerechnet haben.

Wollen Sie behaupten, die könnten seit dem 20. Januar nicht mehr  rechnen?

Der Landesrechnungshof hat andere Zahlen errechnet, richtig. Aber im Fachausschuss wurde sehr deutlich, dass dabei zum Teil von falschen Berechnungsgrundlagen ausgegangen wurde.

Ich will nur einmal ein Beispiel anführen:

Der LRH rechnet höhere Kosten für die Umstellung vom G 8 auf das G 9 bei Gesamtschulen aus, weil er davon ausgegangen ist, dass  beim G 9 281 Wochenstunden bis zum Abitur unterrichtet werden müssen.

Die Vorgabe der Kultusministerkonferenz sagt aber klar: Ob  G8 oder G9 – bis zum Abitur müssen 265 Wochenstunden unterrichtet werden.

Allein an diesem Beispiel wird klar, dass Sie da eine Diskrepanz politisch hochziehen wollen, der die Grundlage fehlt.


Anrede von CDU und FDP,

Sie beschwören den Untergang der Gymnasien, obwohl die Schulträger doch entscheiden, ob sie eine IGS gründen oder nicht, sie beklagen zu schnelle  Beratungen, zu wenig Anhörung - immer wieder die gleichen Vorwürfe, die bei genauem Hinsehen nicht einmal den Tatsachen entsprechen.

Und warum all diese künstliche Aufregung?

Weil Sie keinen einzigen inhaltlichen Grund anführen können.
Vielleicht haben Sie die 20 Stellungnahmen der  Verbände nicht genau gelesen.

Gab es dort etwa eine nennenswerte Ablehnung für die Rückkehr der Gesamtschulen zum G 9?

Das Gegenteil ist der Fall! Breite Zustimmung!

Und haben nicht die kommunalen Schulträger ausdrücklich  die neue Flexibilität begrüßt, mit der sie ihre Schullandschaft gestalten können, wenn sie bald auch kleinere Gesamtschulen gründen dürfen?

Besondere Bedenken hinsichtlich der Konnexität habe ich nicht vernommen.  

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat keinerlei rechtliche Bedenken geäußert.

Was wollen Sie eigentlich?

Ich glaube, Sie können einfach nicht ertragen, dass Sie nicht mehr die  Mehrheit in diesem Parlament besitzen.

Sie sind mit Ihrem Kampf gegen Gesamtschulen, mit Ihrer Politik der Ungleichbehandlung und des Turbo-Stress grandios gescheitert.

 Lassen Sie uns jetzt unseren Wählerauftrag erfüllen und Ihre Irrwege korrigieren.

Schluss mit der Diskriminierung der Gesamtschulen! Gute Schulen für Niedersachsen!

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