Rede Ina Korter: Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen zur Änderung von Verträgen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen und zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Anrede,

der vorliegende Gesetzentwurf soll es den kirchlichen Schulträgern  ermöglichen, alle katholischen Konkordatsschulen als Oberschulen zu führen.

Sie können damit die bessere Ausstattung als gebundene Ganztagsschulen in Anspruch nehmen,  sie können die bisher im Konkordatsvertrag ausgewiesenen Haupt- und Realschulen  um ein gymnasiales Angebot erweitern, wenn der Schulträger zustimmt.

Und sie können nach dem Gesetzentwurf von CDU und FDP den Anteil der bekenntnisfremden Schülerinnen und Schüler über die 30 % hinaus unbefristet und unbegrenzt weiter erhöhen, wenn dadurch die Aufnahme von Schülern mit Migrationshintergrund und  mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erleichtert wird.

Was ist daran problematisch?

Das klingt vielleicht erst mal gar nicht falsch,  vielleicht sogar nach interkultureller Öffnung, aber bei genauer Betrachtung offenbart sich, dass es sich vor allem um ein Deckmäntelchen handelt, mit dem  CDU und FDP noch schnell vor der Landtagswahl eine noch stärkere Ausweitung der privilegierten Finanzierung der Konkordatsschulen durchsetzen wollen.

Seit dem Regierungsantritt 2003 hat es diese Landesregierung geschafft, die Finanzmittel für die 15 Konkordatsschulen von damals 29 Millionen Euro pro Jahr auf heute jährlich 56 Millionen Euro zu erhöhen, also fast verdoppelt!  Das sollte man wissen.

Anrede,

die Konkordatsschulen sind einmal gegründet worden, um Schülerinnen und Schülern katholischen Bekenntnisses ein entsprechendes Schulangebot zu machen.

In den vergangenen Jahren ist jedoch der Anteil der schulgesetzlich erlaubten bekenntnisfremden, also der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler kontinuierlich erhöht worden, von früher 10% auf heute 30 %. 

Der  Anteil der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler in den Konkordatsschulen liegt heute de facto zwischen 21 und 43 %.

Mit der vorgesehenen Änderung könnten es auch 50 oder 60 % werden.

Da muss man sich dann fragen, ob die Geschäftsgrundlage für Konkordatsschulen überhaupt noch gegeben ist, wenn die katholischen Schüler fehlen.

Und wir fragen vor allem, ob die herausgehobene Finanzierung von Konkordatsschulen dann noch gerechtfertigt ist!

Diese grundsätzlichen Bedenken hat auch der Landesrechnungshof in der Kultusausschusssitzung sehr deutlich zum Ausdruck gebracht: Er hält den Gesetzentwurf für kritisch.

Bei Wegfall der Geschäftsgrundlage  sieht er sogar in der privilegierten Finanzierung der Konkordatsoberschulen einen möglichen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes.

Warum, fragt man sich, bekommen andere freie Schulen nicht eine solche Finanzausstattung?

Und dann sollen jetzt noch mit den Ausnahmen von der 30 % - RegelungWege  beschlossen werden, mit denen besser ausgestattete  Konkordatsoberschulen vor dem demografischen Wandel  - immer weniger Schüler, also auch immer weniger katholische Schüler – ganz besonders geschützt werden.

Und wer sind die Verlierer? Die öffentlichen Schulen.

Das machen wir nicht mit, meine Damen und Herren, da stimmen wir nicht zu.

Da hilft auch kein Hinweis auf den Konkordatsvertrag, meine Damen und Herren von CDU und FDP.

Erstens, lassen sich die heute von Ihnen beantragten Ausweitungen dort nicht zwingend ableiten, wie der GBD mir bestätigt hat, und zweitens kann und muss man einen Vertrag über Konkordatsschulen  grundsätzlich ändern, wenn er nicht mehr zeitgemäß ist.

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