Rede Ina Korter: Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen zur Änderung von Verträgen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen und zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Anrede,
wieder einmal muss sich der Landtag mit dem Wunsch der Kirche befassen, Schulen in kirchlicher Trägerschaft zu gründen, zu erweitern oder bestehende staatliche Schulen in kirchliche Schulen umzuwandeln.
Dieses Mal geht es um Änderungen des Vertrags zwischen der katholischen Kirche und dem Land Niedersachsen.
Die Vereinbarung wurde bereits am 6.4. von der damaligen Kultusministerin Heister Neumann unterzeichnet, der Landtag muss dies nun bestätigen.
Anrede,
Fakt ist, die katholische Kirche will ihr schulisches Angebot dem aktuellen Bedarf anpas-sen, indem sie Gymnasien und Gesamtschulen errichtet, und sie will es ausbauen.
Letzteres ist eine Entwicklung, der wir aus grundsätzlichen Erwägungen sehr skeptisch gegenüberstehen. Wir erkennen durchaus die Qualität der Schulen in kirchlicher Trägerschaft an, aber wir beobachten auch verstärkt die Tendenz, dass die Kirchen versuchen, ihren Einfluss im Schulbereich auszuweiten.
Anrede,
wir sind eine multikulturelle und auch eine multireligiöse Gesellschaft. Es gibt nicht nur eine Vielzahl von Religionen, sondern auch eine zunehmende Zahl von Menschen, die gar keiner Glaubensgemeinschaft angehören. Für das Zusammenleben ist es wichtig, dass sich Menschen unterschiedlicher Weltan-schauungen austauschen und sich nicht voneinander abschotten. Wir Grünen wollen in der Schule keine Trennung nach religiösem Bekenntnis.
Besonders problematisch ist es, wenn durch die Überführung öffentlicher Schulen in die Trägerschaft einer Kirche diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die religiösen Über-zeugungen des Schulträgers nicht teilen, dann kein Schulangebot vor Ort mehr vorfin-den.
Das wäre aber beim Gymnasium Twistringen der Fall. Es darf nicht sein, meine Damen und Herren, dass Jugendliche nur dann ein Gymnasium – oder in anderen Fällen eine Gesamtschule – vor Ort besuchen können, wenn sie auch bereit sind, am Religionsunterricht teilzunehmen.
Damit würde die Religionsfreiheit ernsthaft in Frage gestellt. Zur Umwandlung des Gymnasiums Twistringen in eine kirchliche Schule kommt noch ein weiterer Aspekt:
Uns ist durchaus bekannt, dass die kirchliche Trägerschaft dieser Schule von vielen be-fürwortet wird, und zwar deshalb, weil der öffentliche Träger anderenfalls gar nicht in der Lage gewesen wäre, diese Schule zu gründen, weiterzuführen und mit einem ver-gleichbar guten pädagogischen Konzept auszustatten.
Anrede,
wenn die öffentlichen Haushalte derart am Ende sind, wenn das Land dazu noch Vor-gaben macht, nach denen die gewünschten Schulen von den Kommunen häufig nicht eingerichtet werden können, dann ist natürlich die Versuchung groß, einfach ja zu sa-gen, wenn stattdessen ein kirchlicher Träger einspringt, damit man überhaupt eine gute Schule bekommt.
Das ist bei der IGS Wunstorf mit der evangelischen Kirche als Träger nicht anders. Aber wenn wir ehrlich sind, ist das ein absolutes Armutszeugnis.
Anrede,
anstatt Schulen an kirchliche und private Träger zu „verscherbeln“, müssen endlich die Kommunen und die öffentlichen Schulen wieder so ausgestattet werden und die nötige Freiheit erhalten, dass sie selbst in der Lage sind, gute Schule zu machen. Die Grünen-Fraktion wird aus diesen grundsätzlichen Überlegungen dem Gesetzent-wurf nicht zustimmen.