Rede Ina Korter: „Entwicklung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Niedersachsen“
Anrede,
am 21. März diesen Jahres hat der Sonderberichterstatter der UN für das Recht auf Bildung Vernor Munoz, seinen Deutschlandbericht zur Umsetzung der UN-Resolution 60/251 vorgelegt. Er beklagt, das deutsche Schulsystem sei nicht auf Einbeziehung, auf Inklusion von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, sondern auf Aussonderung, auf Segregation. Unsere Schule verweigert Flüchtlingskindern, Kindern aus Migrantenfamilien und Kindern mit Lernbeeinträchtigungen und Behinderungen das gleiche Recht auf Bildung. Das Menschenrecht auf diskriminierungsfreien Zugang zu den Schulen wird damit in Deutschland nicht verwirklicht.
Anrede,
noch bevor der Bericht von Herrn Munoz überhaupt veröffentlicht war, ist Kultusminister Busemann bereits durch die Lande gezogen und hat sich mokiert: Der UN-Sonderberichterstatter sei ja nur neun Tage in Deutschland gewesen. Überhaupt sei er nur ein "Handlungsreisender der GEW".
Herr Busemann, mit diesen Äußerungen haben Sie sich nur selbst diskreditiert.
Sie haben damit bezeugt, wie wenig Respekt Sie vor den Institutionen der UN haben und wie wenig Sie die auch von Deutschland unterzeichneten, Menschenrechtsabkommen interessieren.
Anrede,
Wenn Herr Munoz die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zur Integration bereits gekannt hätte, dann wäre er in seinem Urteil über unser Schulsystem nur noch bestärkt worden.
Denn die Antwort macht auf beschämende Weise deutlich:
In Sachen schulischer Integration sind wir in Niedersachsen seit vielen Jahren kein Stück vorangekommen!
1. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in eine besondere Schule ausgesondert werden, ist in Niedersachsen in den letzten Jahren deutlich gestiegen, sowohl absolut als auch prozentual.
2. Die Landesregierung hat die Zahl der Lehrerstunden pro Schüler für die Integration im gleichen Zeitraum drastisch reduziert.Sie hält zwar für eine Minderheit Integrationsangebote aufrecht, aber Sie setzt dafür immer weniger Mittel ein.
3. Die Landesregierung hat kein Konzept und zeigt keinerlei Engagement, die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu verbessern.
Anrede,
wenn wir über Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf reden, dann geht es zum einen um die optimale Förderung dieser Kinder in der Schule.
Zum anderen geht es uns um die gesellschaftliche Integration, um die volle gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen.
Und hier trennen uns Welten, Herr Busemann:
Die Landesregierung behauptet in ihrer Antwort, die gesellschaftliche Integration könne zwar mit einem gemeinsamen Unterricht erreicht werden, aber genau so gut auch über den Weg der Aussonderung in besondere Schulen. Herr Busemann, Sie sind uns in Ihrer Antwort jeglichen wissenschaftlichen Beleg für diese These schuldig geblieben.
Sie beweisen damit, dass Sie offenbar die Diskussion der vergangenen 30 Jahre komplett verpennt haben oder genauer gesagt, nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Sie behaupten, dass über den Förderort grundsätzlich im Interesse des Kindes entschieden wird. Aber welches der richtige Ort für das Kind ist, das wollen Sie als Schulbehörde besser wissen und entscheiden.
Sie sind ja der Experte, der allein definieren will, was für das Kind gut ist und welche Bildungschancen es haben soll! Sie ignorieren völlig, was die Eltern dieser Kinder wollen.
Sie haben keine Ahnung, wie viele Eltern sich für einen gemeinsamen Unterricht für ihr Kind engagieren, und wie viele dieser Eltern mit ihrem Wunsch bereits an den zuständigen Grundschulen scheitern. Auch das, was die Betroffenen selber sagen, interessiert Sie ganz offenkundig nicht.
Der Deutsche Behindertenrat hat für seine Arbeit drei zentrale Ziele formuliert:
1. Selbstbestimmt Leben statt Heimversorgung
2. Gleiche Rechte statt entmündigende Fürsorge
3. Gemeinsame Bildung statt Sonderschule
Die Überwindung der Aussonderung in spezielle Schulen ist seit Jahren eine der zentralen Forderungen der Menschen mit Behinderungen.
Aber Ihr Ministerpräsident glaubt, er hätte Menschen mit Behinderungen bereits adäquat integriert, wenn er mehr Gebärdendolmetscher fordert. Das wird nicht reichen, sage ich Ihnen.
Seit 1993 ist das Ziel der Integration im niedersächsischen Schulgesetz verankert, aber von der amtierenden Landesregierung wird es offenkundig nicht mehr geteilt.
Die Juristen Wulff und Busemann interessiert wohl dieser Part unseres Schulgesetzes wenig!
Wenn man die Antwort auf unsere Große Anfrage betrachtet, ergibt sich eine beschämende Bilanz. Auch wenn Ihre Zahlen sehr unvollständig sind, so wird doch deutlich:
Seit 1995 stagniert die Integration in der Schule. Von 1995 bis 2003 ist sowohl die absolute Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule besuchen müssen, um 31% gestiegen, und zwar von 30.461 auf 40.024, als auch die Förderschulquote, also der Prozentanteil der Schülerinnen und Schüler, die auf eine Förderschule geschickt worden sind, von 3,7 auf 4,4%.
Erst ab 2005 sind bei insgesamt sinkenden Schülerzahlen auch diese Zahlen wieder geringfügig gesunken. Ganz stark gestiegen ist der Anteil der in besondere Schulen geschickten SchülerInnen in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache. Beim Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist die Förderschulquote von 1995 bis 2006 um 60% gestiegen, bei sprachlicher Entwicklung um 85% und beim Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sogar um 87%.
Da fragt man sich doch, wie sollen sprachbeeinträchtigte Kinder besser und richtiger sprechen lernen, wenn sie sich vorwiegend unter Kindern mit Sprachschwierigkeiten aufhalten?
Aber auch beim Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung hat es seit 2000 einen Anstieg gegeben. Zugleich stagniert der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung, die in einer Integrationsklasse gefördert werden, seit Ende der 90er Jahre auf einem sehr niedrigen Niveau. Noch immer besuchen 25mal mehr Schülerinnen mit geistiger Behinderung eine gesonderte Schule als eine Integrationsklasse.
Richtig blamabel wird es, wenn man sich ansieht, wie viele Lehrerstunden für die Integrationsklassen eingesetzt werden.
Während 1991 unter grün-rot noch im Durchschnitt für jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Integrationsklassen 7,7 Sonderpädagogik-Lehrerstunden eingesetzt wurden, waren es 2006 nur noch 3,72 Std., also weniger als halb so viel.
Den entscheidenden Einbruch – das muss man bei einer genaueren Betrachtung sagen – hat schon seit 1995 unter der damaligen SPD-Alleinregierung gegeben.
Positiv ist, dass inzwischen 23% der Grundschulen in die sonderpädagogische Grundversorgung einbezogen sind, durch die für Kinder mit Förderbedarf Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung immerhin in den ersten vier Jahren ein gemeinsamer Unterricht ermöglicht werden soll.
Aber auch dieser Erfolg wird bei genauerer Betrachtung deutlich relativiert.
Denn gleichzeitig sind die Lehrerstunden Sonderpädagogik für diese Grundversorgung pro Klasse um mehr als 30% gekürzt worden.
Trotz Ausbau der sonderpädagogischen Grundversorgung, ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die schon im Grundschulalter in eine Förderschule geschickt werden, deutlich gestiegen, Kinder mit geistiger Behinderung sind in dieses Konzept ohnehin nicht einbezogen. Ganz offenkundig trägt das Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung, so schlecht, wie es ausgestattet ist, zu wenig zur Integration bei.
Anrede,
Mit großem Pathos haben Schulpolitikerinnen der CDU hier erklärt, dass sie nicht vom System aus denken, sondern vom einzelnen Kind aus.
Frau Körtner, offensichtlich wissen Sie ja besser, was richtig für ein Kind ist.
Dann verstehe ich allerdings nicht, warum Sie alle so wenig über den Bildungsverlauf der einzelnen Kinder wissen und sich auch offenkundig so wenig dafür interessieren.
Das wird aus den fehlenden Antworten der Landesregierung nur zu deutlich:
- Sie wissen nicht, für wie viele Kinder mit Förderbedarf aus einem Integrationskindergarten die Integration schon bei der Einschulung wieder endet und wie wenige eine integrative Schulform finden.
- Sie wissen nicht, wie wenige Kinder beim Übergang aus der Grundschule in die Sekundarstufe integrativen Unterricht fortführen können.
- Sie können nicht beantworten, welche Abschlüsse die SchülerInnen, die in einer Integrationsklasse unterrichtet worden sind, am Ende der Sekundarstufe I erreichen.
Folglich wissen Sie auch nicht, welche Chancen diese Jugendlichen beim Übergang in die Berufausbildung haben.Es ist schon bezeichnend, was Sie in den Schulen evaluieren und was lieber nicht! Augen zu, Ohren zu – das ist Ihre Politik, wenn es um den Bildungsweg von benachteiligten Kindern geht. Nur den Mund machen Sie leider trotzdem weit auf”¦
Auf unsere Frage, mit welchen Konzepten und welchem Ressourceneinsatz die Landesregierung in den kommenden Jahren den gemeinsamen Unterricht voranbringen will, gibt Herr Busemann keine Antwort.
 "Es gibt Anzeichen dafür, dass in Deutschland keine ausreichenden Fortschritte in Bezug auf die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Regelschulen erzielt wurden."
So hat es der UN-Sonderberichterstatter Vernor Munoz in seinem Bericht formuliert.
Zu sanft formuliert, finde ich, denn es ist skandalös, was hier getrieben wird!
Aus der Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage kann man nur eins schließen: Für die niedersächsische Landesregierung ist mehr Integration kein Thema.
Die Landesregierung hat keine Konzepte, und sie hat offenkundig auch gar nicht den Willen dazu.