Rede Ina Korter: Den freien Elternwillen zum Wohle der Kinder gestalten

- es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

der vorliegende Antrag von CDU und FDP zum freien El-ternwillen ist in seinen Formulierungen bemerkenswert verquast.

Offenbar trauen Sie sich nicht, offen und direkt zu sagen, was Sie eigentlich wollen.

Das wird schon in der Überschrift deutlich: "Den freien Elternwillen zum Wohle der Kinder gestalten".

Was soll denn das bedeuten?

Wer ist das Subjekt in diesem Satz? Wer soll den freien Elternwillen gestalten? Die Schule? Die Landesregierung?

Aber was ist am Elternwillen noch frei, wenn er von der Schule oder der Landesregierung "gestaltet" wird? In Wirklichkeit geht es Ihnen gar nicht darum, den Eltern-willen zu "gestalten", sondern ihn nach einem Schuljahr schon wieder aufzuheben, meine Damen und Herren von CDU und FDP.

Nach der vierten Klasse dürfen die Eltern noch entschei-den, auf welche Schule ihr Kind gehen soll. Aber schon nach der fünften Klasse soll es möglich sein, die Kinder auch gegen den Willen der Eltern auf eine andere Schulform zu überweisen.

Das heißt es doch im Klartext, was Sie mit "Weiterentwick-lung der Steuerungsmöglichkeiten" meinen, sich aber nicht zu sagen trauen.

Schon heute ist der Elternwille nicht wirklich frei. Nicht für die Eltern von Förderkindern, nicht für die Eltern, die für ihr Kind keinen Gesamtschulplatz bekommen.

Und schon heute gilt der Elternwille in den gegliederten Schulen nur für zwei Jahre. Diese Frist wollen Sie nun auf ein Jahr verkürzen.

Wie das den Schülerinnen und Schülern Druck und Angst ersparen soll, wie Sie in dem Antrag behaupten, das bleibt Ihr Geheimnis.

Sie behaupten trotzdem, Sie wollten den Elternwillen "zum Wohle der Kinder" "gestalten".

Ja, Sie wollen sich wieder einmal anmaßen, viel besser zu wissen, was zum Wohle der Kinder ist, als die Eltern!

Ihnen passt es einfach nicht, dass sich so viele Eltern über die Empfehlung der Grundschule hinwegsetzen.

Tatsächlich aber haben die Eltern gute Gründe, das zu tun.

In diesem Jahr hat der erste Schülerjahrgang die Sekundarstufe I durchlaufen, der nach Abschaffung der Orientierungsstufe eine Schullaufbahnempfehlung schon nach vier Schuljahren von der Grundschule erhalten hatte. Wir haben Berichte von Schulen erhalten, wonach mehr als 50  Prozent der Schülerinnen und Schüler einen höheren Abschluss erreicht haben, als ihnen die die Grundschule zugetraut hatte.

Diese Berichte haben wir allerdings von Gesamtschulen erhalten, wo sich die Kinder frei von irgendwelchen "Manipulations"versuchen am Willen ihrer Eltern entwickeln können.

Ich kann nur allen Eltern, die ihren Willen nicht von der Landesregierung diktieren lassen wollen, empfehlen, ihr Kind auf eine Gesamtschule zu schicken.

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