Rede Ina Korter: (Berufsbildende Schulen) - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Anrede,

der  vorliegende Gesetzentwurf von CDU und FDP soll die Grundlage dafür schaffen, dass alle  Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen ab 2011 zu Regionalen Kompetenzzentren werden. Ich möchte zunächst betonen, dass die Grünen-Fraktion die landesweite Umwandlung der Berufsbildenden Schulen zu Regionalen Kompetenzzentren nach den positiven Erfahrungen mit dem Modellprojekt sehr begrüßt und dies nicht zuletzt mit eigenen Anträgen eingefordert hat. Gerade deshalb werden wir den Gesetzentwurf von CDU und FDP sehr genau prüfen. Auf den ersten Blick, aber da werden die Beratungen sicher mehr Klarheit bringen im Detail, sehe ich neben positiven Ansätzen einige Punkte durchaus kritisch:

Positiv ist zunächst, dass die 19 Projektschulen aus dem Schulversuch ProReKo Rechtssicherheit erhalten, wie es weitergehen soll.

Wesentliche Transfervorschläge aus dem Abschlussbericht  werden schulgesetzlich verankert:

  • Die Dezentralisierung der Aufgabenverantwortung,
  • Die Möglichkeit, gegen Entgelt oder auch bei Verzicht darauf sich an Maßnahmen Dritter zur Fort- und Weiterbildung zu beteiligen. Nicht unproblematisch dabei ist im Entwurf, dass dieses Entgelt vom Land erhoben und festgelegt werden soll.
  • Das gemeinsame Budget aus Mitteln des Landes und des Schulträgers wird schulgesetzlich ermöglicht.
  • Die Einbindung der an beruflicher Bildung interessierten und beteiligten Wirtschaft wird  abgesichert.

Ob sie allerdings so stark sein muss, wie vorgesehen, werden wir diskutieren müssen.

Und warum ein Kammervertreter unbedingt Mitglied im Schulvorstand sein muss und damit eine solch hervorgehobene Bedeutung gegenüber anderen außerschulischen Partnern haben soll, leuchtet mir nicht ein. Im Gegenteil: Ich halte dies wegen möglicher Konkurrenzen eher für bedenklich.

Wesentlich sinnvoller wäre doch, einen Vertreter des Schulträgers im Schulvorstand zu haben, denn hier wird ja auch über die pädagogisch sinnvolle Verwendung der Gelder der Kommune entschieden.

Eine Abstimmung mit den bildungs- und sozialpolitischen Zielsetzungen der Kommunen würde dadurch besser möglich.

Anrede,

auf den ersten Blick erscheint mir die herausgehobene Stellung der Schulleitung zu stark und unnötig, vor allem die Abschaffung der kollegialen Schulleitung für die Berufsbildenden Schulen sehe ich kritisch.

Wenn der Schulvorstand künftig mit Viertelparität besetzt sein soll, und die Wirtschaft ein Viertel Mitentscheidungsrechte erhält, genau soviel wie die Lehrkräfte und pädagogischen MitarbeiterInnen und die Gruppe der Schüler- und Elternvertretungen, und die erweiterte Schulleitung  auch ein Viertel, dann ist dies eine entscheidende Veränderung demokratischer Beteiligung der wichtigsten Akteure, die wir genau prüfen werden.

Wenig Gedanken haben sich die Regierungsfraktionen offenbar über die Implementierung an den 116  Berufsbildenden Schulen gemacht, die nicht bisher schon am Schulversuch ProReKo teilgenommen haben.

Diese Schulen müssen die Veränderungen individuell angepasst an ihre Ausgangslage und die örtlichen Bedingungen gestalten.

Es gibt dafür keine Schablonen, die durch den Modellversuch zur Verfügung gestellt wurden.

Ist dafür ein Unterstützungsszenario wie bei den Modellversuchsschulen vorgesehen oder müssen  diese Schulen die anspruchsvolle Aufgabe ab 1. Januar 2011 irgendwie allein hinkriegen?

Und wo finde ich eigentlich die Absicherung der Verwaltungsleitungen, die doch eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Gelingen ist?

Ich will es dabei zunächst wegen der Kürze der Zeit bewenden lassen.

Nur so viel: Dieses Vorhaben ist uns zu wichtig, als dass wir Ihren Gesetzentwurf einfach so durchwinken.

Wir werden, wie Sie es ja von uns kennen, unsere fundierten Änderungsvorschläge einbringen.

Ich hoffe auf eine  konstruktive Beratung im Ausschuss.

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