Rede Imke Byl: Aktuelle Stunde (AfD) zu Frauenhäusern

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

mehr als 2600 Mal haben Frauenhäuser in Niedersachsen Frauen im letzten Jahr abweisen müssen – das haben Recherchen des NDR ergeben.

Das Sozialministerium zweifelt an dieser Zahl. Entscheidender Fakt ist aber doch, dass nicht alle Frauen, die im letzten Jahr akut von Gewalt bedroht waren, die Hilfe bekommen haben, die sie gebraucht hätten.

Das, meine Damen und Herren, ist absolut nicht hinnehmbar!

Für die betroffenen Frauen ist es ein herber Rückschlag, wenn sie nach teilweise jahrelangen Gewalterfahrungen den Mut finden, sich Hilfe zu suchen, aber keine finden.

Auch für die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern ist es eine enorme Belastung, diese Frauen abweisen und damit weiterer Gewalt aussetzen zu müssen.

Ein weiterer Rückschlag muss für all diese Frauen die Reaktion der Landesregierung gewesen sein.

Denn diese zweifelt die Ergebnisse an, verweist auf unterschiedliche Auslastungen und darauf, dass es ja auch nicht immer sinnvoll ist, ein Frauenhaus in Wohnortnähe aufzusuchen. All das, anstatt diesen Frauen ihre Unterstützung zu zeigen und sich um eine Lösung zu bemühen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nicht zuletzt als Ergebnis der rot-grünen Vorgängerregierung, die die Förderung mit jedem einzelnen Haushalt weiter erhöht hat, haben wir mittlerweile ein besser ausgebautes Netz an Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern.

Was uns jedoch auch bei diesem Thema wieder einholt, ist das jahrelange Versäumnis von schwarz-gelb in Sachen sozialer Wohnungsbau und die daraus resultierende Anspannung auf Niedersachsens Wohnungsmärkten.

Denn Ursache für fehlende Plätze in den Frauenhäusern ist hauptsächlich das Problem vieler Frauen, im Anschluss eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Sie müssen daher oft über die eigentliche Krisensituation hinaus in den Frauenhäusern bleiben.

Über das Thema Wohnungsbau haben wir in der letzten Plenarsitzung ausführlich diskutiert.

Tatsache ist, dass alle Maßnahmen, die heute zur Schaffung von Wohnraum ergriffen werden, erst nach einiger Zeit zu neuen Wohnraum führen werden.

Bis dahin können viele Frauen nicht warten.

Wir haben deshalb in unserem Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt eine Million Euro für Schutzwohnungen gefordert, ähnlich wie es sie bereits in NRW gibt.

Die Schutzwohnungen sind dort den Beratungsstellen zugeordnet, damit diese die Frauen im Krisenfall schnell und unbürokratisch unterbringen können.

Auch eine Online-Datenbank, in der freie Plätze in Frauenhäusern tagesaktuell angezeigt werden, ist eine gute Idee und könnte die Situation in Niedersachsen kurzfristig spürbar verbessern.

Es ist aber nötig, grundsätzlich über die Finanzierung von Frauenhäusern zu sprechen.

Die Frauenhäuser selbst fordern schon seit Jahren mehr Verbindlichkeit und eine bundeseinheitliche Finanzierung. Leider sind sie damit auf Bundesebene bisher nicht durchgedrungen.

Eine Möglichkeit für mehr Verbindlichkeit ist der von Sozialministerin Reiman ins Gespräch gebrachte Rechtsanspruch.

Ich wäre der Ministerin aber ausgesprochen dankbar, wenn sie diese Forderung auch in ihrer Funktion als Mitglied der Landesregierung und nicht nur als Privatperson Carola Reimann mit Nachdruck verfolgen würde.

Der Rechtsanspruch ist eine alte Forderung der Verbände. Er würde Bund, Länder und Kommunen nicht nur dazu verpflichten, ausreichend Plätze in Frauenhäusern vorzuhalten und damit im Übrigen die Vorgaben der längst geltenden Istanbul-Konvention zu erfüllen, er würde – ähnlich wie beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz – auch dazu führen, dass alle Beteiligten sich auf eine verbindliche Finanzierung einigen müssten.

Dabei muss aber auf jeden Fall sichergestellt werden, dass weiterhin alle Frauen Zugang zu Frauenhäusern haben! Diese Hilfe in Not darf nicht vom Aufenthaltsstatus oder Herkunft abhängen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Probleme der Frauenhäuser sind bekannt, die Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch.

Jetzt ist es an der Landesregierung, diese umzusetzen und sich auch auf Bundesebene für die Frauenhäuser stark zu machen.

Den barrierefreien Ausbau voranzutreiben, wie sie es mit Ihrem Nachtragshaushalt beschlossen haben, ist sicherlich nicht falsch.

Aber eine Rampe am Eingang nützt keiner Frau, wenn es im Inneren kein freies Zimmer für sie gibt.

 

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