Rede I. Korter: Qualitätssicherung im Schulwesen durch Bildungsstandards, Vergleichsarbeiten und Abschlussprüfungen

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Anrede,
nach dem PISA - Schock hat es ja eine Reihe von Rezepten gegeben, mit denen möglichst umgehend das schlechte Abschneiden der deutschen Schülerinnen und Schüler verbessert werden sollte.
Jetzt besteht offensichtlich ein Konsens, dass Bildungsstandards ein wichtiges Instrument sind, um das Bildungsniveau anzuheben. Das Problem ist jedoch, dass es sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, was Bildungsstandards beinhalten und wie sie angewendet werden sollen.
Ich denke, wir sind uns in einem alle einig:
Es darf nicht länger ein Zehntel der Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen und es dürfen nicht länger über 20% ein nur unzureichendes Kompetenzniveau erreichen.
Bildungsstandards müssen so etwas sein wie eine Zielformulierung mit Garantie, welche Bildung, welches Kompetenzniveau allen Schülerinnen und Schülern mindestens vermittelt werden soll.
Bildungsstandards beschreiben damit Anforderungen an die pädagogische Arbeit in den Schulen und nehmen die Schulen in die Verantwortung.
Anrede,
der Antrag von CDU und FDP will schulformbezogene Bildungsstandards getrennt für Hauptschulen, für Realschulen, für Gymnasien in Niedersachsen. Diese Standards sollen mit Abschlussarbeiten am Ende aller Schulformen überprüft werden. Damit wird der Druck auf die Schülerinnen und Schüler erhöht, aber weder die Verantwortlichkeit der Schulen noch die Unterrichtsqualität verbessert.
Die schwarz-gelbe Koalition will Bildungsstandards – notfalls im Alleingang – ganz so wie sie Frau Schavan in Baden-Württemberg bereits in Arbeit hat.
Frau Schavan möchte als erste Ministerin zum November 2003 ihre Bildungsstandards festgelegt haben und da wollen Minister Busemann und Herr Klare natürlich in nichts nachstehen.
Wenn Bildungsstandards tatsächlich Leistungsvergleiche zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Schulen, Bundesländer und Staaten ermöglichen sollen, müssen sie schulformübergreifend sein, wie wir es in unserem Änderungsantrag beschreiben und begründen; und sie müssen länderübergreifend sein. Mit Kleinstaaterei kommen wir nicht weiter!
Wir wollen, dass Bildungsstandards zur Qualitätsentwicklung von Schule dienen.
Schulen erhalten die Verantwortung für die Erreichung der Standards und die dafür notwendige fachliche Unterstützung, aber auch die nötigen pädagogischen Freiräume.
Mit Diagnosearbeiten wird regelmäßig überprüft, ob die Schulen die Standards erfüllen können. Das dient der Qualitätsentwicklung der Schulen, nicht der Auslese von Schülerinnen und Schülern.
Bildungsstandards müssen wissenschaftlichen Kriterien genügen wie sie zum Beispiel in der Expertise von Prof. Klieme und anderen beschrieben werden.
Die Entwicklung der Standards und der dazu gehörenden Aufgabenpools soll bundesweit koordiniert werden und arbeitsteilig geschehen. Das ermöglicht zum einen die Vergleichbarkeit über die Ländergrenzen hinweg und spart auf der anderen Seite Kosten. In der Lehramtsausbildung und Lehrerfortbildung muss die Arbeit mit Bildungsstandards vermittelt werden.
Anrede,
so verstandene Standards bedeuten tatsächlich einen weitreichenden Paradigmenwechsel in der schulpolitischen Diskussion:
Nicht mehr der Schüler wird allein verantwortlich gemacht für seinen Erfolg oder sein Scheitern in der Schule, sondern die Schule wird genau so in die Verantwortung genommen , erhält aber auch Unterstützung auf ihrem Weg in die Verbesserung von Unterrichtsqualität und mehr Freiräume.
Wir erwarten, dass sich der Kultusminister für die länderübergreifende Zusammenarbeit und die kostensparende, arbeitsteilige Formulierung von jahrgangsbezogenen und nicht schulformbezogenen Standards einsetzt. Die Verbesserung der Unterrichtsqualität an den niedersächsischen Schulen und die Chance auf länderübergreifende Vergleichbarkeit dürfen nicht politischen Eitelkeiten einer Landesregierung zum Opfer fallen.
Deshalb sollten Sie unserem Änderungsantrag zustimmen.

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