Rede: Helge Limburg zur Grünen Aktuellen Stunde über die Arbeitsbedingungen in Billiglohnländern

- Es gilt das gesprochene Wort -

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Im Jahr 2012 brennt eine Textilfabrik in Bangladesch. Über 100 Menschen sterben in den Flammen. Ein tragisches Unglück. Aber was hat das mit uns zu tun?

Eine ganze Menge. Denn es waren ganz wesentlich Deutsche Textilunternehmen, die dort in dieser Fabrik produzieren ließen. Es sind deutsche Kunden, die Klamotten kaufen, die dort produziert werden. Und es geht nicht nur um Kleidung, um Kleidung aus dem Billigsegment genauso wie aus höheren Preisklassen: Es geht um Handys, andere Elektronik, es geht um Produkte aller Art, die hier in Niedersachsen konsumiert werden, ohne, das über die Arbeitsbedingungen nachgedacht wird. Gerade läuft hier in Hannover die CEBIT. Das Partnerland ist China. Es ist gut, dass wir Partnerschaften mit China haben, keine Frage. Aber in diesen Partnerschaften darf es eben nicht nur um Absatzmärkte oder billige Produktionsstätten gehen, sondern es muss uns auch ein Anliegen sein, für ordentliche Arbeitsbedingungen, für die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in den Produktionsländern zu sorgen.

Vor diesem Hintergrund ist es absolut zu begrüßen, dass jetzt Hinterbliebene der Todesopfer aus Bangladesch Klage gegen eine Deutsche Textilfirma eingereicht haben. Eine Zivilklage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wir werden diese Klage und ihren Weg sehr genau verfolgen. Hier kann sich erweisen, ob das deutsche Zivilrecht und insbesondere das Zivilprozessrecht ausreichend ist, um den komplexen weltweiten Wirtschaftsbeziehungen im Jahr 2015 gerecht zu werden. Ich würde es jedenfalls sehr begrüßen, wenn im Ergebnis in diesem Prozess deutlich werden würde: Wer die Verantwortung für unmenschliche Arbeitsbedingungen, für Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen oder gar für Ausbeutung von Kindern in Billiglohnländern trägt, der kann und wird auch in Deutschland von deutschen Gerichten zur Rechenschaft gezogen. Das wäre ein wichtiges Signal. Denn die Verteidigung des Rechts, gerade auch der Rechte der Schwächeren, gehört zu den Kernaufgaben der verfassten Justiz im Rechtsstaat.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

bei der angesprochenen Klage geht es nur um die zivilrechtliche Verantwortung von Unternehmen. Bislang besteht in Deutschland keinerlei strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen. Es gibt Sanktionsmöglichkeiten im Ordnungswidrigkeitsrecht sowie in mehreren Einzelgesetzen. Aber bislang ist mir kein einziger Fall bekannt, bei dem in Deutschland Unternehmen dafür zur Rechenschaft gezogen worden sind, dass sie in anderen Ländern unter Verstoß gegen Internationales Recht, insbesondere gegen die ILO-Kernarbeitsnormen, produzieren ließen. Kein einziger Fall. Und deswegen fordern wir in unserem Entschließungsantrag, der morgen beraten werden wird, eine entsprechende Ausweitung des Ordnungswidrigkeitsrechts. Es muss deutlich werden, dass es staatliche Sanktionen durch die Justiz gibt, Sanktionen gegen Unternehmen, die ihren Profit auf solchen Menschenrechtsverletzungen aufbauen. Solche Sanktionen, durch deutsche Behörden, können abschreckend wirken und so dazu beitragen, dass es eben nicht mehr profitabel ist, sich solcher Methoden zu bedienen.

Es gibt andere Wege, die gegangen werden um die Menschenrechtslage in Produktionsstätten in Billiglohnländern zu verbessern. Gerd Müller, der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, hat ein Bündnis der Produktionsfirmen für faire und soziale Produktionsbedingungen initiiert. Solche freiwilligen Selbstverpflichtungen sind grundsätzlich begrüßenswert. Aber die Durchsetzung des internationalen Rechts, und darum geht es bei den ILO-Kernarbeitsnormen, die Durchsetzung des Internationalen Rechts kann nicht auf Freiwilligkeit beruhen, sie ist Aufgabe und Verantwortung auch deutscher Behörden!

Eine weitere wichtige Maßnahme geht von einem niedersächsischen: Der VW-Konzern hat als einziger Konzern bereits im Jahr 1998, also vor über 15 Jahren, einen Weltbetriebsrat gegründet. Dieses Gremium ist in Hinblick auf Mitbestimmung nicht mit deutschen oder europäischen Betriebsräten vergleichbar. Aber es leistet gleichwohl einen wichtigen Beitrag für die weltweite Vernetzung und den Informationsaustausch der VW-Beschäftigten und leistet so einen Beitrag zur Durchsetzung und Wahrung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerrechten weltweit. Es ist an der Zeit, das andere Firmen dem Beispiel VWs folgen.

Meine Damen und Herren, wir müssen viele verschiedene Schritte, auch hier aus Niedersachsen, unternehmen, um die ILO-Kernarbeitsnormen weltweit mit durchzusetzen. Aber einer dieser Schritte muss eine Form der strafrechtsähnlichen Sanktionierung durch deutsche Behörden von Vergehen in Produktionsländern sein. Das Weltrechtsprinzip ist keine Neuheit im deutschen Recht. Im Völkerstrafgesetzbuch ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die deutsche Justiz in Deutschland Verbrechen ahnden kann, die weltweit verübt werden. Umso naheliegender ist es, Konzerne, die in Deutschland ihre Produkte verkaufen, auch dafür zur Rechenschaft zu ziehen, wenn diese Produkte unter Verstoß gegen internationales Rechts produziert worden sind.

Die deutsche, die niedersächsische Justiz könnte so einen wichtigen Beitrag für die Durchsetzung von Menschenrechten weltweit leisten.

Vielen Dank

 

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