Rede Helge Limburg zur Geschäftsordnung

"Ich kann grundsätzlich nachvollziehen, dass hier jede Fraktion gerne einen Vizepräsidenten hätte. Das wollten wir Grüne auch früher und haben es in der Vergangenheit auch erfolglos beantragt. Einen Anspruch der AfD als kleinster Fraktion auf einen zusätzlichen Vizepräsidenten herzuleiten fällt hingegen schwer. In der Geschichte der Geschäftsordnung des niedersächsischen Landtages habe ich jedenfalls keine Regelung gefunden, die immer jeder Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten zugesteht."

- Es gilt das gesprochene Wort - 

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

wir erleben eine Große Koalition mit einer beispiellosen Mehrheit an Mandaten in diesem Parlament. Ob die Mehrheit der Wählerinnen von CDU und insbesondere der SPD das wirklich so gewollt hat, darf bezweifelt werden, aber es ist nun mal so. Eine solche Konstellation braucht eine angemessene Repräsentanz der Opposition. Insofern begrüßen wir ausdrücklich den Vorschlag von SPD und CDU auf Erweiterung der Zahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und der übrigen Mitglieder des Präsidiums. Sie beide ermöglichen damit die Stärkung der Opposition. Ein Dank geht natürlich insbesondere an die SPD für Abtreten des Vorschlagrechts einer Vizepräsidentin an die stärkste Oppositionsfraktion.

Aber ich möchte betonen: Das kann allenfalls der Auftakt für eine angemessene Berücksichtigung der Opposition sein, entscheidend sind ausreichende Kontrollrechte für die Opposition. Wir fordern das Recht auf Akteneinsicht, Normenkontrollklage und Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Ich hoffe, dass wir in dieser Hinsicht zeitnah zu guten Ergebnissen kommen werden.

Anrede,

Der Anspruch der FDP als zweitgrößter Oppositionsfraktion auf einen Vizepräsidenten ist nachvollziehbar. Ich hätte es begrüßt, wenn sich im Wege des Abtretens eines Vorschlagrechts der CDU eine solche Möglichkeit ergeben hätte.

Ich kann grundsätzlich nachvollziehen, dass hier jede Fraktion gerne einen Vizepräsidenten hätte. Das wollten wir Grüne auch früher und haben es in der Vergangenheit auch erfolglos beantragt. Einen Anspruch der AfD als kleinster Fraktion auf einen zusätzlichen Vizepräsidenten herzuleiten fällt hingegen schwer. In der Geschichte der Geschäftsordnung des niedersächsischen Landtages habe ich jedenfalls keine Regelung gefunden, die immer jeder Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten zugesteht. Eine solche Regelung würde schon jetzt bei fünf Fraktionen und noch mehr, bei sechs oder gar sieben Fraktionen im Landtag auch zu einer erheblichen Aufblähung der Zahl der Vizepräsidenten führen.

Und es ist mitnichten so, dass die AfD durch die Landtags-Geschäftsordnung benachteiligt werden würde. Im Gegenteil: Der Beschlussvorschlag des Ältestenrates sieht die Vergrößerung mehrerer parlamentarischer Gremien vor, damit die AfD dort ebenfalls mit Vollmitgliedern und Stimmrecht vertreten ist. Diese Zugeständnisse an Sie haben Sie in ihrem Beitrag geflissentlich unter den Tisch fallen lassen. Ihre Möglichkeiten werden sogar gestärkt und keineswegs eingeschränkt. Stilisieren Sie sich nicht als Opfer – dafür gibt es keine reale Grundlage.

Sie fordern vom Landtag eine Lex-AfD. Eine Lex-AfD zu ihren Gunsten, die ihnen Ämter und Repräsentanz verschaffen würde in einem Ausmaß, das ihnen mit ihrem Wahlergebnis nicht zusteht. Das steht in eklatantem und offenkundigem Widerspruch zu ihrem Wahlkampfslogan „Politik halbieren“. Heute ist offenkundig geworden: Dieser Slogan gilt nicht, wenn es um ihre eigenen Posten geht. Ich hoffe, dass vielen Menschen dieser Widerspruch aufgefallen ist. Vielen Dank.

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