Rede Helge Limburg: Haushaltsberatungen 2015 - Justiz

„Rot-Grün steht hinter der 3. Staatsgewalt und dieser Haushaltsentwurf ist ein Beleg dafür. Ein Großvorhaben nicht nur für den Haushalt 2015, sondern für die kommenden Jahre wird die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sein. Der Haushalt beinhaltet erneut eine Verstärkung der niedersächsischen Sozialgerichte. SPD und Grüne haben in ihrer politischen Liste im Bereich Justiz einige kleine, aber wichtige Projekte vorgesehen. Da sind zum einen 60.000€ zur Unterstützung einer Onlineberatung der Stiftung Opferhilfe sowie zur Ermöglichung von Fortbildungen im Bereich psychosoziale Prozessbegleitung. Wir stellen außerdem Mittel zur Verfügung, um ein Modellprojekt zur bürgerfreundlichen Rechtssprache zu finanzieren.“

- Es gilt das gesprochene Wort -

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

zunächst einmal möchte ich mich bei der Frau Justizministerin, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss für die doch weitgehend konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken.

Der Haushalt im Bereich Justiz für das Jahr 2015 beinhaltet keine grundlegende Umwälzung. Aber, wie die Frau Justizministerin bereits am Montag in ihrer Rede zum Niedersächsischen Justizgesetz völlig zutreffend ausgeführt hat, einer solchen Umwälzung, eines „großen Wurfes“ bedarf es in der Niedersächsischen Justiz auch gar nicht. Die Niedersächsische Justiz ist gut aufgestellt, die Menschen in Niedersachsens Justiz leisten eine gute Arbeit, das muss man an dieser Stelle auch mal sagen!

Der Haushalt sieht insgesamt 20 neue Stellen im Wachtmeisterdienst vor, davon 10 A6z Stellen. Die Landesregierung hat angekündigt, diese Stellen vorwiegend mit weiblichen Bediensteten zu besetzen, dass begrüßen wir ausdrücklich. Das differenzierte Konzept des Justizministeriums für mehr Sicherheit an unseren niedersächsischen Gerichten wird also konsequent fortgesetzt.

Der Haushalt beinhaltet erneut eine Verstärkung der niedersächsischen Sozialgerichte. Das ist auch notwendig angesichts der hohen Belastung dort und angesichts der großen Bedeutung, die die Sozialgerichtsbarkeit für die Verwirklichung des sozialen Rechtsstaats hat. Ich begrüße aber auch, dass die Frau Ministerin angekündigt hat, unter Beachtung der richterlichen Unabhängigkeit, im Bereich der Sozialgerichte und später auch an in anderen Gerichtsbarkeiten, zukünftig auch mit Zielvereinbarungen zu arbeiten, um auf diese Weise den großen Arbeitsanfall zu bewältigen.

Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz hat ein Hebungsmodell für Geschäftsstellenleiterinnen und Leiter in Niedersachsens Gerichten und Staatsanwaltschaften in den Haushalt eingestellt. Auch das begrüßen wir ausdrücklich. Damit wird die Verwaltungsarbeit in der niedersächsischen Justiz angemessen gewürdigt, eine weitere gute Maßnahme für die Beschäftigten in der Justiz, Frau Ministerin.

Ein Großvorhaben nicht nur für den Haushalt 2015, sondern für die kommenden Jahre wird die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sein. Ein Großvorhaben in allen 16 Ländern und im Bund. Ein Großvorhaben, bei dem bislang, bislang, über alle Länder und Parteigrenzen hinweg Einigkeit bestand. Und zwar Einigkeit sowohl über den Grundsatz , als auch über den Weg, zum Beispiel darüber, dass es keinen Sinn macht, die e-akte quasi nur bis zur „Außengrenze“ der Justiz zu haben und dann, in der Justiz massenhaft auszudrucken und mit Papierakte weiterzuarbeiten. Nein, die E-Akte muss sinnvollerweise natürlich auch innerhalb der Justiz gelten. Und die Landesregierung unternimmt einiges, um das zu ermöglichen. Sie stellt für das kommende Jahr zusätzliche 3,3 Millionen Euro für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zur Verfügung. Außerdem werden 13 neue Stellen für die praktische Realisierung dieser Großaufgabe vorgesehen. Und was beantragt die CDU? Der Klassiker wäre ja eigentlich, mehr Stellen, mehr Geld, reicht alles nicht, so kennt man die Christdemokraten in vielen anderen Themenbereichen, ohne seriöse Finanzierungsvorschläge. Aber im Justizetat ist es noch viel schlimmer: Sie schlagen vor, die 13 Stellen zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs komplett zu streichen. Weg! Raus! Ja, verehrte Frau Ross-Luttmann, soll sich Niedersachsen denn allen Ernstes aus dem elektronischen Rechtsverkehr verabschieden? Wie stellen sie sich das vor? Rot-grün mit dieser Justizministerin steht für eine moderne, zukunftsgerichtete Justiz, und dazu gehört der elektronische Rechtsverkehr, auch wenn dass die CDU offenbar anders sieht.

SPD und Grüne haben, und hier geht ein besonderer Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen von der SPD,  in ihrer politischen Liste im Bereich Justiz einige kleine, aber wichtige Projekte vorgesehen. Da sind zum einen 60.000€ zur Unterstützung einer Onlineberatung der Stiftung Opferhilfe sowie zur Ermöglichung von Fortbildungen im Bereich psychosziale Prozessbegleitung. Das ist exakt die Summe, die von der Stiftung zum Beispiel im Rahmen einer Kuratoriumssitzung genannt wurde. Herr Kollege Dr. Genthe, ich begrüße ausdrücklich dass auch sie die Stiftung Opferhilfe unterstützen. Aber mir ist offen gestanden nicht ganz klar, wofür speziell sie ihre zusätzlichen Mittel vorsehen, vielleicht könnten sie das noch erläutern.

Wir stellen außerdem Mittel zur Verfügung, um ein Modellprojekt zur bürgerfreundlichen Rechtssprache zu finanzieren, auch das etwas, was die Justiz näher an die Menschen heranbringt.

Ich begrüße, dass das Ministerium unsere Ansätze der politischen Liste vom letzten Jahr, mehr Unterstützung für die Anlaufstellen für Straffällige, mehr Geld für den Täter-Opfer-Ausgleich zur Ermöglichung der Lösung eines langjährigen Verteilungskonflikts, verstetigt hat. So schafft Frau Niewich-Lennartz Verlässlichkeit und gewährleistet ein Höchstmaß an vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Parlament.

Jetzt möchte ich die Gelegenheit nutzen noch ein paar allgemeine Anmerkungen zu der Justizpolitik im letzten Jahr zu machen. Das Jahr 2014 hat spektakuläre Verfahren und Fälle gesehen. Da war der korrupte Richter im Landesjustizprüfungsamt. Da war der Fall Edathy. Und da waren die Ermittlungen gegen frühere Wächter im KZ Auschwitz. Die CDU hat sich im Fall Edathy und im Fall Jörg L. immer wieder als Hobbystaatsanwaltschaft aufgespielt und so de facto die Arbeit der Strafverfolger durch öffentliche Angriffe und Einwürfe erschwert. Ich bin froh, dass es trotz dieser öffentlichen Attacken und der Knüppel der CDU zwischen die Beine unseren Strafverfolgern gelungen ist, in allen drei von mir genannten Fällen die Ermittlungen abzuschließen und zur Anklage zu bringen! Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte machen eine gute Arbeit im Interesse der Sicherheit und des Schutzes und der Gerechtigkeit in diesem Land.

Und ein persönliches Wort noch an Herrn Nacke: Herr Nacke, sie haben im vergangenen Jahr Schlagzeilen gemacht mit einer Schmutzkampagne gegen einen niedersächsischen Gerichtspräsidenten. Was sie dazu getrieben hat, verstehe ich bis heute nicht. Sie haben hier im Plenum ausdrücklich erklärt, dass sie sich vorbehalten das wieder zu tun. Warum sie ihre Fraktion damit durchgehen lässt, verstehe ich nicht. So lange dass so ist, Herr Nacke, solange sie sich vorbehalten das wieder aufzunehmen, muss doch jeder Justizwachtmeister Angst haben, dass sie mal eine Anfrage stellen, ob er privat mit seinem Diensttelefon seine Frau zuhause angerufen hat. Herr Nacke, ich fordere sie auf, die Weinachtstage zu nutzen, in sich zu gehen und bei aller notwendigen harten Sachauseinandersetzung das Wohl der Landesbediensteten nicht aus dem Auge zu verlieren. Diese Verantwortung haben wir alle.

Auch wenn die CDU versucht hat im vergangenen Jahr einen anderen Eindruck zu erwecken, die Justiz in Niedersachsen leistet eine gute Arbeit, sie wird ihrer Aufgabe gerecht. Rot-Grün steht hinter der 3. Staatsgewalt und dieser Haushaltsentwurf ist ein Beleg dafür! Wir sichern eine starke Justiz für Niedersachsen!

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