Rede Helge Limburg: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der direkten Demokratie in Niedersachsen
Landtagssitzung am 13.04.2011
Helge Limburg, MdL
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
heute Morgen hat der Landtagspräsident hier zu Recht an die Verabschiedung der vorläufigen niedersächsischen Verfassung vor 60 Jahren erinnert. Diese Verfassung war eine gute Verfassung, weil sie die demokratische und rechtsstaatliche Entwicklung des Landes Niedersachsen ermöglichte. Aber es war keine moderne im Sinne direkter Demokratie, weil zwar auch nach dieser Verfassung alle Staatsgewalt vom Volke ausging, das Volk diese Staatsgewalt aber ausschließlich durch Wahlen ausüben konnte. Bereits das drei Jahre später verabschiedete Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erwähnte ausdrücklich, dass die Staatsgewalt auch durch Abstimmungen ausgeübt wird. Ein Fortschritt, auch wenn man die Volksabstimmungen, die im Grundgesetz vorgesehen sind, mit der Lupe suchen muss – es gibt sie bis heute nur für Länderfusionen. Der große Volksentscheid wird bisher von der CDU abgelehnt. Erst die 1993 verabschiedete Niedersächsische Verfassung sah erstmals Elemente direkter Demokratie, wie Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide in Niedersachsen vor. Das war ein Fortschritt. Die Demokratie ist erwachsener geworden in Deutschland – die demokratische Mündigkeit gestiegen. Aber war es fortschrittlich genug? Damals vielleicht, aber wenn wir heute, im Jahr 2011, Bilanz ziehen, dann müssen wir mehrere Dinge feststellen:
1. Die Hürden für diese direktdemokratischen Beteiligungsformen sind doch sehr hoch angesetzt. So hoch, dass es seit Einführung dieser Beteiligungsformen kein einziges Mal in Niedersachsen zu einem Volksentscheid gekommen ist. Bei dem erfolgreichen Volksbegehren zum Kita-Gesetz, nahm die SPD-Regierung klugerweise den Rat des Volkes an und verabschiedete das Gesetz so, dass ein Volksentscheid entbehrlich wurde.
2. Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Landtagswahlen nahm in Niedersachsen in den letzten Jahren kontinuierlich ab. Gingen 1994 noch rund 74 Prozent zur Wahl, so beteiligten sich 2008 nur noch etwas mehr als 57 Prozent der Wahlberechtigten an der Landtagswahl.
Und 3.: Offensichtlich wollen die Bürgerinnen und Bürger heute, im Jahr 2011, deutlich mehr direkt mitentscheiden als früher. Belege dafür sind der engagierte monatelange Kampf vieler Menschen gegen das Milliardengrab Stuttgart-21 aber auch der Kampf um mehr Nichtraucherschutz in Bayern, Massenonlinepetitionen in Berlin und natürlich auch das Volksbegehren für Gute Schulen in Niedersachsen. In allen sozialwissenschaftlichen Untersuchungen fordern die Menschen mit großer Mehrheit mehr und leichtere direktdemokratische Mitbestimmung. Und viele PolitikwissenschaftlerInnen und StaatsrechtlerInnen sehen in der Ausweitung von direkten Beteiligungsrechten eine notwendige Antwort auf Politikapathie und Parteienverdruss. Wir sollten den Bürgerinnen und Bürgern mehr zutrauen, statt ihnen zu misstrauen: Direkte Demokratie stärkt den Zusammenhalt und das Gemeinwesen – und ein Volksentscheid fördert die Akzeptanz von kontroversen Projekten. Die BürgerInnen können sich dann nicht mehr damit herausreden, dass die PolitikerInnen über ihr Köpfe entscheiden haben. Direkte Demokratie bedeutet mehr Verantwortung für alle.
Direkte Demokratie nimmt einen breiteren Stellenwert in der Gesellschaft ein. Sie ist ein guter Weg, den Bürgerinnen und Bürger, denen es nicht mehr ausreicht alle 5 Jahre ihre Stimme "abzugeben" und die wahlmüde geworden sind, die Beteiligung zu erleichtern. Und: wir brauchen die BürgerInnen!
Zu den einzelnen Aspekten unseres GesetzentwurfsBislang sind laut unserer Verfassung 70.000 Stimmen notwendig, um eine Volksinitiative durchzubekommen. Dabei ist deren einzige Konsequenz, dass sich der Landtag mit einem Thema befassen muss, ohne das irgendeine Form der Beschlussfassung vorgesehen ist. Das Quorum ist zu hoch, das ist ja quasi eine Art Massenpetition, nur ohne Handlungsempfehlung. Das wollen wir absenken. Außerdem führt die bisherige Form der Nennung einer absoluten Zahl in der Verfassung dazu, dass bei einer sinkenden Bevölkerung das Quorum kontinuierlich steigt, deshalb erscheint uns die Nennung einer Prozentzahl an dieser Stelle sinnvoller.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir wollen die Anzahl der Stimmen, die zum Erfolg eines Volksbegehrens notwendig sind, absenken. Bislang braucht es dafür 10 Prozent der Wahlberechtigten, das sind etwa 600.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen. Wir wollen, dass diese Hürde auf 5 Prozent abgesenkt wird. Das wären dann immer noch 300.000 Stimmen, das ist in einem Flächenland auf keinen Fall einfach zu erreichen. Ich weiß, dass einige Freundinnen und Freunde der Direkten Demokratie diese Hürde immer noch für zu hoch halten, aber es geht hier nicht um eine Umwälzung der repräsentativen Demokratie, sondern um eine Ergänzung, deshalb erscheint uns diese Hürde durchaus als angemessen.
Nun zum eigentlichen Element direkter Mitbestimmung, dem Volksentscheid. Bislang ist es so, dass ein Volksentscheid zwei Hürden nehmen muss, um erfolgreich zu sein: Es muss sich die Mehrheit der Abstimmenden für den Volksentscheid aussprechen. Das ist in einer Demokratie logisch. Aber diese Mehrheit muss aus mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten bestehen. Und das wiederum ist weniger nachzuvollziehen. Jeder und jede Wahlberechtigte bekommt eine Wahlbenachrichtigungskarte. Jeder und jede hat die Möglichkeit, an der Abstimmung teilzunehmen. Warum braucht es da ein Mindestquorum für den Erfolg der Abstimmung? Vergleicht man den Volksentscheid mit allgemeinen Wahlen, dann stellt man fest: Ein solches Quorum haben wir bei fast keiner allgemeinen Wahl. Weder bei der Europawahl, noch bei der Bundestagswahl oder der Landtagswahl in Niedersachsen müssen die jeweiligen WahlgewinnerInnen von einer Mindestzahl der Wählerinnen und Wähler gewählt worden sein. Man muss schon sehr genau in den Gesetzen blättern, um §45g Abs. 3 im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz zu finden: dort gibt es ein Mindestquorum für den Fall, dass zu einer Wahl nur ein Bewerber oder eine Bewerberin antritt. Ansonsten gibt es kein Mindestquorum bei uns, nirgends. Ich komme noch mal auf die Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen zurück: 2008 lag die Wahlbeteiligung bei knapp 57 Prozent.
Herr McAllister, Ihre Landesregierung stützt sich auf eine Landtagsmehrheit, die von rund 28,5 Prozent der wahlberechtigten Niedersächsinnen und Niedersachsen gewählt worden ist. Das ist nicht viel. Aber Sie haben damit die Mehrheit, um 5 Jahre lang hier so wunderbare Gesetze wie das Schulgesetz, das Verfassungsschutzgesetz oder auch jedes Jahr aufs Neue einen mehr oder weniger gelungenen, mehr oder weniger verfassungskonformen Haushalt zu beschließen. Sie haben also, legitimiert von 28,5 Prozent, viel weitreichendere Kompetenzen, viel weitreichendere Entscheidungsbefugnisse, als es ein einfacher Volksentscheid hat. Deswegen fordern wir die Streichung dieses Quorums.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, unsere Verfassung ist ein hohes Gut. Direkte Demokratie muss, genau wie parlamentarische Demokratie, mit Schutzplanken versehen werden, um Grund- und Minderheitenrechte zu schützen. Selbstverständlich sind Grundrechte und die demokratischen Grundprinzipien für uns Grüne ein hohes Gut. In unserer Landesverfassung wird dies geschützt durch Art. 46 Abs. 2, der sicherstellt, dass Verfassungsänderungen über Grundrechte und demokratische Grundprinzipien überhaupt nicht zulässig sind. Eine Abstimmung über ein Minarettverbot, wie in der Schweiz, wäre in Niedersachsen gar nicht zulässig. Das ist auch gut so, muss und soll so bleiben. Aber dennoch wollen wir die Hürden für Verfassungsänderungen durch Volksabstimmungen absenken. Das jetzige Quorum in der Landesverfassung wirkt faktisch prohibitiv. Expertinnen und Experten meinen, dass es ehrlicher wäre, die Möglichkeit zur Verfassungsänderung durch Volksentscheid ganz zu streichen, als diese hohe Hürde drin zu lassen. Wir wollen, dass die Hürde gesenkt wird und orientieren uns bei den Zahlen in etwa an dem Entwurf, den SPD und Grüne gemeinsam 2002 unter Innenminister Schily in den Deutschen Bundestag eingebracht haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Demokratie braucht Transparenz. Wir haben das häufiger an anderer Stelle betont, ich erinnere an unseren Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz, aber das gilt natürlich auch für Volksbegehren und Volksentscheide. Zu Recht schreibt das Parteiengesetz des Bundes den Parteien absolute Transparenz bei ihrer Finanzierung vor. Die CDU unter Führung von Helmut Kohl hat das ja nicht so eingesehen und sich selbstherrlich über das Gesetz hinweggesetzt, aber Helmut Kohl als Politiker ist ja nun Geschichte und ich habe den Eindruck, Herr Thiele, dass Sie sich ehrlich Mühe geben, den Transparenzverpflichtungen nachzukommen. Wir schreiben mit unserem Gesetzentwurf erstmals eine transparente Finanzierung auch für die InitiatorInnen eines Volksentscheides vor. Der Finanzstrukturbericht, den wir vorschreiben, mag umständlich klingen. Aber das wird er in der Praxis kaum sein, weil er letztendlich von den InitiatorInnen nur verlangt, dass sie ihre Finanzplanung, die sie ja ohnehin machen müssen, transparent und offen machen. So können sich die Bürgerinnen und Bürger ein Bild davon machen, wer eine Kampagne finanziert, wer hinter einer Kampagne steckt und einem möglichen Missbrauch durch Unternehmen oder Stiftungen kann vorgebeugt werden. Außerdem übernehmen wir die Regelungen über verbotene Spenden aus dem Bundesparteiengesetz. Diese Regelungen über z.B. das Verbot von Spenden aus dem Ausland oder von Kommunen haben bislang praktisch kaum eine Rolle gespielt, aber wenn wir mehr Demokratie in Niedersachsen wagen wollen, dann müssen wir auch etwas mehr Regeln bei den Finanzen setzen.
Schließlich sollen zahlreiche Verordnungsermächtigungen am Ende des Volksabstimmungsgesetzes gestrichen werden. Diese Verordnungsermächtigungen geben nämlich dem Innenminister die Möglichkeit, einen Volksentscheid unter schlechteren Bedingungen als eine Landtagswahl, z.B. ohne Briefwahl oder ohne Wahlbenachrichtigung, abhalten zu lassen. Das halten wir für nicht gerecht, deshalb wird das alles gestrichen, für Volksentscheide sollen grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen gelten wir für Landtagswahlen in Niedersachsen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ergebnisse direkter Demokratie sind nicht rechts oder links. Die Ergebnisse spielen nicht bestimmten Parteien oder Gruppen mehr in die Hände als das parlamentarische System. Es gab Volksabstimmungen zur EU-Verfassung, deren Ergebnis fand ich gut, in Spanien zum Beispiel. Es gab welche, die waren schlecht, wie in Frankreich. Es gab Volksabstimmungen zum Nichtraucherschutz in Bayern, den fand ich eher weniger gelungen. Aber es gab mal eine Abstimmung gegen den Verkauf der Kliniken in Hamburg, die fand ich gut. Dass die CDU-Regierung diese Abstimmung ignoriert hat, ist ein anderes Thema. Natürlich war das Ergebnis des Volksentscheides zur Schulreform in Hamburg schmerzlich für uns. Und natürlich ist das ein extremes Beispiel, wenn eine vergleichsweise kleine Gruppe gut betuchter elitärer Eltern um einen Rechtsanwalt aus Hamburg-Othmarschen nach dem Motto "Lern nicht mit den Schmuddelkindern" verfährt und sich über einen alle Parlamentsfraktionen umfassenden Schulkompromiss hinwegsetzt. Aber auch solche Ergebnisse gehören dann dazu. Wer mehr Demokratie will, und das wollen wir, der darf keine Angst vor dem Ergebnis haben. Wir wollen mehr direkte Mitbestimmung, wir wollen die repräsentative Demokratie, die Parlamente, nicht entmachten, wir wollen sie ergänzen. Es täte uns allen ganz gut, auch mal zwischen zwei Landtagswahlen Bürgerinnen und Bürger direkt entscheiden zu lassen, und in diese Richtung habe ich die durchaus wohltuenden Äußerungen aus den Reihen aller Fraktionen hier inklusive des Justizministers im letzten Jahr verstanden, dass alle den manifestierten Bürgerwillen zumindest als wichtige Ergänzung unserer Arbeit hier verstehen. Dann lassen Sie uns doch konsequent mehr in diese Richtung gehen und für mehr Direkte Demokratie in Niedersachsen stimmen. Die Zeit und die Menschen sind reif dafür. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.