Rede Helge Limburg: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Niedersachsen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Die Grundsatzfrage, ob Jugendarrest und insbesondere ob der so genannte „Warnschussarrest“ sinnvolle Maßnahmen im Sanktionssystem gegen Jugendliche und Heranwachsende sind, stellt sich für den Landesgesetzgeber nicht. Diese Maßnahmen sind durch Bundesrecht vorgegeben. Deshalb an dieser Stelle nur soviel: Aus meiner Sicht ist der Bundesgesetzgeber gut beraten, regelmäßig die Sinnhaftigkeit und die Zweckmäßigkeit aller Sanktionsmaßnahmen, auch und gerade im Jugendbereich, zu überprüfen und zu hinterfragen. Zweifel an der Sinnhaftigkeit, insbesondere des so genannten Warnschussarrestes, erscheinen mir mehr als angebracht.

Anrede,

mit diesem Gesetzentwurf regeln wir erstmalig gesetzlich in Niedersachsen den Vollzug Jugendarrestes. Und ich darf sagen: Es ist ein gutes Gesetz geworden! Wir hatten bereits eine gute Gesetzesvorlage aus dem niedersächsischen Justizministerium – man Dank an ihr Haus und insbesondere an die Fachabteilung, Frau Ministerin- und diese Vorlage ist in den Ausschussberatungen noch besser geworden. Mein Dank gilt allen, die sich in der Anhörung umfangreich eingebracht haben und auch allen Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss, es ist gut, dass wir konstruktiven Beratungen Sachauseinandersetzungen letztlich zu einer gemeinsamen Verabschiedung kommen, herzlichen Dank dafür.

Was regeln wir im Einzelnen? Im Gesetz wird der Zusammenarbeitsgrundsatz festgeschrieben. Damit wird gesetzlich klar geregelt, dass die Jugendarrestanstalten mit den Trägern der Jugendhilfe, der Jugendgerichtshilfe, der Polizei, Berufsbildung Schulen und anderen Einrichtungen zusammenarbeiten sollen. Ziel muss es sein, ein soziales Netz rund um die Jugendlichen zu spannen und sie dabei zu unterstützen, ein Leben ohne Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu führen. Zusammenarbeit gibt es bislang auch, aber es ist richtig und gut, dass klar gesetzlich dargestellt wird, wer hier alles mit wem zusammenarbeiten soll.

Bei den Gestaltungsgrundsätzen schreiben wir fest, dass diese auch der Vermittlung eines an den verfassungsrechtlichen Grundsätzen ausgerichteten Werteverständnisses dienen sollen. Das ist erstmal ein Programmsatz, der aber in der einzelnen Maßnahmen bei der Ausgestaltung seine Wirkung entfalten wird. Gerade in diesen Tagen, in denen unser Grundgesetz und unsere Grundwerte von so vielen in Frage gestellt werden ist ein solcher Satz ein wichtiger.

Das Gesetz regelt Fördermaßnahmen und Förderpläne, der Arrest soll ausdrücklich kein stumpfes Absitzen sein, sondern er soll der Aufarbeitung und Einsicht dienen, er soll fördern und unterstützen. Anregungen von Arrestantinnen und Arrestanten sollen, soweit sinnvoll und zielführend, dabei ausdrücklich berücksichtigt werden.

Die Kontrolle des Schriftverkehrs wird geregelt. Anders als im normalen Vollzug wird es dabei keine Inhaltskontrolle geben. Das ist auch ausdrücklich gut und richtig so. Zum einen sind bislang keinerlei Fälle bekannt, wo Islamisten oder Nazis versucht hätten, über Schriftstücke Arrestanten anzuwerben. Wegen der kurzen Verweildauer im Jugendarrest wird das auch regelmäßig schwierig sein. Zum anderen soll auch dadurch signalisiert werden, dass es trotz des Freiheitsentzuges einen Bereich gibt, der der Kontrolle der Anstalt entzogen ist, es soll als Ermutigung dazu dienen, tatsächlich Briefe zu schreiben. Und seien wir ehrlich: In vielen Fällen wäre es bereits ein riesiger Erfolg, wenn in der Arrestzeit ein Brief nach Draußen geschrieben wird, das ist ja nun nicht das bevorzugte Kommunikationsmittel.

Seelsorge und religiöse Veranstaltungen werden ebenso wie Sport und der Zugang zu Medien garantiert. Auch das alles ist wichtig, um den Arrest modern und fortschrittlich auszugestalten. Schließlich werden die Durchsuchungen geregelt.  Aus der Anhörung gab es die berechtigte Sorge aus der Praxis, dass insbesondere beim Erstzugang zu einer Anstalt eine regelmäßige komplette Durchsuchung unverzichtbar sei, da sonst Waffen und ähnliches unbemerkt eingeschmuggelt werden könnten. Diese Anmerkung aus der Praxis haben wir alle miteinander aufgenommen und nunmehr berücksichtigt. Im Übrigen bleibt es dabei, dass Durchsuchungen nur auf konkreten Verdacht hin erfolgen dürfen, auch das eine grundrechtsschonende Regelung.

Insgesamt bleibt zu sagen: Es ist ein gutes Gesetz geworden, ich bedanke mich nochmals bei allen für die konstruktiven Beratungen, nun sollten wir alle miteinander zum Gelingen dieser Vorhaben beitragen.

Herzlichen Dank.

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