Rede: Helge Limburg: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Nidersächsischen Richtergesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

der vorliegende Gesetzentwurf zur Neufassung des niedersächsischen Richtergesetzes ist das Ergebnis ausführlicher Gesetzesberatungen in diesem Parlament. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist am 12.11.2008, also vor über einem Jahr, in den Landtag eingebracht worden und dann vom Rechtsausschuss mit Unterstützung durch den GBD ausführlich und gründlich beraten worden. Ein solch langer Zeitraum, dass muss hier mal gesagt werden, ist an dieser Stelle ausdrücklich kein Manko, sondern ein Ausweis für ernsthafte und sachbezogene Beratungen, die es nach meiner Auffassung in diesem Hause häufiger geben sollte, meine Damen und Herren.

Viele der nun vorliegenden Veränderungen sind einmütig beschlossen worden. Aber, dass will ich hier auch ganz deutlich sagen, der Gesetzentwurf ist eine Verbesserung, aber er ist kein großer Wurf.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, mir scheint, Sie sind bei den Beratungen von dem Prinzip geleitet worden: Ein Schritt in Richtung mehr richterliche Mitbestimmung, und sofort ein halber zurück. An vielen kleineren Stellen hätten Sie sich für mehr richterliche Mitbestimmung entscheiden können, stattdessen haben Sie stets im Zweifel gegen die Mitbestimmung entschieden, und dass lehnen wir ab.

Das wird alles sehr schön deutlich am Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Nehmen Sie die Frage, ob Richterstellen ausgeschrieben werden sollen oder ausgeschrieben werden müssen. Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, wollen sich ein kleines Hintertürchen offen halten, um irgendwie in Notfällen doch nicht ausschreiben zu müssen. Welche Notfälle das genau sein könnten, haben Sie nicht wirklich deutlich gemacht, aber vielleicht ist Ihnen selbst nicht ganz klar, warum Sie da etwas schwammig bleiben wollen.

Oder die Ermöglichung unterhälftiger Teilzeit. Zugegeben, das mag im Einzelfall organisatorisch schwierig sein. Aber es geht hier um die Frage, in wieweit wir auch Richterinnen und Richtern ermöglichen, zu Gunsten ihrer Familie eben auch weniger als 50 Prozent zu arbeiten. Diesen Schritt wollten Sie nicht mitgehen, und dass finde ich sehr, sehr bedauerlich, meine Damen und Herren.

Aber lassen Sie mich noch zu einer grundsätzlichen Frage kommen. Dieser Gesetzentwurf erweitert die Mitbestimmungsmöglichkeiten, er rüttelt aber nicht am grundsätzlichen Aufbau der Dritten Gewalt. Jegliche Diskussion über mehr Autonomie, echte Selbstverwaltung in der Justiz, vermeiden Sie, Herr Minister Busemann. Okay, Sie haben eine einzige öffentliche Veranstaltung dazu gemacht, aber die diente ja wohl weniger dem offenen Meinungsaustausch, als vielmehr der Bekräftigung Ihrer ablehnenden Haltung, Herr Busemann. Ich begrüße dagegen ausdrücklich die Initiative von Dr. Till Steffen, der in Hamburg eine breite Debatte über eine selbstverwaltete Justiz angestoßen hat. Herr Busemann, auch wenn es Ihnen nicht passt, aber Sie werden der Debatte nicht aus dem Weg gehen können, und Sie werden sie vor allem nicht dauerhaft blockieren können. Mehr Autonomie, mehr Selbstverwaltung sind europäischer Standard und das aus gutem Grund. Die Justiz soll und muss so unabhängig wie möglich agieren können. Wir müssen Wege finden, Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht nur in der Rechtssprechung, sondern auch organisatorisch stärker von der Exekutive zu trennen. Das sollte uns die Dritte Gewalt wert sein.

Herzlichen Dank.

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