Rede: Helge Limburg: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Wahlrechts in Niedersachsen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Wir haben bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Senkung des Wahlalters auf 14 Jahre bei Kommunal- und Landtagswahlen eine sehr kontroverse Debatte geführt. Zahlreiche Argumente sind ausgetauscht worden; ich möchte sie hier nicht wiederholen. Zwischenzeitlich gab es in den Ausschüssen schriftliche Anhörungen, durch die aus meiner Sicht viele neue Aspekte in die Beratung gekommen sind.

Entgegen der Prognose der Regierungsfraktionen in der ersten Beratung haben zahlreiche Expertinnen und Experten in ihren schriftlichen Stellungnahmen den Vorschlag einer Senkung des Wahlalters auf 14 Jahre aber durchaus begrüßt.

Ich hoffe, Sie haben das alle gelesen. Unter den Befürworterinnen und Befürwortern des Gesetzentwurfs waren eine ehemalige Justizsenatorin, Professorinnen und Professoren sowie anerkannte Fachverbände, also durchaus Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet.

Aber es gab natürlich auch kritische Stellungnahmen. Ich gehe hier exemplarisch auf zwei dieser kritischen Stellungnahmen ein, weil sie ganz gut zeigen, wie der Diskussionsstand ist.

Ich komme zunächst zu der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und nehme mir die Zeit, sie komplett im Wortlaut vorzulesen:

"In der Sache können wir mitteilen, dass wir der vorgeschlagenen Senkung des Wahlalters ablehnend gegenüberstehen. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund für diese Rechtsänderung."

Punkt, Ende!

Mit anderen Worten: Der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ist die Wahlberechtigung von Kindern und Jugendlichen ganze zwei Zeilen wert. Dies zeigt exemplarisch, wie nötig die Senkung des Wahlalters ist.

Das hätte nämlich zur Folge, dass sich Kommunal- und Landespolitiker mit den Problemen und Sorgen von Kindern und Jugendlichen ernsthaft auseinandersetzen müssten. Dann könnten sie das nicht mehr wie hier mit zwei Zeilen in einem Schreiben abbügeln.

Die zweite Stellungnahme, auf die ich eingehen möchte, war die des ehemaligen Justizministers Professor Dr. Pfeiffer. Er hat sich zum Wahlalter 14 kritisch geäußert, aber ein Wahlalter 16 durchaus begrüßt und empfohlen, dies einzuführen.

Der Kollege Adler hat im Rechtsausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Aber der wurde von den Regierungsfraktionen - wie üblich ohne Debatte - abgebügelt.

Damit haben Sie deutlich gemacht, dass Sie sich nicht einen Zentimeter auf Kinder und Jugendliche zu bewegen. Auch ein Wahlalter 16 ist mit Ihnen nicht zu machen; das zeigt Ihre Haltung.

Ich gehe natürlich davon aus, dass Sie Ihre Meinung nicht geändert haben und unseren Gesetzentwurf ablehnen werden. Dies wird zu der skurrilen Situation führen, dass ich, wenn ich mit Ihren politischen Jugendorganisationen, den Jungen Liberalen und der Jungen Union, diskutiere, den Leuten immer sagen muss: Eure Mutterparteien trauen euch nicht zu, politisch fähig zu diskutieren, eure Mutterparteien halten euch für politisch noch nicht reif, um in der Kommunal- und Landespolitik ernsthaft mitzureden.

Wir sind der Auffassung, dass diese Jugendverbände dieses durchaus sind. Aber ihre eigenen Fraktionen im Landtag sprechen ihnen die politische Mündigkeit ab. Dies sollten Sie bitte im Hinterkopf haben, wenn Sie jetzt dagegen stimmen.

Danke schön.

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