Rede Helge Limburg: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und eines Gesetzes über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtages in Angelegenheiten der Europäischen Union (Gesetzentwurf der CDU)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
die Europawahl am 25. Mai war eine eindrucksvolle Demonstration der Demokratie in Europa. Zum ersten Mal gab es europäische Spitzenkandidaten, europaweite Fernsehduelle und damit eine echte Europäisierung dieser großartigen Parlamentswahl. Es wird über die Wahlbeteiligung gestritten und diskutiert und über das starke Abschneiden rechter Parteien. Es wird von einzelnen, ausgerechnet aus dem konservativen Lager, in Frage gestellt, ob jetzt wirklich der gewählte und demokratische legitimierte Jean-Claude Juncker Kommissionspräsident werden soll. Aber all das kann doch nicht über den großen historischen Wert der Demokratie in Europa für uns alle hinwegtäuschen.
Die Demokratie in Europa wird aber nicht nur im Europaparlament gestaltet. Sie wird natürlich im deutschen Bundestag und von der Bundesregierung, aber eben auch von den deutschen Landtagen, den Landesregierungen und dem Bundesrat mitgestaltet. Das ist das Wesen des deutschen Föderalismus, einem Modell übrigens, dass sich ja mit den verschiedenen Institutionen in ähnlicher Form auf europäischer Ebene wiederfindet. Es ist gut, dass dieser Föderalismus mit dem Vertrag von Lissabon auch auf europäischer Ebene ausdrücklich Berücksichtigung gefunden hat.
Der Bundesrat wird auch als Länderkammer bezeichnet. Wahrgenommen werden die Länderinteressen dort durch die Landesregierungen. Wollte man das ändern, müsste man das Grundgesetz ändern. Es gibt aber gute Gründe, der Landesregierung hier einen deutlichen Spielraum zu erhalten. Regierungsgeschäft ist schnelllebiger als parlamentarische Verfahren. Eine Regierung muss schnell auf aktuelle Veränderungen und Entwicklungen reagieren können. Das gilt auch bei Bundesratsberatungen über EU-Vorhaben. Eine strikte Bindung an Landtagsbeschlüsse, die möglicherweise zum Zeitpunkt der Entscheidung im Bundesrat bereits mehrere Wochen alt und überholt sind, oder die aktuelle Kompromisslinien, die rund um die Bundesratssitzung geschmiedet worden sind, nicht kennen konnten, eine solche strikte Bindung ist nicht sinnvoll und nicht im Interesse des Landes Niedersachsen, meine Damen und Herren. Aber eine solche strikte Bindung fordert die CDU auch gar nicht, auch wenn es auf den ersten Blick so aussieht. Sie wollen der Landesregierung ja de facto weitreichende Spielräume für Abweichungen von Landtagsbeschlüssen einräumen, nur dann eben gekoppelt an umfangreiche Begründungs- und Darlegungspflichten. Solche Spielräume sind meines Erachtens auch bei jeder denkbaren Reform des derzeit bestehenden Systems zwingend.
Gewaltenteilung wird oft betont, wenn es um die Trennung von Exekutive und Judikative geht. Sie gilt aber, ungeachtet tatsächlicher Gewaltenverschränkungen, auch im Verhältnis von Legislative und Exekutive. Die Landesregierung ist eigenständiges Verfassungsorgan und das wird auch so bleiben. Und daraus folgt, dass die Landesregierung immer einen eigenständigen Kernbereich haben muss und haben wird.
Wenn wir jetzt darüber diskutieren wollen, ob und was wir am Verhältnis Landtag und Landesregierung verändern sollten, dann lohnt zunächst einmal ein Blick nach Baden-Württemberg: Dort gab es vor der vor einigen Jahren beschlossen Verfassungsänderung eine langjährige Vereinbarung zwischen Landesregierung und Landtag, in der sich die Landesregierung selbst an Beschlüsse des Landtages band. Diese ist nun verfassungsrechtlich verankert worden und räumt dem Landtag damit auf dem Papier mehr Einfluss ein. In der Praxis aber bedeutet das auch ein gewaltiges Mehr an Verantwortung und Arbeit: Wollen und können wir uns in jede EU-Vorlage hineinlesen? Ist es tatsächlich Teil unserer Aufgabe, bessere EU-Parlamentarier zu sein und quasi alles noch mal aus Niedersächsischer Sicht durchzusehen, was in Brüssel und Straßburg entwickelt wird? Es gab genug Fälle in den letzten Jahren, bei denen auch aus Niedersachsen zu Recht lauter Protest nach Brüssel übermittelt wurde. Aber ein lautes STOP Signal im Einzelfall ist etwas anderes als ein regelmäßiges und routinemäßiges Mitwirken an EU-Vorhaben. Dessen sollten wir uns alle bewusst sein.
Wir sollten aber auch darauf schauen, wie es denn mit den bisher bestehenden EU-Beteiligungsmöglichkeiten bestellt ist. Gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Landesregierung eklatant von Vorgaben des Landtages im Bereich von EU-Vorhaben abgewichen ist? Ich kenne zumindest keinen. Wahr ist doch vielmehr: Der Landtag hat von den ihm zustehenden Möglichkeiten nach der Landtagsgeschäftsordnung und der Landesverfassung, Stellungnahmen zu EU-Vorhaben abzugeben, extrem selten Gebrauch gemacht. Unter der schwarz-gelben Landtagsmehrheit nicht ein einziges Mal in 10 Jahren. Ich begrüße es ausdrücklich, dass wir nachher mal wieder über eine solche Stellungnahme beraten werden. Und wir werden natürlich sehr genau beobachten, wie die Landesregierung dann mit dieser Stellungnahme umgeht. Aber wir alle stehen in der Verantwortung, diese bestehende Möglichkeit häufiger im Interesse unseres Landes in Anspruch zu nehmen!
Meine Fraktion verschließt sich dem Ansinnen der CDU nicht grundsätzlich. Aber aus unserer Sicht gilt es zunächst die bestehenden Beteiligungsinstrumente zu nutzen und zu überprüfen und es braucht in jedem Fall lange und gründliche Beratungen und Abwägungen der geplanten Veränderungen. Die Erweiterung von Rechten und Aufgaben des Landtages ist an vielen Stellen gut und notwendig, sie ist aber auch in einer Demokratie kein Selbstzweck und kein Allheilmittel, sondern sie muss im Einzelfall gut begründet sein und real wahrgenommen werden. Vielen Dank.