Rede Helge Limburg: Bürgerrechte wieder einführen – parlamentarische Kontrolle verbessern – Verfassungsschutzgesetz reformieren

Landtagssitzung am 21.03.2012

Helge Limburg, MdL

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

der Verfassungsschutz ist ins Gerede gekommen. Die Aufdeckung der NSU-Terrorzelle wirft zu Recht auch die Frage nach den Konsequenzen für die Arbeit und Kontrolle des Verfassungsschutzes auf. Der Antrag, über den wir heute abstimmen werden, hat damit allerdings nur am Rande zu tun.
Der Kollege Ralf Briese hat diesen Antrag nämlich bereits im Sommer 2011 zur ersten Beratung hier in den Landtag eingebracht. Wir haben darüber nachgedacht, ihn jetzt vielleicht noch nachzubessern, ihn in Teilen noch schärfer zu fassen. Aber die von uns vorgeschlagenen Einschränkungen im Verfassungsschutzgesetz und Verbesserungen der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes müssen aus unserer Sicht schnell umgesetzt werden. Die aktuelle Debatte mag dazu führen, dass man später noch mal nachlegen muss, aber zumindest diese Vorschläge können auch jetzt beraten werden. Mein Kollege Briese hat bei der Einbringung zu Recht gesagt: "es geht bei diesem Antrag um eine neue Austarierung von Sicherheit und Freiheit. Die Freiheit hat im Lande Niedersachsen in den letzten Jahren sehr gelitten."

Anrede,

was fordern wir im Einzelnen? Der so genannte "Große Lauschangriff" soll für den niedersächsischen Verfassungsschutz gestrichen werden. Wohlgemerkt, wir wollen nicht die Möglichkeit zum Abhören in Gänze dem Verfassungsschutz nehmen, sondern es geht um das Verbot des Abhörens von privaten Wohnräumen. Wissen Sie eigentlich, wer so alles die Befugnis zum Abhören von Wohnungen hat? Da sind zunächst die Strafverfolgungsbehörden, also grundsätzlich alle Staatsanwaltschaften. Da ist die niedersächsische Polizei, die das zur Gefahrenabwehr darf. Und da sind die jeweiligen Bundesbehörden, die das dürfen. Meine Damen und Herren, daneben muss nicht auch noch der niedersächsische Nachrichtendienst in die Wohn- und Schlafzimmer der Bürgerinnen und Bürger lauschen können.

Wir Grüne wollen unter anderem die Befugnis zur Speicherung von Daten über Personen daran knüpfen, dass diese mindestens 16 Jahre alt sind. Bislang ist die Grenze bei 14 und in Akten dürfen sogar über noch jüngere Menschen Daten gespeichert werden. Ich bitte Sie, was ist das für einen Nachrichtendienst, der Dateien und Akten über Kinder anlegt? Kinder bedrohen unsere Verfassung konkret? Das ist doch albern und gehört gestrichen.

Meine Damen und Herren, ein Grundsatz der Demokratie ist es, dass alles, jede Information, jede Maßnahme der Regierung, öffentlich bekannt sein muss und öffentlich diskutiert werden muss. Die Geheimdienste sind eine Durchbrechung dieses Prinzips, weil sie notwendigerweise für ihre Arbeit eben geheim tätig sein müssen. Die mangelnde öffentliche Kontrolle soll ersetzt werden durch Ausschüsse der jeweiligen Parlamente, die die Kontrollfunktion wahrnehmen. Aber meine Damen und Herren, wie ist der entsprechende Ausschuss bei uns im Landtag ausgestattet? Während in so wie gut wie allen anderen Themenbereichen das gesamte Parlament plus die Öffentlichkeit die Kontrolle der Arbeit der Exekutive leisten, soll das im Bereich des Verfassungsschutzes ausschließlich durch einen kleinen Landtagsausschuss plus die G10-Kommission gewährleistet werden. Wir fordern, dass, genau wie es sich im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages bewährt hat, auch ein eng definierter Kreis von FraktionsmitarbeiterInnen Zugang zu den Unterlagen und den Ausschussprotokollen bekommen soll. Das würde die Arbeit erheblich erleichtern.

Meine Damen und Herren von CDU, FDP und SPD, die Sie als ganz große Koalition diesen Antrag hier in Bausch und Bogen ablehnen werden: Ihre pauschale Behauptung, die Kontrolle sei gut so, wie sie ist und man müsse nichts verändern, spottet der Realität. In Wahrheit können wir kaum bewerten, wie gut die Kontrolle der Arbeit des Verfassungsschutzes ist, weil der Ausschuss zu selten tagt, zu schlecht ausgestattet ist und zu wenig Einsichtsrechte hat. Von CDU und SPD bin ich Jubelarien auf den Verfassungsschutz ja gewohnt, aber dass die frühere Bürgerrechtspartei FDP keinen Wert auf verbesserte parlamentarische Kontrolle des Nachrichtendienstes legt, ist ein weiterer Beleg dafür, dass Bürgerrechte bei Ihnen nur der Pausenclown zwischen zwei Steuersenkungsdebatten sind.

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