Rede Helge Limburg: Antrag (SPD/GRÜNE) - Gerechtigkeit für die Opfer der Homosexuellen-Verfolgung in Deutschland! Rehabilitierung durchsetzen!

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- Es gilt das gesprochene Wort -

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Meine Kollegin Kathrin Wahlmann hat die Historie der Bestrafung homosexueller Männer umfassend dargestellt. Ich will das nicht alles wiederholen.

Nur zwei Dinge möchte ich noch unterstreichen: Es ist aus meiner Sicht im Rückblick eine großartige, gewaltige Leistung des damaligen sozialdemokratischen Bundesjustizministers Gustav Heinemann - vielleicht einer der besten Bundesjustizminister in der Geschichte der Bundesrepublik -, dass er den § 175 des Strafgesetzbuches, der in der Tat in der Version der NS-Zeit, in der Freisler-Version weiter-gegolten hat, deutlich reformiert hat.

Deutlich reformiert, denn endgültig gestrichen wurde die Benachteiligung homosexueller Männer, wie bereits von meinem Vorredner angesprochen, erst im Jahr 1994.

Vielleicht ist es jetzt, im Jahr 2015, in dem wir wie-der einen sozialdemokratischen Bundesjustizminister haben, der wieder mit sehr viel Reformfreude ins Amt gegangen ist, an der Zeit, dass wir auch den letzten Schritt in der Reform gehen und dass wir endgültig zu einer Rehabilitierung der Betroffenen kommen. Ich würde es mir wünschen.

Besonders bemerkenswert an der Strafwut des Staates gegenüber homosexuellen Männern ist aus meiner Sicht zweierlei: Zum einen in der Tat die Tatsache - Frau Wahlmann hat es ausgeführt -, dass nur homosexuelle Handlungen zwischen Männern bestraft worden sind. Hier wie auch an anderen Stellen des Strafrechts zeigte sich, dass damals Strafgesetzgebung fast ausschließlich von Männern gemacht wurde, meine Damen und Herren, und dass es in diesem Fall vor allem darum ging, altertümliche Vorstellungen von Männlichkeit zu schützen. Zum anderen handelt es sich bei dieser Strafnorm um eine Vorschrift, die ein Verhalten bestrafte, das überhaupt kein Opfer hatte. Es gab keinen Geschädigten bei dieser Norm. Es ging nicht darum, Menschen zu schützen, wenn man die einvernehmliche Homosexualität zwischen Erwachsenen - Herr Dr. Genthe hat es zu Recht betont - bestrafte, sondern es ging einzig und al-lein darum, mit dem schärfsten Schwert des Rechtsstaats Moralvorstellungen der Gesellschaft zu schützen und durchzudrücken. -Das, meine Damen und Herren, geht in einem modernen auf-geklärten Rechtsstaat nicht.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht diese Norm und die Verurteilung damals, in den 50-Jahren, gebilligt hat, so muss man doch ganz klar sagen: Auch das Bundesverfassungsgericht kann irren. Auch das Bundesverfassungsgericht kann in seinen Urteilen falsche Maßstäbe anlegen. Und: Frau Wahlmann hat zu Recht darauf hingewiesen, wir alle sind uns doch einig, dass heute das Bundesverfassungsgericht in einem vergleichbaren Fall mit Sicherheit anders entscheiden würde. - Auch das muss an der Stelle betont werden.

Nun ist die Norm lange abgeschafft. Aber die nach dem Paragrafen Verurteilten haben davon nicht viel. Noch immer müssen sie mit dem Stigma leben, strafrechtlich verurteilt worden zu sein. Noch immer müssen sie unter Umständen mit den beruflichen oder anderen Nachteilen, die ihnen durch diese Verurteilung erwachsen sind, leben.

Ich begrüße ausdrücklich, dass sich die Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz bereits im letzten Herbst für eine Rehabilitierung der Betroffenen ausgesprochen hat. Mit diesem Antrag wollen wir auch hier im Landtag als Gesetzgeber ein deutliches Zeichen setzen und die Landesregierung darin bestärken, im Sinne einer Rehabilitierung auf Bundesebene tätig zu werden.

Ich bin in der Tat optimistisch und hoffnungsvoll, dass wir jetzt, im Jahre 2015, also etwas mehr als 20 Jahre nach der endgültigen Abschaffung der Benachteiligung, in der Debatte bundesweit weiterkommen werden. Es ist angesprochen worden: Viele andere Landtage haben sich bereits partei- und fraktionsübergreifend - die Debatte zeigt, dass es auch hier in Niedersachsen eine Perspektive für eine solche breite Einigkeit gibt - für die Rehabilitierung ausgesprochen. Es wird Zeit, meine Damen und Herren, dass der Deutsche Bundestag als zuständiger Bundesgesetzgeber handelt.

Es gibt durchaus Vorbilder. Auch das ist erwähnt worden. Der Deutsche Bundestag hat nach und nach die Opfer der NS-Justiz und schließlich auch die Opfer der NS-Militärjustiz formell rehabilitiert. Herr Kollege Calderone, auch damals ist darum gestritten worden, ob es sich nicht insbesondere im Bereich der Militärjustiz um rechtskräftige Urteile handelt und ob es uns tatsächlich zustünde, diese formal rechtskräftigen Urteile nachträglich aufzuheben. Aber ich fand es richtig und ich bin froh, dass der Deutsche Bundestag nach langem, langem Ringen auch dieses Zeichen gesetzt hat. Auch die Urteile der NS-Militärjustiz waren pauschal falsch. Die Opfer wurden rehabilitiert. Ich meine, bei allen Unterschieden ist es an der Zeit - selbstverständlich kann man die NS-Zeit nicht mit dem demokratischen Rechtsstaat vergleichen -, einen solchen Schritt auch für die nach § 175 in der Bundesrepublik Verurteilten zu gehen.

Meine Damen und Herren, die Stärke eines Rechtsstaats zeigt sich nicht am sturen Festhalten an als falsch erkannten Urteilen der Vergangenheit, sondern die Stärke eines demokratischen Rechtsstaates zeigt sich auch daran, dass er in der Lage ist, nachträglich Dinge, die er als Fehler erkannt hat, zu korrigieren und den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Vielen Dank.

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