Rede Heinrich Scholing: Gesetzentwurf (Landesregierung) zur Änderung des nds. Justizvollzugsgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen Landesregierung und rot-grüne Koalition das Ziel, die Bedingungen für die Resozialisierung und Wiedereingliederung von Straffälligen weiterzuentwickeln. Durch die hervorragende Arbeit des Justizministeriums und durch den Gesetzgebungsdienst des Landtags kann der Entwurf hier so zügig in der 2. Lesung beraten werden.

Die Hauptanliegen des Entwurfs sind deutlich erkennbar:

soziale Bindungen während einer Inhaftierung zu bewahren und zu fördern

Die Einbindung in familiäre, berufliche und gesellschaftliche Strukturen kann dem erneuten Abgleiten in die Kriminalität entgegenwirken. Die Ausweitung der Besuchszeiten, Räumlichkeiten, in denen Gefangene mehrstündig mit ihren Besucherinnen und Besuchern ohne Aufsicht zusammen sein können und Maßnahmen, die dem Erhalt der Eltern-Kind-Beziehungen dienen, beziehen sich auf diese Zielsetzung.

Resozialisierung wird bestmöglich gefördert!

Beispielsweise sollen psychotherapeutische Maßnahmen oder ein soziales Training auch während der Arbeitszeit in größerem Umfang ermöglicht werden.

Auch eine Anpassung der Arbeitsvergütung sowie die Gewährung einer Ausbildungsbeihilfe in der U-Haft sieht der Gesetzentwurf vor.

Intensivierung der Entlassvorbereitung

Lockerungen, Bildungsangebote, offener Vollzug sowie die Vermittlung von Wohnung und Arbeit und der Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen sorgen für langfristige Perspektiven. Deshalb werden wir das Übergangsmanagement diesbezüglich deutlich verbessern.

Ein verpflichtender Informationsfluss von den Justizvollzugseinrichtungen zu den Führungs-, aufsichts- und Bewährungshilfestellen

So soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen Informationen rechtzeitig vor der möglichen Haftentlassung vorliegen. Wir verankern im Gesetz eine intensive Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen im Rahmen des Übergangsmanagements.

Opferorientierte Vollzugsgestaltung

In der Vollzugsgestaltung werden insbesondere die Interessen der Opfer von Straftaten stärker in den Blick genommen. Die Anliegen der Opfer werden künftig überall dort einbezogen, wo Maßnahmen der Vollzugsbehörden ihre Belange berühren. Die durch eine Straftat Verletzten erhalten einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber der Vollzugsbehörde bezüglich des Haftverlaufs der Täter sowie über Lockerungsmaßnahmen.

Die Wiederherstellung des Rechtsfriedens gewinnt ebenfalls an Bedeutung. Wir formulieren das Hinwirken auf einen Ausgleich materieller und immaterieller Folgen einer Straftat sowie auf die Stärkung positiver sozialer Bindungen als gesetzliche Aufträge.

Ich stelle fest, dass viele wichtige Forderungen, die dieses Haus in dem einstimmig angenommenen Entschließungsantrag „Wirksame Resozialisierung von Inhaftierten ermöglichen!“ umgesetzt werden.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen zu bedanken, die im Vollzug tätig sind. Und ich möchte mich bei all denen bedanken, die sich im Anschluss an den Vollzug darin engagieren, dass Wiedereingliederung gelingt.

Vielen Dank

Zurück zum Pressearchiv