Rede Heiner Scholing: Wirksame Resozialisierung von Inhaftierten ermöglichen!
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede
die Zahl der in Niedersachsen Inhaftierten ist in den letzten zehn Jahren kontinuierlich zurückgegangen – von 6868 in 2004 auf 4904 in 2014. Diese Entwicklung eröffnet neue Chancen.
Präventive Maßnahmen ausbauen und Resozialisierung wirksamer gestalten
An dieser Zielsetzung orientiert sich unser Antrag.
Auf dem Gebiet der Resozialisierung sind verschiedene AkteurInnen aktiv
- Die engagierten MitarbeiterInnen des Justizvollzugs
- Die Anlaufstellen der freien Straffälligenhilfe
- Der Ambulante Justizsozialdienst inclusive Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe
Diese drei Partner sind in regionalen Netzwerken organisiert und haben sich im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zur Zusammenarbeit verpflichtet. Eingebunden in das Übergangsmanagement sind auch die Staatsanwaltschaften, die Strafvollstreckungskammer und die Führungsaufsichtsstellen bei den Landgerichten.
Sie alle arbeiten engagiert daran, die Gefangenen auf ein straffreies Leben in Freiheit vorzubereiten.
Gesetzliche Vorgaben zum Übergangsmanagement finden sich insbesondere im Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz und im Niedersächsischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz.
Rot-Grün hat nun das Ziel, ein gesetzgeberisches, fachliches, organisatorisches, finanzielles und personelles Gesamtkonzept zu erstellen. So wollen wir die Effizienz und die Effektivität der stationären und ambulanten Resozialisierung weiter kontinuierlich verbessern. Wir wollen mit modernen Instrumenten des Übergangsmanagements, wie Eingliederungsplänen und Case-Management, Netzwerke zur Resozialisierung realisieren.
Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf das Übergangsmanagement des Frauen-, Jugend- und Jungtätervollzugs zu legen sein. Diese Vollzugsarten sind in Niedersachsen jeweils in eigenen Anstalten mit einer landesweiten Zuständigkeit organisiert. Das ist für ein effektives Übergangsmanagement eine besondere Herausforderung. Wir wollen besonders hier Kooperationen ausbauen und Synergien nutzen.
Eine möglichst durchgängige Betreuung – auch im medizinischen und psychiatrischen Bereich - während der Haft , im Zuge der Entlassungsvorbereitung und nach der Haft durch gleiche AnsprechpartnerInnen ist ein wichtiger Baustein.
Insbesondere in der Sicherungsverwahrung wünschen wir uns eine verstärkte Ausrichtung auf die Wiedereingliederung.
Kurze Freiheitsstrafen sollen möglichst durch resozialisierende Sanktionsformen ersetzt werden. So können Ersatzfreiheitsstrafen im offenen Vollzug verbüßt werden, falls sie nicht sogar im Rahmen von Haftvermeidungsprogrammen ganz zu vermeiden sind.
- Zur Entlassungsvorbereitung gehören unserer Meinung nach auch Haftlockerungen
- offener Vollzug
- Bildungsangebote
- die Vermittlung von Wohnung und Arbeit
- sowie der Aufbau tragfähiger sozialer Bindungen.
Jugendhilfe und Prävention kommen bei uns vor Repression.
Die Schaffung eines Landesresozialisierungsgesetzes bzw. Alternativen hierzu wollen wir prüfen. Es bedarf einer sorgfältigen Überprüfung, ob und wie wir hier einen echten Mehrwert erzielen können.
Schließlich ziehen wir auch das auf Bundesebene angesiedelte Thema der Eingliederung von Strafgefangenen in die Systeme der Sozialversicherung mit in die Klammer. Mit einem solchen Schritt könnte insbesondere endlich verhindert werden, dass Strafgefangene entlassen werden ohne krankenversichert zu sein. Auch die Möglichkeit und Realisierbarkeit des Erwerbs von Rentenanwartschaften durch arbeitende Gefangene halten wir für prüfenswert. Das wäre ein wirklich historischer Schritt.
Vielen Dank!