Rede Heiner Scholing (mit Video): Gesetzentwurf zur Regelung des Jugendarrestvollzuges

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- Es gilt das gesprochene Wort - 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

der Jugendarrestvollzug wird durch den vorgelegten Gesetzentwurf auf eine rechtlich sichere Basis gestellt. Und es ist ein hervorragender Entwurf. Dafür möchte ich mich bei der Justizministerin bedanken.

Der Jugendarrest ist die letzte Sanktion vor der Jugendstrafe im Gefängnis und naturgemäß von kurzer Dauer. Das erschwert natürlich pädagogische Maßnahmen.

Die Sinnhaftigkeit des Arrests muss allgemein und in jedem Einzelfall immer wieder hinterfragt werden. Das Jugendgerichtsgesetz eröffnet Möglichkeiten, aus erzieherischen Gründen von der Vollstreckung des Arrests abzusehen. Wir müssen immer nach Wegen suchen, aus Eskalationen auszusteigen. Und Jugendliche einzusperren ist eine hohe Stufe der Eskalation.

Das entbindet uns aber nicht von der Verpflichtung, eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Und wir haben die Verpflichtung, ihn so sinnvoll wie möglich ausgestalten.

Eine wesentliche Maßnahme des Entwurfs ist die Abschaffung seines Vollzugs in den Amtsgerichten. Somit wird der Vollzug künftig überwiegend in den fünf niedersächsischen Jugendarrestanstalten stattfinden. In den zur  JVA Vechta gehörenden Einrichtungen in Emden, Neustadt, Nienburg und Verden und in Jungendarrestanstalt in Göttingen. Die Kurzarreste in den Amtsgerichten können schon aus räumlichen Gründen neuen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden.

Als schulpolitischer Sprecher meiner Fraktion betone ich noch einmal besonders den pädagogischen Ansatz, mit dem die ArrestantInnen zu einem straffreien Leben in sozialer Verantwortung befähigt werden sollen.

Ein Schwerpunkt liegt in der optimierten Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen schon während des Arrestes.

Dies ist vor dem Hintergrund, dass rund 20 bis 25 Prozent der in Niedersachsen vollstreckten Jugendarreste Schulschwänzer betreffen, von besonderer Bedeutung. Die Rückfallquoten sind mit 60 Prozent viel zu hoch.

In dem Gesetzentwurf werden pädagogische Fördermaßnahmen aufgezeigt, die insbesondere darauf abzielen, die sozialen und persönlichen Kompetenzen der jungen Menschen zu verbessern, ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten zu ordnen und neue Perspektiven für eine schulische und berufliche Entwicklung anzuregen.

Anrede,

ein gut gestalteter Arrest kann Anstöße für Bewältigung von Konflikten geben. Jeder Jugendliche, der nach einem Aufenthalt in der Jugendarrestanstalt seinen Weg findet, ist es wert, die Anstrengungen zu unternehmen, mit ihm gemeinsam eine Perspektive für sein weiteres Leben zu entwickeln. Ich freue mich auf die Auseinandersetzungen im Ausschuss.

Vielen Dank!

Die finden diese und weitere Reden in unserer Youtube-Playlist zum September-Plenum

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