Rede Heiner Scholing: Bienen schützen - Agrarwende vorantreiben
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede
In den Beratungen im Ausschuss hat es in Hinblick auf die Zielsetzung immer einen Konsens gegeben:
Der Schutz der Honigbiene muss einen hohen Stellenwert haben! Und wir haben es durchaus nicht mit einem Nischenthema zu tun. Die Maßnahmen müssen darauf abzielen, dass die Bienen eine artenreiche Vegetation vorfinden, die während der ganzen Vegetationsphase eine ausreichende Ernährungsgrundlage bietet. Wir waren uns auch darin einig, dass es zur Erreichung dieser Zielsetzung einer besonderen Förderung bedarf. Und diese Förderung sollte passgenau, zielführend und möglichst bürokratiearm sein.
Dabei hat eine Idee überzeugt: wir nutzen etablierte Förderungen und übertragen sie auf Förderungen für Blühstreifen. Die Bejagungsschneisen in Maisfeldern sollten als ein Muster fungieren. Eine gute Idee! Nur lässt sie sich nicht einfach durch einen gemeinsam abgestimmten Entschließungsantrag herstellen. Genauso die ja auch in der Anhörung vorgetragene Forderung, für einjährige Blühstreifen einen kürzeren, als den obligatorischen 5-jährigen Verpflichtungszeitraum vorzusehen. Eigentlich liegt das auf der Hand: Wer einen einjährigen Blühstreifen anlegt, muss sich ja nicht unbedingt 5 Jahre verpflichten das zu tun. Aber es geht EU-rechtlich nicht. Der überwiegende Teil der Mittel kommt ja aus Brüssel und dann müssen wir uns halt an die damit verbundenen Vorgaben halten.
Und hier scheiden sich dann die Geister:
SPD und Grüne sagen: Gute Idee – wir bleiben dran. Wir können das im Moment aber nicht machen, weil die EU-Vorgaben das im Moment nicht zulassen.
CDU und FDP sagen: „Ist uns wurscht, wir fordern eine sofortige Realisierung“
So ist dann der Versuch gescheitert einen geeinten Entschließungsantrag vorzulegen. Aber meine Damen und Herren von CDU und FDP, so wirklich durchhalten könnten Sie Ihre Forderung in Regierungsverantwortung auch nicht. Sie hätten auch nicht die Möglichkeit, auf die EU-Finanzierung im Zweifel zu verzichten und das Programm komplett aus Landesmitteln zu bezahlen. Insofern ist der Dissens, an dem eine gemeinsame Beschlussempfehlung letztlich gescheitert ist, auch ziemlich künstlich. Dennoch war die Weiterarbeit an diesem Antrag im Ausschuss durchaus ertragreich.
Anrede,
was diese Landesregierung zu Förderung der Bienen ab dem kommenden Jahr plant, kann sich wirklich sehen lassen:
Für einjährige Blühstreifen gibt es eine jährliche Grundförderung von 700 €/ha und wenn der Landwirt mit einem Imker kooperiert, der natürlich ein ganz besonderes Interesse daran hat, den Blühstreifen zu optimieren, dann gibt es nochmal 100 € oben drauf.
Bei mehrjährigen Blühstreifen ist eine Grundförderung von 875 € pro Hektar geplant und wenn bei der konkreten Flächenauswahl und –ausgestaltung die Naturschutzbehörde einbezogen wird, kommen 100 € oben drauf.
Anrede,
das geht natürlich in der Größenordnung nur, weil 1.) unser Landwirtschaftsminister bei der Verteilung der ELER-Mittel hervorragend verhandelt hat und wir in der neuen Förderperiode mehr Geld zur Verfügung haben. Und natürlich 2.) weil wir die Umschichtung von der ersten Säule in die zweite Säule durchgesetzt haben, gegen die Sie ja selbst mit Ihrem Änderungsantrag zum Thema Förderung der Bienen noch zu Felde gezogen sind.
Ist ja gut, dass Sie sich nicht durchgesetzt haben. So haben wir die Mittel, tatsächlich etwas für den wichtigen Schutz der Bienen zu tun.