Rede Heiner Scholing: Antrag /CDU): Zwischen christlicher Botschaft und dem Dienst am Gemeinwohl - Bedeutung der Kirchen in der Gesellschaft anerkennen und unterstützen
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede
Der von der CDU vorgelegte Antrag ist im Kultusausschuss intensiv beraten worden. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, die geholfen hat, aus unterschiedlichen Perspektiven auf die Inhalte des Antrags zu schauen.
Der Diskussionsprozess selbst war von Ernsthaftigkeit und Respekt geprägt. Wenn wir uns vergegenwärtigen, wie häufig Auseinandersetzungen, die Glaubensfragen berühren, eben nicht von Respekt sondern von Intoleranz und schließlich Gewalt geprägt sind, ist das durchaus keine Nebensache.
Wenn ich mir dann ihre Ausführungen und Forderungen im Einzelnen anschaue, komme ich zu folgendem Ergebnis:
Der allgemeine Teil, in dem sie die Bedeutung der Kirchen betonen, bleibt blass und folgenlos. Bemerkenswert ist eher, was sie nicht sagen.
Die wachsende Vielfalt dieser Gesellschaft, die in allen Handlungsfeldern zum Tragen kommt?
Die wachsende Bedeutung von nicht christlich geprägten Religionen?
Die vielfältigen Einflussgrößen, die sich auf individuelles und gesellschaftliches Handeln auswirken?
Von solchen Fragestellungen kommt in ihren Ausführungen nichts vor. Nur auf die Bedeutung der christlichen Kirchen zu verweisen, unbestreitbare Säkularisierungsprozesse aber nicht zur Kenntnis zu nehmen, hat Konsequenzen. Und die wirken sich schließlich auch auf ihren Forderungskatalog aus.
Dazu im Einzelnen:
Am Religionsunterricht wollen sie festhalten. So allgemein formuliert: stellt das doch niemand in Abrede! Ihr Verweis, den konfessionell kooperativen Religionsunterricht weiterentwickeln zu wollen, ist nun auch nicht gerade sehr neu.
Das reicht nicht, wenn wir den Herausforderungen begegnen wollen, die sich an vielen Orten stellen. Die von ihnen vorgelegten Zahlen zur konfessionellen Bindungen nehmen nicht in den Blick, dass wir auch in dieser Frage in der Bundesrepublik und auch in Niedersachsen eine regional sehr unterschiedliche Entwicklung haben. In den Ballungsgebieten stellen sich in Bezug auf die Organisation des Religionsunterrichts mittlerweile ganz andere Anforderungen als in den eher ländlichen Gebieten.
Im Zentrum ihres Antrages stand aber etwas anderes: zunächst einmal wollten sie den Reformationstag als dauerhaften gesetzlichen Feiertag installieren. Ich nehme an, dass die Anhörung sie hat überzeugen können, von dieser Forderung Abstand zu nehmen. Nicht nur nach meinem Eindruck überwogen Skepsis und Ablehnung. Sie haben die Konsequenz gezogen, nun den Buß-und Bettag unter dem Titel „Gebetstag der Religionen“ als gesetzlichen Feiertag zu etablieren.
Anrede
Ich bin davon überzeugt, dass es nicht unsere Aufgabe als gewählte Vertreter des Volkes ist, einen Gebetstag zu etablieren. Dieses Aufgabenfeld können wir den Religionen selbst überlassen. Die grundgesetzlich geschützte Freiheit des Glaubens ist auch eine Mahnung an staatliche Institutionen, sich in Glaubensfragen deutlich zurückzunehmen.
Und im übrigen bin ich auch davon überzeugt, dass das Einbringen eines Entschließungsantrages zur Etablierung eines Feiertages nicht ausreicht. Das braucht andere Formen des Dialogs.
Dieser Antrag erhebt entweder unpräzise Forderungen aber Forderungen, denen wir nicht zustimmen können.