Rede Heiner Scholing: Aktuelle Stunde (Grüne) - EU-Vertragsverletzungsverfahren abwenden: Nitratbelastung senken – Düngeverordnung endlich novellieren

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

vor einigen Wochen hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet, weil wir die EU-Nitrat-Richtlinie nicht umgesetzt haben. Es muss und es wird also eine Novellierung der Düngeverordnung geben, bei der Niedersachsen als Agrarland, aber auch als Nitrat-Problem-Land Nr. 1, ein gewichtiges Wort mitreden sollte und mitreden wird.

Anrede,

mit dem am 14. Mai von allen Fraktionen beschlossenen Düngekompromiss haben wir die entscheidenden Weichen dafür gestellt, dass endlich eine ordnungsgemäße Düngung flächendeckend sichergestellt und durchgesetzt werden kann. Die haben wir nämlich noch längst nicht in Niedersachsen. Der im letzten Herbst veröffentlichte Nährstoffbericht ist ein sicherer Beleg dafür.

Das ist allerdings nur die halbe Miete. Was ordnungsgemäße Düngung ist, definiert die Düngeverordnung des Bundes. Und dazu kann man schlicht und einfach feststellen: Was bisher ordnungsgemäß ist – beim Stickstoff, aber auch beim Phosphat - ist deutlich zu viel.

Wir haben in Niedersachsen im Durchschnitt einen Stickstoffbilanzüberschuss von 109 kg pro Hektar und Jahr, im westlichen Niedersachsen, in Vechta, Cloppenburg, Emsland, Osnabrück sogar mehr als 140 kg. Plus-Minus landet dieser Überschuss im Grundwasser. Das hat uns ja das LBEG im Rahmen der Ausschussberatungen zum bereits erwähnten Düngekompromiss sehr eindrücklich und sehr nachvollziehbar dargestellt. Das ist deutlich zu viel. Wir müssen auf einen Überschuss von 40 kg, allerhöchstens 50 kg pro Hektar und Jahr runter und das muss meines Erachtens die zentrale Messlatte sein, an der wir eine Novelle der Düngeverordnung bewerten müssen.

Anrede,

ich will darüber hinaus weitere Punkte nennen, die wir bei der Novelle des Düngerechts brauchen.

Es müssen alle eingesetzten Stickstoffdünger einbezogen werden. Bisher bleibt da vieles außen vor: Kunstdünger wird von der Düngeverordnung gar nicht erfasst, Klärschlamm wird nicht erfasst, Kompost wird nicht erfasst, viele Gärsubstrate aus Biogasanlagen werden nicht erfasst. Das kommt bisher alles oben drauf und man tut so, als gäbe es das gar nicht. Das muss sich ändern. Maximaler Bilanzüberschuss beim Stickstoff 40 bis 50 kg – egal woher der Stickstoff kommt.

Es müssen auch alle Betriebe bei denen als Dünger eingesetzter Stickstoff anfällt, in die Verpflichtung zur Erstellung einer Bilanz einbezogen werden. Und das sollte standardisiert und EDV-gestützt sein, damit die Daten auch nutzbar sind.

Und was ist mit den sog. unvermeidbaren Verlusten? Bisher wird ja bis zur Hälfte des von den Tieren ausgeschiedenen Stickstoffs gar nicht in der Bilanz erfasst. Das geht in Form von Ammoniak ja „nur“  in die Luft. Das nennt sich dann unvermeidbare Verluste! Man tut so als ob der Stickstoff einfach weg wäre. Der ist aber nicht weg, der kommt natürlich wieder runter. Was an Stickstoff aus der Luft kommt, entspricht in manchen Regionen einer landwirtschaftlichen Volldüngung der 1950er Jahre. Deshalb müssen diese „unvermeidbaren Gewinne“  endlich auch berücksichtigt werden.

Anrede,

wir brauchen darüber hinaus endlich auch die in der Düngeverordnung rechtlich abgesicherte Möglichkeit, die von den landwirtschaftlichen Betrieben bereits gemeldeten Tier- und Flächendaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Düngung durch die Düngebehörde heranzuziehen. So wie wir das auch in unserem gemeinsamen Landtagbeschluss vom 14. Mai beschlossen haben. Bisher geht das aber nur freiwillig, bisher brauchen wir dazu die Einwilligung jedes einzelnen Landwirts. Das kann natürlich dauerhaft nicht sein und deshalb brauchen wir da eine Öffnung in der Düngeverordnung.

Wir müssen zudem die Sperrzeiten, in denen kein organischer Dünger ausgebracht werden darf, an das Wachstum der Pflanzen anpassen.

Nur wenn die Pflanze wächst, kann sie die Düngestoffe auch aufnehmen. Sonst rauscht das durch ins Grundwasser. Das bedeutet dann gleichzeitig auch, dass die Lagerkapazitäten bei den Betrieben erweitert werden müssen.

Auch bei der Phosphat-Düngung brauchen wir eine Reduzierung. Die sog. 20 kg-Regelung, die es bisher erlaubt, die zulässigen 80 kg Phosphat pro Hektar und Jahr um 20 kg zu überschreiten, muss weg.

Anrede,

ich weiß, dass sich damit die Probleme mit der Unterbringung des anfallenden Wirtschaftsdüngers, die wir jetzt schon im westlichen Niedersachsen haben, deutlich verschärfen. Wir haben dann in Niedersachsen auch nicht „nur“ – obwohl das auch schon groß genug ist – ein Verteilungsproblem. Wir haben dann auch insgesamt ein Mengenproblem. Das ist mir sehr bewusst, aber ich bin trotzdem überzeugt, dass wir diese Maßnahmen brauchen, wenn wir die massiven Probleme, die wir mit der Belastung unseres Grundwassers, aber auch unserer Oberflächengewässer haben, in den Griff kriegen wollen.

Vielen Dank!

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