Rede Hanso Janßen: Naturschutzpolitik der Landesregierung darf die niedersächsische Wirtschaft nicht länger unsachgemäß behindern – EU-Vogelschutzgebiete endlich vollständig melden
Anrede,
es ist schon ein kaum noch zu überbietendes Trauerspiel, was sich dieser Umweltminister bei der Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten leistet.
Herr Sander,
zuerst kommen Sie jahrelang nicht in die Gänge und ignorieren das laufende Vertragsverletzungsverfahren völlig. Dann legen Sie im letzten Oktober endlich einen Nachmeldevorschlag vor und der ist wieder unzureichend: In Butjadingen fehlt ausgerechnet das landesweit wichtigste Brachvogelrastgebiet, das Waldgebiet des Solling fehlt ebenfalls. Ihr Gebietsvorschlag für Norden-Esens ist inzwischen vom Landkreis selbst nachgearbeitet worden und so weiter und so weiter. Meine Redezeit reicht nicht aus, Ihre Fehler und Versäumnissen bei der Abgrenzung einzelner Gebiete aufzulisten.
Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass wir in Sachen Vogelschutz mit ihrem jetzigen Meldevorschlag tatsächlich fertig sind. Ich garantiere Ihnen: in einem Jahr stehen wir wieder hier und reden über die unzureichende Nachmeldung – das wird das gleiche Gezerre, wie wir das bei FFH auch hatten. Da bräuchten wir schon einen Regierungswechsel, damit das endlich vernünftig läuft.
Herr Minister Sander,
was Sie sich allerdings beim öffentlichen Beteiligungsverfahren geleistet haben, das schlägt dem Fass den Boden aus. Da sind Sie wie Rumpelstilzchen durch die Gegend gezogen und haben bestenfalls eine drittklassige Theatervorstellung geboten. Den Namen Informationsveranstaltung hatten diese Vorstellungen absolut nicht verdient. Bei Ihrer Veranstaltung in Brake war ich selbst dabei. Ich sage Ihnen: Es war eine Zumutung!
Anstatt den Betroffenen vor Ort klar zu sagen, was es denn konkret bedeutet, wenn ihre Flächen als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden,
anstatt darüber zu informieren, wie Sie den Schutz der Gebiete rechtlich umsetzen wollen, welche Beschränkungen gegebenenfalls zu erwarten sind und welche Fördermöglichkeiten bestehen,
stellen Sie sich hin und fordern die anwesenden Landwirte dazu auf, gegen Ihren eigenen Vorschlag zu Felde zu ziehen. Es ging Ihnen nicht um Information, es ging ihnen ausschließlich darum, Öl ins Feuer zu gießen und Stimmung gegen den Naturschutz zu machen. Dabei verkennen Sie, dass die Vogelschutzrichtlinie kein Selbstzweck ist – es ist ein Teil des Beitrags, den Niedersachsen zum Erhalt der Biodiversität leisten muss, es ist nichts anderes als Niedersachsens Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung.
Der Erhalt der weltweiten Artenvielfalt ist Teil einer Nachhaltigkeitspolitik, die eben auch nachfolgende Generationen die Möglichkeit gibt, Natur als Teil der regionalen Identität, oder anders, meine Damen und Herren von der CDU, als Teil ihrer Heimat in all ihren Facetten zu erleben. Die FDP spreche ich ausdrücklich nicht an, Herr Dürr, die hat angesichts des Globalisierungsgedöns den Heimatbegriff längst entsorgt.
Herr Sander,
Sie werden ihrer Aufgabe als Umweltminister nicht gerecht und lassen zudem die Kommunen im Regen stehen. Die müssen nämlich mühsam ihren Klamauk wieder beseitigen.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP,
offenbar beschränkt sich die Ahnungslosigkeit beim europäischen Naturschutz nicht nur auf Ihren Minister. Was Sie da als Änderungsvorschlag zu unserem Antrag vorgelegt haben, ist ebenfalls Unsinn.
Vogelschutz- und FFH-Richtlinie wollen Sie in einer Richtlinie zusammenlegen. Meine Damen und Herren, dazu ein wohlgemeinter Tipp: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ganz ungemein. Wenn Sie das getan hätten, hätten Sie festgestellt, dass FFH- und Vogelschutzrichtlinie in wesentlichen Teilen längst zusammengelegt sind. Sobald die Vogelschutzgebiete gemeldet und ausgewiesen sind, gelten beim Umgang mit geplanten Eingriffen die Regelungen der FFH-Richtlinie.
Und die Auswahl der Gebiete, wo es tatsächlich Unterschiede gibt, sollte mehr als 10 Jahre nachdem beide Richtlinien hätten umgesetzt sein müssen eigentlich keine Schwierigkeiten mehr bereiten.
Anrede,
ich kann mir trotzdem vorstellen, dass Sie die Bundeskanzlerin für die Neufassung von FFH- und Eu VoSchRL gewinnen können. Das wäre ja auch nicht das erste Mal, dass sich die amtierende Ratspräsidentschaft als Bremserin bei europäischen Umweltvorgaben betätigt. Aber Ihnen ist hoffentlich bewusst, dass sich Deutschland als lahme Ente des Naturschutzes in Europa mit einer solchen Initiative lächerlich macht. Zuerst kriegen Sie nichts geregelt und als Ihnen das alles über den Kopf zusammenbricht, wollen Sie das geltende Recht ändern. Man könnte meinen, Sie hätten das bei Berlusconi abgeguckt.
Anrede,
in Wirklichkeit geht es Ihnen aber überhaupt nicht darum, den Umgang mit der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu vereinfachen.
Es geht Ihnen natürlich darum, das Schutzniveau abzusenken und den Naturschutz auch hier anderen Nutzungsinteressen zum Fraß vorzuwerfen, wie sie das auf Landesebene bereits praktizieren: Stört der Schutz von Heimat und Schöpfung andere Interessen wird er beiseite gefegt.
Anrede,
die Vogelschutzgebietsmeldung des Umweltministers so weit sie zurzeit vorliegt, ist wieder einmal fachlicher Murks. Die Rechtssicherheit, die die Wirtschaft und die Betroffenen vor Ort dringend brauchen wird damit noch immer nicht erreicht. Offenbar haben CDU und FDP die Europäischen Naturschutzrichtlinien immer noch nicht verstanden, sonst hätten Sie ja wohl kaum einen handwerklich so schlechten Änderungsvorschlag vorgelegt.
Aber so ist das bei Ihnen: Von der Sache keine Ahnung, aber dicke Backen machen und am Ende kommt nur Unsinn dabei heraus.
Mit einem Wort: Sie können es ganz einfach nicht!