Rede Hanso Janßen: Häfen- und Schifffahrtsverwaltung als leistungsstarke Behörde erhalten ? keine Privatisierung aus ideologischen Gründen

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Herr Präsident, meine Damen und Herren,
für die zum 01.01.2005 geplante so genannte Privatisierung der niedersächsischen Hafen- und Schifffahrtsverwaltung gibt es tatsächlich keine substanziellen Gründe.
Dieses Vorhaben der Landesregierung ist keine Privatisierung, meine Damen und Herren, die niedersächsische Hafen- und Schifffahrtsverwaltung bleibt eine landeseigene GmbH und den Zuschuss darf weiterhin das Land Niedersachsen tragen.
Diese GmbH ist so angelegt, dass sie auch zukünftig nicht auf Zuschüsse verzichten kann. Sie nimmt auch weiterhin Aufgaben der allgemeinen Daseinsvorsorge wahr, die sich betriebswirtschaftlich nicht rechnen. Dazu zählt zum Beispiel die Unterhaltung von historischen Kajen und Anlagen. Der Zuschussbedarf bleibt also. Die Kürzung des Haushaltsansatzes im Jahre 2005 um 9 Millionen Euro geht ausschließlich zu Lasten der Investitionen und schlimmer noch der Bauunterhaltung. Ich erinnere nur mal an die abgängige Spundwand im Hafen Bensersiel die schon zu Teilsperrungen geführt hat, und die Nesserländer Seeschleuse, die den Küstenschutzanforderungen absolut nicht genügt. Solche dringenden Sanierungen schieben Sie in unverantwortlicher Weise weiter hinaus.
Durch Reduzierung der Investitionen schwächen Sie die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Häfen eklatant. Gerade die Hafenwirtschaft fordert den Erhalt dieser Mittel, weil sie darauf angewiesen ist, flexibel auf neue Umschläge zu reagieren. Das kann sie aber nur, wenn auch die öffentliche Hand bei Investitionen und Bauunterhaltung mitzieht.
Sie sparen mit dieser Organisationsform also absehbar nicht, sie verursachen sogar zusätzliche Kosten zum Beispiel durch die notwendigen Versicherungen und Wirtschaftsprüfungen.
Die niedersächsische Hafenverwaltung hat bislang nicht schlecht gearbeitet. Wo nicht hinreichend effektiv gearbeitet worden sein soll, hat uns die Landeregierung nicht erklären können. Die niedersächsische Hafenwirtschaft ist durchaus zufrieden mit den Leistungen der Hafen- und Schifffahrtsverwaltung, lediglich eine klarere Kompetenz vor Ort hätte sie sich bisweilen gewünscht.
Die privatrechtliche Organisation schafft hingegen im Bereich hoheitlicher Tätigkeiten zusätzliche Schwierigkeiten.
Sie privatisieren hier unter anderem Kernbereiche der inneren Sicherheit, eine Tatsache die verfassungsrechtlich bedenklich ist. Denn es geht in diesem Bereich nicht um eine TÜV-Plakette, sondern auch um Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs.
Meine Damen und Herren,
bislang ist nicht erkennbar, wo denn die großen Vorteile der privatrechtlichen Organisation der Hafenverwaltung des Landes stecken sollen. Die Verwaltung wird nicht billiger, sondern eher teurer und die Leistungsfähigkeit wird durch ein neues Türschild auch nicht gesteigert.
Weil sie auf die Zuschüsse des Landes setzen kann, ist die GmbH ist auch keinem höheren Wettbewerbsdruck ausgesetzt als die bisherige Hafen- und Schifffahrtsverwaltung.
Ihre salbungsvollen Worte von Effizienzsteigerung und Kosteneinsparpotenzialen sind deshalb nichts als Worthülsen und nicht belegt, es sei denn sie wollten doch zu Lasten der Arbeitnehmer und der allgemeinen Daseinsvorsorge sparen, was sie aber wiederholt ausdrücklich ausgeschlossen haben.
Andere Möglichkeiten der organisatorischen Weiterentwicklung wie zum Beispiel Landesanstalt oder Landesbetrieb sind gar nicht erst geprüft worden. Die notwendige Verlagerung weiterer Entscheidungskompetenz vor Ort, die Abschaffung der Dreistufigkeit des Organisationsaufbaus wäre auch so denkbar gewesen.
Meine Damen und Herren, wenn Ihnen wirklich Kostenersparnis und Effizienz wichtig sind, müssten Sie anderen Modellen näher treten: Ein wesentlicher Punkt, weshalb unsere Häfen nicht in höherem Maße kostendeckend arbeiten können, ist die Konkurrenz zwischen den Häfen von Bremen, Niedersachsen und Hamburg. Dabei besteht sie nicht nur darin, wer den besten Service vorhält – das wäre ja ehrenwert – sondern eben auch darin, welches Bundesland die höchsten Subventionen für Investitionen, Unterhaltung und Betrieb zahlen kann. Eine Verbesserung kann nur durch eine stärkere Kooperation zwischen den Häfen erfolgen, zum Beispiel auch dadurch, dass eine gemeinsame Hafen- und Schifffahrtsverwaltung der betreffenden norddeutschen Bundesländer angestrebt wird. Nur so ließen sich auch Hafengebühren durchsetzen, die in höherem Umfang kostendeckend sind.
Ein solches Vorgehen hätte Perspektive; den Weg den Sie beschreiten, ist Augenwischerei, die FDP versucht sich als Privatisierungs- und Bürokratieabbaupartei zu profilieren und verkauft in Wirklichkeit nur alten Wein in neuen Schläuchen.

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