Rede Hanso Janßen: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung

(es gilt das gesprochene Wort)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,

Ihr Verhalten bei diesem Antrag ist schlicht nicht nachvollziehbar. Sonst schwadronieren Sie hier unisono, wie wichtig Ihnen die Erneuerbaren Energien, wie wichtig Ihnen die Biogasnutzung, die Holzpelletheizungen oder auch die Solarthermie sind. Scheinbar haben Sie von uns gelernt, aber eben nur scheinbar. Außer windelweichen Anträgen legen Sie hier nichts vor, Sie sind nicht bereit das bisschen an rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, die Sie hier im Landtag haben, um regenerative Energien voranzubringen. Und das, obwohl Sie mit der Klarstellung in der Niedersächsischen Bauordnung niemandem weh tun würden. Meine Damen und Herren, wenn es Ernst wird, kneifen Sie.

Worum geht es in diesem Antrag? Unser Antrag zielt auf eine rechtliche Klarstellung ab, die es den Gemeinden in Niedersachsen – ähnlich wie denen im Saarland und in Hessen – eindeutig und ohne rechtliche Risiken ermöglichen würde, in Baugebieten z.B. Nahwärmeversorgung vorzuschreiben.  Und zwar unabhängig von einer konkreten Belastungssituation. Es stünde der Gemeinde dann frei, bestimmte Heizungsarten aus Gründen des Allgemeinwohls zur rationellen Energieverwendung für ein Baugebiet festzulegen.

Meine Damen und Herren, das hieße Erstens mehr Freiheit für die Gemeinden – sie könnten, wenn sie wollten, müssten aber nicht. Subsidaritätsprinzip, Verantwortungsverlagerung nach unten. Dass müsste doch gerade in der FDP auf offene Ohren stoßen, es geht um ein Stück Freiheit, meine Damen und Herren. Und auch die CDU findet es in der Regel toll, den Gemeinden mehr Handlungsspielräume zu eröffnen.

Und Zweitens wäre das eine durchaus notwendige rechtliche Klarstellung, denn es ist eben sehr wohl weiterhin umstritten, ob die Regelung im Baugesetzbuch (§9, Ziff1, Nr23b) ausreichend ist um bestimmte Anlagen zur Heizung und Warmwasserbereitung vorzusehen. Der Niedersächsische Städtetag vertritt jedenfalls die Auffassung, dass es eben durch das Baugesetzbuch bislang nicht abgedeckt ist (Schröter in Nds. Städtetag 9/2004) und auch die Niedersächsische Bauordnung schweigt sich dazu aus.

In der Praxis besteht Rechtsunsicherheit, die dazu führt, dass solche Festsetzungen eben nicht getroffen werden. Und das schadet der Nutzung regenerativer Energien. Ein Beispiel: Die Nutzung von Biogas zur Verstromung. Die Abwärme dieser Anlagen wird in aller Regel nicht oder unzureichend genutzt. Gibt es ein Baugebiet in akzeptabler Nähe der Biogasanlage, rechnet sich ein Nahwärmenetz eher, wenn alle Häuser angeschlossen werden können.

Ein anderes Beispiel: Die von uns angestrebte Regelung ermöglicht es einer Gemeinde eindeutig, z.B. den Umfang der Nutzung von Solarthermie in einem Neubaugebiet festzulegen und damit die solarthermische Wärmeerzeugung voranzubringen.

Die Gemeinden in Niedersachsen erhielten so ein rechtssicheres Instrument um ihre klimaschutzpolitischen Ziele umzusetzen – Sie aber lassen die Gemeinden rechtlich im Regen stehen.

Es ist schlicht nicht nachzuvollziehen, meine Damen und Herren, warum Sie diese Chance nicht nutzen, vor allem weil

  • Die Anwendung für die Gemeinden freiwillig wäre, also keine Bevormundung darstellt.
  • Sie den Gemeinden Rechtssicherheit geben würde – also etwas klären könnte, was wir alle augenscheinlich sowieso befürworten.
  • Sie dem Land kein Geld kosten würde.
  • Sie es den Kommunen ermöglichen würde, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Vor Ort würde eine solche Klarstellung die Diskussion um entsprechende Festlegungen in Neubaugebieten beleben und allein das würde im Ergebnis der verstärkten Nutzung regenerativer Energien im Wärmesektor dienen.

Sie verspielen diese Chance – schade drum, aber es entlarvt Sie eben auch: An den Taten soll man Sie messen, nicht an Ihren Worten.

Vielen Dank.

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