Rede Hans-Joachim Janßen: Nutztierhalter nicht im Stich lassen – Akzeptanz für die Rückkehr des Wolfes erhalten

Der Wolf ist in sein ehemaliges Verbreitungsgebiet in Niedersachsen zurückgekehrt. Wir wollen, dass Wölfe auch in Niedersachsen wieder heimisch sein können. Wölfe gehören zu unserer heimischen Fauna, sie sind auch in Deutschland Bestandteil der biologischen Vielfalt, genauso wie Löwen zu Afrika und Tiger zu Asien gehören – was auch dort nicht immer unproblematisch ist.

Unsere Aufgabe ist es daher, Rahmenbedingungen so zu schaffen, dass das Wiederauftreten des Wolfes von der Bevölkerung und insbesondere von Nutztierhaltern akzeptiert werden kann und Schäden durch Wölfe begrenzt bleiben.

Durch die jetzt vorgelegte Richtlinie Wolf werden Schäden ausgeglichen und Vorsorgemaßnahmen, Schutzzäune und Schutzhunde  bezuschusst.

Wolfsrisse werden zu 100% ersetzt, wenn ein Wolf als Verursacher nachgewiesen wird. Das ist auch richtig. Eine Ausgleichszahlung schon dann zu leisten, wenn ein Wolf nicht ausgeschlossen werden kann, führt zu weit. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass zahlreiche Verdachtsfälle sich an Hand einer Genanalyse als falsch herausgestellt haben und vielmehr wildernde Hunde zu Schäden geführt haben. Diese Schäden kann und soll das Land Niedersachsen nicht tragen.

Wichtig ist es, dass die Ausgleichszahlungen für Wolfrisse schnell erfolgen. Deshalb bin ich dem Umweltminister dankbar, dass er eine Auszahlung regelmäßig innerhalb von drei Monaten nach dem Schadereignis zugesagt hat.

Meine Damen und Herren,

wenn ein Nutztierbestand ordnungsgemäß eingezäunt war – und dazu zählt in Gebieten, in denen Wölfe regelmäßig auftreten auch Schutzmaßnahmen gegen Wölfe – trifft den Besitzer keine Schadensersatzpflicht, wenn durch einen Wolf Tiere in Panik geraten, ausbrechen und dadurch dritte geschädigt werden. Die Ersatzpflicht tritt nach §833 Satz 2 BGB nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Deshalb ist es richtig – anders als von der Opposition gefordert-, dass dann auch das Land Niedersachsen nicht einspringt, weil eben eine Schadensersatzpflicht des Nutztierhalters erst gar nicht gegeben ist.

 

Meine Damen und Herren,

neu eingeführt ist die Bezuschussung von vorbeugenden Schutzmaßnahmen, Schutzzäune und Herdenschutzhunde. Diese Bezuschussung ist überall dort möglich, wo Wölfe regelmäßig auftreten. Das ist ausgesprochen wichtig, denn vor allem soll die vorbeugende Abwehr bezuschusst werden bevor ein Schaden eintritt.

Wölfe dürften sich in Niedersachsen auch zukünftig weiter verbreiten. So machen augenscheinlich die Wölfe aus dem Landkreis Diepholz nicht an der Kreisgrenze nach Vechta oder dem Landkreis Oldenburg halt. Hier vertraue ich auf die Landesregierung, dass die Kulisse für Herdenschutzmaßnahmen immer wieder zeitnah der tatsächlichen Situation angepasst und ausgedehnt wird. Wir sollten prophylaktisch tätig sein und nicht erst auf Schadereignisse reagieren müssen.

Meine Damen und Herren

Die vorliegende Richtlinie regelt Schadensausgleich und vorbeugenden Wolfsschutz in hervorragender Weise. Wir werden jetzt damit Erfahrungen sammeln und nach deren Auswertung dann die Richtlinie sicher noch einmal überprüfen.

Vielen Dank.

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