Rede Hans-Joachim Janßen: Große Anfrage (FDP) zum Wolfsmanagement

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Der Wolf ist zurück in Niedersachsen. Und ich hoffe, er ist gekommen, um zu bleiben. Etwa 50 bis 70 Wölfe leben derzeit in Niedersachsen, ein wichtiger Erfolg für den Artenschutz. Wie auch die Antwort der Landesregierung bestätigt, ist davon auszugehen, dass sich Wölfe auch in weiteren Regionen unseres Flächenlandes ansiedeln. Selbstverständlich ist das jedoch nicht, denn die Neuzuwanderer haben es nicht unbedingt leicht bei uns.

Allein in diesem Jahr wurden 2 Wölfe an Straßen überfahren. Die besenderte Wölfin aus dem Munsteraner Rudel war wegen einer Verletzung am Bein so geschwächt, dass sie eingeschläfert werden musste.

Aufbauend auf den Erfahrungen der letzten Jahre wird das Regelwerk zum Umgang mit dem Wolf fortgeschrieben – mit dem Ziel, ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch, Tierhaltern und Wolf zu ermöglichen. Das niedersächsische Wolfsmanagement wurde mit der Einrichtung des Wolfsbüros auch personell deutlich verstärkt. Alle, die mit dem Wolf zu tun haben, benötigen klare Leitlinien. Dabei gilt jedoch immer: Jeder Einzelfall muss geprüft werden. So auch der Fall des auffälligen Rüden aus dem Munsteraner Rudel. Hier musste nun zum ersten Mal ein Wolf getötet werden.

Der Wolf ist ein Raubtier. Die Rückkehr verursacht Konflikte – und stellt insbesondere die Weidetierhalter vor große Anforderungen an den Herdenschutz. Das Land unterstützt die Tierhalter deshalb bei der Errichtung wolfsabweisender Zäune. Für den präventiven Herdenschutz stehen Fördermittel bereit, das Wolfsbüro bietet darüber hinaus Beratung und Leih-Zäune. Grundsätzlich hat sich die bisherige Förderkulisse bewährt. Sobald neue Territorien bekannt sind, werden die betroffenen Regionen in die Förderkulisse für Präventionsmaßnahmen aufgenommen. Billigkeitsleistungen für Risse werden in ganz Niedersachsen gewährt.

In Brüssel setzt sich das Umweltministerium nun dafür ein, die Obergrenzen Wolfsrichtlinie anzuheben. Die Richtlinie soll so überarbeitet werden, dass Billigkeitsleistungen für Nutztierrisse und Präventionsmaßnahmen nicht länger gegeneinander aufgerechnet werden. Künftig sollen Nutztierhalter jährlich jeweils 30.000 Euro für Billigkeitsleistungen und 30.000 Euro für Herdenschutzmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Bislang lässt die EU nur Zahlungen bis zu 15.000 Euro in drei Jahren.

Wo es trotz verstärkter Vorsorge zu Rissen kommt, kann das Wolfsbüro zukünftig schneller Hilfe leisten. Zwei Veterinäre übernehmen die Rissbegutachtung. In allen Fällen, in denen außer Frage steht, dass es sich um einen Wolfsriss handelt, muss dann die DNA-Analyse mehr abgewartet werden. Die Billigkeitsleistungen können dann zügig beantragt und bewilligt werden.

Wir brauchen die Akzeptanz und Unterstützung der Bevölkerung und eine gute Zusammenarbeit mit den Tierhaltern, damit der Wolf dauerhaft in Niedersachsen bleiben kann. Dafür darf der Wolf weder romantisiert noch verteufelt werden.

Zum einen brauchen wir auch weiterhin einen strengen Schutz der Art Wolf, die beileibe noch nicht in einem guten Erhaltungszustand ist. Der Schutz ist durch die Vorgaben des Artenschutzrechts gewährleistet. Zum anderen bietet das geltende Recht auch hinreichende Möglichkeiten der Gefahrenabwehr. Verhaltensauffällige Wölfe, die eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen, können in letzter Konsequenz entnommen werden. Das hat die Entnahme des Munsteraner Rüden gezeigt. Tierhaltern werden unterstützt bei Prävention und durch Ausgleichszahlungen.

Wir sind beim Umgang mit dem Wolf auf einem guten Weg, der den verschiedenen Aspekten gerecht wird. Das Wolfskonzept wird kontinuierlich an die Erkenntnisse angepasst. Es gibt hier keine Defizite.

Deshalb hören sie auf, Emotionen zu schüren. Das dient der Sache überhaupt nicht. Arbeiten sie mit uns zusammen an einem sachlichen Umgang.

Vielen Dank

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