Rede Hans-Joachim Janßen: Gesetzentwurf (Landesregierung) zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

wir haben nicht nur in Niedersachsen stark steigende Preise im landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Von 2010 bis 2016 sind die Preise in Niedersachsen durchschnittlich um 13% angestiegen, Schwerpunkte der Entwicklung sind die Bereiche im südlichen Weser-Ems. Gleiches gilt für die Pachtpreise. Auch sie galoppieren in vielen Teilen Niedersachsens davon. Das ist doppelt problematisch, weil mehr als 50% der landwirtschaftlich genutzten Flächen Pachtflächen sind. Hier profitieren oftmals Eigentümer, die mit Landwirtschaft schon lange nichts mehr am Hut haben. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben, indem eine Kauf- und Pachtbremse eingezogen wird. Wenn mehr als 30% über dem durchschnittlichen Preis verpachtet oder verkauft werden soll, hat der Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreises die Möglichkeit, den Verkauf oder die Verpachtung zu untersagen.

Ich bin sicher: das ist ein richtiger Schritt, um die ausufernden Bodenpreise im Agrarbereich zu stabilisieren. Das entzieht auch der Bodenspekulation ein Stück weit den Boden. Denn machen wir uns nichts vor: angesichts geringer Renditen am Finanzmarkt ist der Einstieg in den landwirtschaftlichen Bodenmarkt attraktiv – das hat die Übernahme ursprünglich landwirtschaftlicher Flächen durch einen renommierten Versicherer in Form einer Mehrheitsteilhabe in Brandenburg gerade gezeigt. Und auch diese Form der Übernahme wollen wir zukünftig verhindern.

Landwirtschaftlicher Boden ist Existenzgrundlage unserer vielfältigen landwirtschaftlichen Betriebe – die wollen wir erhalten. Und genau dafür, meine Damen und Herren ist dieser Gesetzentwurf eine gute Vorlage.

Und um unsere vielfältige landwirtschaftliche Betriebsstruktur zu erhalten, brauchen wir auch eine ausgewogene Agrarstruktur. Großbetriebe sollen dann zurückstehen, wenn kleinere landwirtschaftliche Betriebe auch Interesse an den Flächen haben. Ob nun die Größenangabe 25% einer mindestens 250ha großen Gemarkung als Maßstab für einen Großbetrieb und damit als Maßstab für eine unausgewogene Verteilung des Grundstücksmarktes abschließend taugt, das gucken wir uns mit Sicherheit in den Parlamentsberatungen nochmal genau an. Aber das Ziel ist das richtige und das Instrumentarium im Grundsatz geeignet. Das hat übrigens auch das BML bestätigt.

Wir betreten in Niedersachsen mit diesem Gesetz bundesweit Neuland. Erst seit 2010 haben die Länder für das Grundstücksverkehrsrecht die Gesetzgebungskompetenz. Deshalb ist es gut und mutig, dass diese Landesregierung hier vorangeht.

So, wie Sie das hier kritisieren, meine Damen und Herren von der Opposition, könnte man meinen, es gibt im Bodenmarkt in Niedersachsen keine Probleme und man könne getrost alles bei den jetzigen Regelungen lassen – das sehen auch praktizierende Landwirte durchaus anders. Das fängt schon damit an, dass zur Zeit die NLG das Vorkaufsrecht ausübet und nur die NLG. Das heißt dann doppelte Grundsteuerabgabe, wenn der Landwirt es von der NLG wieder erwerben muss. Was die Kritik soll, nunmehr erhalte die NLG eine unverhältnismäßige Macht, weil sie dann das Vorkaufsrecht ausüben kann, wenn kein vorkaufsberechtigter Landwirt da ist, das versteh ich selbst bei viel gutem Willen Ihnen gegenüber nicht.

Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren intensiv mit diesem Gesetz beschäftigen – so wie wir das seit Beginn dieser Regierungszeit immer tun. Dabei kommt es möglicherweise an der einen oder anderen Stelle noch zu Nachjustierungen. Aber die Richtung stimmt und die juristischen Ansätze sind wegweisend für Regelungen, die zu mehr Gerechtigkeit im Bodenmarkt führen, die auch kleinen Betrieben die Luft zu Leben lasen und die vor allem der Bodenspekulation durch Nicht-Landwirte einen Riegel vorschieben.

Vielen Dank.

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