Rede Hans-Joachim Janßen: Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Nds. Jagdgesetzes
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
dieser Antrag versucht, mit einem Placebo Politik zu machen. Bis vor kurzem bestand Einigkeit darüber, dass wir die Rückkehr des Wolfes im Grundsatz begrüßen. Ich darf in diesem Zusammenhang z.B. an Äußerungen des damaligen Ministers Sander in der NOZ vom 23.11. erinnern: „Der Wolf kommt zurück, und er ist uns herzlich willkommen“. Herr Dammann-Tamke als Präsident der Landesjägerschaft sah in der Rückkehr des Wolfes laut diesem Artikel auch keine größeren Probleme.
Nun wird erkennbar, dass die Rückkehr des Wolfes so ganz unproblematisch doch nicht ist. Und sofort wird zum Gegenangriff geblasen. Populistisch werden Unsicherheiten und berechtigte Sorgen instrumentalisiert. Der Wolf möge doch bitte ins Jagdrecht aufgenommen werden, mutmaßlich doch wohl, damit er alsbald bejagt werden kann. Denn nur das kann substanziell der Hintergrund sein, das mit diesen Ansinnen verbunden ist.
Durch die Aufnahme ins Jagdrecht bei ganzjähriger Schonzeit, wie sie jetzt beantragen, meine Damen und Herren von der FDP, ändert sich nichts an dem Schutzstatus, den er europarechtlich hat: als Anhang IV-Art der FFH-Richtlinie ist er streng geschützt und jedwede Form der Nachstellung und des Tötens ist grundsätzlich untersagt. Gleiches regelt die Berner Konvention für wandernde Tierarten, in deren Anhang II der Wolf streng geschützt ist.
Das Bundesnaturschutzgesetz setzt diese internationalen Regelungen in seinen Schutzbestimmungen für streng geschützte Tierarten um. Auch hier gilt das Tötungsverbot, das allerdings Ausnahmen zulässt, z.B. wenn das Leben und Gesundheit der Bevölkerung bedroht sind oder auch wenn erhebliche wirtschaftliche Schäden drohen. Voraussetzung ist jedoch, dass andere Maßnahmen nicht möglich sind. Das können sie in § 45 Abs. 7 BNatSchG nachlesen.
Konkret heißt das: Ein Wolf, der untypisches Verhalten zeigt, kann der Natur entnommen werden – das mildere Mittel ist die Lebendentnahme durch Betäubung und Verbringung z.B. in ein Reservat. Wenn das aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, kann auch der Abschuss genehmigt werden.
Das kann umgesetzt werden, ohne dass der Wolf ins Jagdrecht übernommen wird. Warum also die Aufnahme ins Jagdrecht?
Eine tatsächliche Bejagung des Wolfes, um die Zahl der Wölfe zu reduzieren, ist aber bei rund 50 Wölfen in Niedersachsen nicht angezeigt. Das kann man noch nicht mal als stabile Population ansehen.
Anrede,
ich bin aufgewachsen mit Filmen von Bernhard Grzimek, sein Film „Serengeti darf nicht sterben“ und andere seiner Filme haben mich durchaus fasziniert. Grzimek hat immer auch auf die Probleme mit großen Beutegreifern hingewiesen: Er – wie viele andere nach ihm – hat immer wieder betont, dass das Zusammenleben von Menschen mit großen Beutegreifern auch Probleme macht. Das gilt für Löwen in Afrika genauso wie für Tiger in Indien. Wir erwarten, dass auch dort die Menschen ihre Tierwelt als Teil des Naturerbes schützen. Dieser Forderung müssen wir uns dann auch in Deutschland und Niedersachsen stellen.
Im Gegensatz zu Angriffen von Tigern und Löwen auf Menschen gibt es nur sehr wenige Angriffe von Wölfen, das habe ich grade in der aktuellen Stunde schon ausgeführt.
Was wir machen müssen und das wird auch von dieser Landesregierung gemacht: Wir müssen die Probleme der NutztierhalterInnen ernst nehmen, wir müssen sie bei Schutzmaßnahmen unterstützen, es muss zu zügigen Ausgleichszahlungen für Wolfsrisse kommen und wir müssen in der Bevölkerung für den Umgang mit Wölfen sensibilisieren. Wir sollten alles dafür tun, dass Mensch und Wolf in unserer Landschaft gemeinsam existieren können. Das ist ein verantwortlicher Umgang mit der Problematik. Was wir von Menschen in Afrika und Indien im Umgang mit Großwild und Beutegreifern erwarten – dass nämlich die Probleme dort nicht mit der Flinte gelöst werden – sollten wir hier in Niedersachsen auch beherzigen und eben nicht Stimmung machen und Ängste schüren.
Bei Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der FDP, ist nicht erkennbar, dass er der Problemlösung dient.
Vielen Dank