Rede Hans-Joachim Janßen: Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

was Sie da jetzt in Gesetzesform gegossen haben, das haben wir ja auch schon aufgrund eines Entschließungsantrags der CDU-Fraktion beraten.

Sie wollen, dass sich die Entschädigung für die Inanspruchnahme von Grundstücken für den Ausbau des Stromnetzes nicht nur am Verkehrswert des Grundstücks, sondern zusätzlich an der Rendite des Netzbetreibers orientiert. Und diese zusätzliche Entschädigung soll dann als jährliche Zahlung geleistet werden.

Alles was dazu zu sagen ist, haben wir eigentlich schon am 24.07. letzten Jahres hier beschlossen: Das soll der Bund im Energiewirtschaftsgesetz regeln. Der Bund ist für die Planung des Übertragungsnetzes zuständig und da wäre es doch geradezu widersinnig, bei der Frage der Entschädigung in Kleinstaaterei der Länder zu verfallen. Da brauchen wir eine bundeseinheitliche Regelung und das wissen Sie doch auch selbst ganz genau, meine Damen und Herren von der CDU.

Sie sind doch in der Bundesregierung, sie stellen doch die Bundeskanzlerin. Werden Sie doch da mal vorstellig. Aber das machen Sie nicht. Auch von den CDU-Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen habe ich zu einer Neuregelung der Entschädigung beim Netzausbau noch nichts gehört.

Vielmehr hat diese Landesregierung aufgrund unseres Beschlusses beim Wirtschaftsministerium in Berlin nachgehakt. Noch 2015 soll ein Änderungsverfahren im Entschädigungsrecht auf den Weg gebracht werden. 

Anrede,

allerdings: persönlich bin ich kein glühender Verfechter einer laufenden Entschädigungszahlung auf der Grundlage der Rendite des Netzbetreibers. Ich glaube nämlich, dass es zu kurz greift, sich nur die Stromleitungen raus zu picken und nur für die Leitungstrassen eine solche Zahlung zu fordern. Stromleitungen sind ja nun beileibe nicht die einzige Investition für die enteignet werden kann und bei der Private Gewinn machen.

Ich denke da an die Autobahnen, die Sie, meine Damen und Herren von der CDU ja so gerne von Privaten als sogenannte Private-Public-Partnership bauen lassen. In Klammern: Ich halte davon nichts, weil das am Ende für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler teurer wird. Aber sei es drum: Autobahnen die so gebaut oder ausgebaut worden sind, gibt es ja. Da machen die Investoren natürlich auch Gewinn. Wieso fordern Sie eigentlich nicht, dass auch dafür die Grundstückseigentümer nicht nur entsprechend des Verkehrswerts entschädigt werden, sondern noch eine jährliche Zahlung oben drauf kriegen? Faktisch ist das doch das Gleiche. Ihr Ansatz ist deshalb meines Erachtens auch völlig unausgegoren.

Anrede,

Ihr Gesetzentwurf ist reine Schaufensterpolitik, um damit bei Versammlungen des Landvolks herumwedeln zu können. Um zu beweisen, wie Sie sich angeblich für die Forderungen des Bauernverbandes in die Bresche schmeißen. Wir haben uns dazu schon im letzten Juli positioniert. Machen auch Sie Ihren Einfluss im Bund geltend und werben Sie dort für eine entsprechende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Wir machen hier keine Kleinstaaterei im Entschädigungsrecht für Leitungstrassen und deshalb lehnen wir Ihren Gesetzesentwurf ab.

Vielen Dank!

Zurück zum Pressearchiv