Rede Hans-Joachim Janßen: Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

nach dem Motto „was lange währt wird endlich gut!“, freue ich mich sehr, heute mit Ihnen endlich das neue Kammergesetz verabschieden zu können! Es war ja nun wirklich ein zähes Ringen. Und ich bin froh, wenn wir hier heute nun damit endlich abschließen können.

Denn das es hier einen dringenden Reformierungs-bedarf gibt, steht spätestens seit dem Bericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2013 außer Frage. Schon 2012 hat der LRH auf beihilferechtliche Probleme durch die Vermischung von Kammer- und Landesaufgaben hingewiesen. Auch das diesjährige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat das bestätigt! So hat das Land bei dem bisherigen Mischfinanzierungsmodell die Kammer deutlich überzahlt: statt eines vorgesehen Anteils von 30% an den Pflichtaufgaben finanzierte das Land bis zu 50%! Das ist haushaltsrechtlich nicht zu rechtfertigen!

Inhaltlich kritisiert wurde zudem zurecht die enge Nähe von Beratungs- und Kontrollaufgaben. Das meine Damen und Herren gibt es außer bei der Landwirtschaftskammer in kaum einer Institution: Für andere Aufsichtsfunktionen leisten wir uns Behörden. Die Industrie- und Handelskammer z.B. beauftragen wir auch nicht mit den Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Das macht aus guten Gründen die staatliche Gewerbeaufsicht. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es das mindeste, was wir jetzt festgeschrieben haben:  Die Selbstverwaltungsangelegenheiten müssen zukünftig organisatorisch und personell von staatlichen Aufgaben getrennt sein. Das ist im Übrigen auch im Interesse der Glaubwürdigkeit öffentlicher Stellen, Selbstverwaltungsaufgaben und Überwachungsfunktionen strikt voneinander zu trennen. Und in den allermeisten Bundesländern wird das auch so praktiziert.

Die Neufassung des Kammergesetzes ist aber insbesondere auch wegen der Haushaltsklarheit und Wahrheit erforderlich. Es kann eben nicht sein, dass wir auf der einen Seite zur Einhaltung der Schwarzen Null den Rotstift ansetzen und auf der anderen Seite unsere vom Steuerzahler aufgebrachten Landesmittel nicht überprüfbar einsetzen. Hier sind wir in der Pflicht, endlich zu handeln. Daher sieht die novellierte Fassung des Kammergesetzes eine klare Aufgabenverteilung zwischen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis der Kammer, übertragene staatliche Vollzugsaufgaben und Vereinbarungsaufgaben zur Umsetzung von Landesinteressen vor. Selbstverwaltungsaufgaben finanziert die Kammer selbst, hoheitliche Aufgaben und Aufgaben, die nicht hoheitlich sind, aber das Land ein erhebliches Interesse hat, finanziert das Land zu 100%. Bei den Auftragsangelegenheiten werden die zu erbringenden Leistungen im Einzelnen definiert. Das macht dann hinterher auch das Controlling und das Nachsteuern einfacher. Im Ergebnis wird das Handeln der Kammer transparenter und uns als Geldgebern klarer, wofür das Geld im Einzelnen ausgegeben wird.

Das hat auch Vorteile für die LWK selbst, denn sie erhält durch die Auflösung der bisherigen Mischfinanzierung künftig finanzielle und organisatorische Planungssicherheit.

Detailregelungen haben Landwirtschaftsministerium und Kammer in langwierigen Verhandlungen geklärt und letztendlich Einvernehmen erzielt.

Deshalb, meine Damen und Herren von der CDU, geben auch Sie sich einen Ruck: Sie müssen sich nicht schützend vor die Kammer stellen. Stimmen sie dem Gesetz zu, stimmen sie für mehr Haushaltsklarheit und Wahrheit. Halten Sie an nichts fest, was nicht mehr zeitgemäß ist und was immer das Risiko hatte, dass für den Geldgeber Landtag nicht klar war, wofür das Steuergeld eigentlich hingeflossen ist. Stimmen Sie dem Gesetz zu, die FDP hat schon die Zeichen der Zeit erkannt.

Beschlussempfehlung  – Drs. 17/7016

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