Rede Hans-Joachim Janßen: Gaspreise wirkungsvoller kontrollieren und begrenzen
Anrede,
in den letzten beiden Jahren sind die Erdgaspreise für die privaten Verbraucher um 40% gestiegen.
Natürlich nutzen die Förderländer ihre Marktmacht gnadenlos aus. Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite – und darum geht es hier – sieht so aus, dass sich die Energieversorger schlicht und einfach die Taschen voll stopfen. Die von den privaten Haushalten zu zahlenden Preise sind seit 1995 um sage und schreibe 20% stärker gestiegen, als die Importpreise aus den Förderländern. Schon diese eine Zahl ist ein schlagender Beweis dafür, dass wir beim Gas nicht einmal ansatzweise von einem funktionierenden Markt reden können.
Anrede
Deshalb müssen die Menschen erwarten können, dass vor allem Bund, Land aber auch die Kommunen ihre Möglichkeiten vollständig und konsequent ausschöpfen, um die Marktmacht der Monopolisten zu begrenzen und die Bürgerinnen und Bürger vor unbilligen Preissteigerungen zu bewahren. Das ist eine fundamentale Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorge.
Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir als Landtag das Thema und die betroffenen Menschen Ernst nehmen und darauf hinwirken, dass die Landesregierung alle Möglichkeiten ausschöpft, weitere Preissteigerungen beim Gaspreis zu verhindern.
Dazu zählen nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten der Landeskartellbehörde, die konsequent angewandt werden müssen. Landesregierung und Landtag müssen auch die Verbraucher bei der Forderung, dass die Gasversorger endlich ihre Preiskalkulation offen legen, unterstützen.
Aber hier, meine Damen und Herren von CDU und FDP versagen Sie kläglich: Noch nicht einmal diese Forderung mögen Sie unterstützen, obwohl wir Ihnen hier mit einem Änderungsvorschlag entgegengekommen sind.
Anrede,
Ihre Begründung, die Gaspreise würden längst durch die Landeskartellbehörden kontrolliert, greift schlicht zu kurz. Sie wissen ganz genau, dass die Gaspreise im Gegensatz zu den Strompreisen keiner Genehmigungspflicht unterliegen. Beim Gas findet eine reine kartellrechtliche Überprüfung statt. Das heißt: Es geht dabei lediglich um das Verhältnis der einzelnen Gasversorger zu ihren Mitbewerbern und ausdrücklich nicht um die Angemessenheit der Preiserhöhungen.
Anrede, Herr Dürr,
so schnell wie es erforderlich wäre, werden wir keinen funktionierenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt, zumindest nicht gegenüber den Privatkunden, hinkommen. Deshalb muss die Preiskalkulation gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent sein. Das ist die beste Gewähr dafür, dass die Unternehmen ihre Marktmacht nicht weiter in unangemessener Weise ausnutzen. Die Gasversorger wissen ganz genau, warum sie diese Transparenz mit allen Mitteln verhindern wollen. Es wird lamentiert, dadurch würden den Wettbewerbern vertraulichen Informationen zugänglich gemacht. Das ist doch lächerlich! Welchen Wettbewerbern denn? Hier schweigt die Landesregierung, die Gasverbraucher finden bei Ihnen keine Unterstützung.
Was wir mit unserem Antrag fordern und was Sie meine Damen und Herren von CDU und FDP ablehnen, ist nichts anderes als geltende Rechtslage. Nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches müssen die Gasversorger die Billigkeit Ihrer Preiserhöhungen gegenüber ihren Kunden nachweisen.
Weil sie das nicht tun, gibt es inzwischen zahlreiche Sammelklage von Gaskunden. Dabei deutet vieles darauf hin, dass die Gerichte den Klägern Recht geben werden. Aber, meine Damen und Herren: Das kann dauern, weil die Versorgungsunternehmen natürlich den Instanzenweg vollständig ausreizen.
Da kämpft David gegen Goliath, da streiten Bürgerinnen und Bürger mit ihrem privaten Geld gegen große Unternehmen mit ihren prächtig gefüllten Kassen.
Anstatt sich an die Seite der Betroffenen zu stellen und in diesem Streit völlig ungleicher Kontrahenten die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, legen Sie die Hände in den Schoß. Die Gaskunden in diesem Land werden von CDU und FDP und von dieser Landesregierung sträflich im Stich gelassen!