Rede Hans-Joachim Janßen: Den Verbraucherschutz nicht den Lobbyinteressen der Fleischindustrie opfern - Schweine-Schlachtkörper auch weiterhin gründlich untersuchen

Anrede,

wenn es nicht so gravierende Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher hätte, müsste man ja vor der Fleischindustrie den Hut ziehen: Lobbyismus können die. Da beschließt der Fachausschuss des EU-Parlaments Ende September mit großer Mehrheit, das Schweineschlachtkörper auch weiterhin durch Anschneiden und Abtasten untersucht werden sollen und wenige Wochen später beschließt das Plenum das glatte Gegenteil: Die Schweinehälften sollen ab Sommer diesen Jahres nur noch angeguckt werden. „Visuelle Untersuchung“, heißt das beschönigend. Von Untersuchung kann da keine Rede mehr sein!

Was wird wohl passieren? Da guckt dann jemand, wie die Schweinehälften am Band vorbeirauschen und wehe der Kontrolleur will mal was genauer sehen. Das gibt Ärger. Die Schlachter werden im Akkord bezahlt und das auch noch hundsmiserabel und da zählt Tempo, Tempo. Verbraucherschutz? Gesundheitsschutz für Menschen?

Nebensache!

Anrede,

völlig grotesk ist doch die Begründung der EU-Kommission: Wenn man die Schweinehälften nur noch anguckt, würde verhindert, dass Krankheitserreger durch das Anfassen und Anschneiden der Schlachtkörper von Tier zu Tier übertragen würden, erzählen die Brüsseler Bürokraten. Das ist Unsinn. Natürlich wechseln die Veterinäre das Messer. Und wenn denn das Übertragungsrisiko so hoch ist, weil so viele Tiere Erreger haben, dann muss man doch erst recht genau untersuchen und nicht sagen: Wir fassen nichts an, dann übertragen wir auch nichts. Unbedenklichkeitsstempel drauf – fertig. Ehrlich, so geht es nicht!

Anrede,

außer der Fleischindustrie, die ihre Bänder schneller laufen lassen können, will diese Regelung niemand: Die Verbraucherverbände warnen, die Bundestierärztekammer warnt, es könnten untaugliche Schweine in den Verkehr gebracht werden. Um Rotlauf – eine auch auf Menschen ansteckende Hauterkrankung – feststellen zu können, muss das Herz angeschnitten werden. Außerdem müssen die Lymphknoten angeschnitten werden, um Krankheiten und Abszesse zu erkennen. Das alles soll nicht mehr gemacht werden, um 50 Sekunden Untersuchungszeit pro Schwein einzusparen. 50 Sekunden Zeitersparnis bei 100 kg Schweinefleisch, darum geht’s.

Anrede,

natürlich kann durch Vorsorgemaßnahmen das Risiko von Krankheiten verringert werden. Aber: Papier ist im Zweifel geduldig. Die Untersuchung der konkreten Schlachtkörper führt zu faktischen Ergebnissen. Deshalb möchten wir, dass das, was in den Handel kommt, so gut wie möglich untersucht wird und nicht etwa, dass hier Standards abgesenkt werden.

Anrede,

wir sollten jetzt aber nicht in die beliebte Melodie von den weltfremden EU-Bürokraten verfallen. Nein, meine Damen und Herren, so einfach ist das nicht. Die Bundesregierung hat zugestimmt, Frau Aigner hat zugestimmt, sonst gäbe es keine Änderung der EU-Verordnung. Und deshalb ist der Adressat in unserem Entschließungsantrag auch die Bundesregierung. Diese muss hier tätig werden. Herr Friedrich kann da durchaus aktiv werden, er muss es nur wollen und dazu fordern wir ihn auf. Und, meine Damen und Herren, vor allem fordern wir ihn auf, einer offenbar geplante Ausweitung dieser Praxis auch auf andere Tierarten frühzeitig einen Riegel vorzuschieben.

Anrede,

die zweite Forderung unseres Antrages ist dann quasi die Rückfalllinie: Wenn es keine entsprechenden Mehrheiten dafür gibt, die bereits beschlossene  Regelung wieder zurück zu holen, dann müssen zumindest die Spielräume für den Verbraucherschutz auf nationaler Ebene bei der Erarbeitung entsprechender Verwaltungsvorschriften bestmöglich genutzt werden.

Anrede,

lassen Sie uns gemeinsam ein starkes Signal nach Berlin und Brüssel senden. Wenn wir in Niedersachen, der Schweinehochburg überhaupt, einstimmig sagen: So nicht! Bei uns hat der Verbraucherschutz Vorrang vor den Gewinninteressen der Fleischindustrie, dann ist das ein starkes Signal, das man nicht so schnell überhören kann.

Vielen Dank!

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