Rede Hans-Joachim Janßen: Belastungen von Mensch und Natur minimieren – Hochspannungsleitungen unterirdisch verlegen

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

zunächst einmal freue ich mich feststellen zu können, dass offenbar alle Fraktionen dieses Hauses die unterirdische Verlegung von Hochspannungsleitungen wollen. Entsprechende Anträge haben alle Fraktionen des Hauses hier 2005 gestellt.

 In der Sache passiert jedoch nichts bzw. die Landesregierung macht das genaue Gegenteil: die landesplanerische Feststellung für die Freileitung Ganderkesee – St Hülfe ist erteilt und im Bundesrat stimmt die Regierung Wulff Ende letzten Jahres einem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz zu, das faktisch genau das verhindert, was offenbar alle Fraktionen wollen: Sie haben das Energiewirtschaftsgesetz so geändert, dass faktisch eine Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen nicht möglich ist.

So einfach, wie Sie, meine Damen und Herren von der SPD das in Ihrem neuerlichen Antrag formulieren, geht das nämlich nicht.

Auch wenn wir hier gemeinsam so beschließen, wie Sie das in Ihrem Antrag fordern, meine Damen und Herren von der SPD, werden wir die Freileitungen bekommen, egal ob sie über das Landesraumordnungsprogramm festgelegt werden oder durch ein Raumordnungsverfahren.

Wir können den Feststellungen in Ihrem Antrag natürlich zustimmen. Selbstverständlich ist bei der Betrachtung der Kosten eine volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung erforderlich. Dass bei Freileitungen natürlich immense Kosten auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden, die sich dagegen nach geltender Rechtslage kaum noch wehren können, ist völlig unhaltbar. Wer will denn ein Haus kaufen, wo in 100 Metern Entfernung eine 380 kV-Leitung entlang geht? Welche Bank ist noch bereit, solche Immobilien zu beleihen? Da werden in großem Stil Kosten sozialisiert und die Energiekonzerne stopfen sich die Taschen immer voller.

Meine Damen und Herren von der SPD,

Ihr Antrag in allen Ehren, aber erzählen Sie das mal Ihren Parteifreunden im Bund. Wer hat denn mit dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz das Energiewirtschaftsgesetz im Dezember letzten Jahres so geändert, dass eine unterirdische Verlegung von Erdkabeln fast unmöglich gemacht wird? Das war die Große Koalition, das waren doch CDU und SPD auf Bundesebene und die Landesregierung hat dem selbstverständlich zugestimmt, obwohl CDU und FDP hier im Landtag etwas ganz anderes beantragt haben.

Wenn Sie sich mal die Mühe machen das Energiewirtschaftsgesetz genau zu lesen, dann werden Sie dort im § 21 a die Formulierung finden, dass möglicherweise höhere Kosten bei der Erdverkabelung zwar grundsätzlich bei den Netznutzungsentgelten umgelegt werden können, aber nur, wenn das Erdkabel durch einen Planfeststellungsbeschluss zugelassen ist.
Wenn Sie dann aber in diesem Gesetz weiter nachlesen (§43), auf welcher Rechtsgrundlage ein solcher Planfeststellungsbeschluss überhaupt ergehen soll, dann werden Sie nichts finden.

Es gibt keine fachrechtliche Grundlage für ein Planfeststellungsverfahren für Erdkabel im Höchstspannungsbereich. Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen:

  1. Mehrkosten werden bei der Festsetzung von Netznutzungsentgelten durch die Bundesnetzagentur nicht anerkannt und
  2. ohne Planfeststellungsverfahren bekommen sie rein organisatorisch eine Erdverkabelung nicht hin: ein Energieversorgungsunternehmen müsste für die Gesamtstrecke unzählige Einzelgenehmigungen beantragen wie z.B. für die Querung von Gewässern, die Unterführung von Straßen usw., die natürlich einzeln vor Gericht landen können.  Im Übrigen könnte jeder betroffene Grundstückseigentümer den Bau verhindern.

Anrede,

ich habe wahrlich keinen Grund die Strommonopolisten in irgendeiner Form zu verteidigen, aber dass unter diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen niemand einen Antrag auf Verlegung eines Erdkabels stellt, das sollte niemanden wundern.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP,

man mag ja der Landesregierung bei etwas gutem Willen noch zugestehen, dass sie diesen Kuddelmuddel im Bundesgesetz nicht durchschaut hat, aber Sie haben sich ja auch schon bei den Beratungen zum Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz alles getan, um Erdkabel zu blockieren. Dort war nämlich zunächst vorgesehen, Erdkabel zumindest auf 10% der in der DENA-Netzstudie für erforderlich gehaltenen Neubaustrecken vorzusehen. Aber selbst das ging der Regierung Wulff schon zu weit. Diese Landesregierung hat sich im Bundesrat dafür eingesetzt, dass es keine Sonderregelungen für Erdkabel geben darf.

Herr Wulff,

wenn Sie dann bei einem Gespräch mit den von der Freileitung  zwischen Ganderkesee und St- Hülfe Betroffenen im Januar diesen Jahres hier in Hannover sagen, sie würden mit E.ON reden wollen aber leider seien Ihnen rechtlich teilweise die Hände gebunden, dann ist das Vorspiegelung falscher Tatsachen. Sie spielen das Unschuldslamm, aber Sie haben genau dieses Recht, dass Ihnen ach so traurig die Hände bindet, selbst mitbeschlossen. Herr Ministerpräsident, ein solches Verhalten ist den Betroffenen gegenüber unlauter.

Anrede,

ohne eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes können wir in das Landesraumordnungsprogramm hineinschreiben was wir wollen. Mit dieser geltenden Rechtslage werden wir die Erdkabel nicht hinkriegen, selbst wenn die Landesregierung da guten Willens wäre, was ich ihr übrigens ausdrücklich nicht zubillige, um das ganz klar zu sagen.

Also, meine Damen und Herren,

von wohlfeilen Worten hier im Hause hat niemand etwas. Wir haben Ihnen mit unserem Antrag einen Weg aufgezeigt,  diesen Murks wieder aus dem Bundesgesetz rauszukriegen. Wenn Sie andere praktikable Lösungen haben, da sind wir durchaus offen.

Insofern freue ich mich auf interessante und hoffentlich fruchtbare Ausschussberatungen.

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