Rede Hans-Joachim Janßen: Antrag (SPD/GRÜNE) - Eine bedarfsgerechte Düngung festschreiben

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

wir haben uns am 26. November auf einen gemeinsamen Entwurf aller Fraktionen verständigt, von dem die Fachkolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion die Mehrheit ihrer Fraktion offenbar nicht überzeugen konnten.

Schade, aber das kommt vor. Wir stehen zu dieser Einigung, wir sind auch jetzt nicht auf unseren Ursprungsantrag zurückgegangen.

Ich will deshalb versuchen, Sie, meine Damen und Herren von der CDU, und auch die FDP, die dann nachträglich abgesprungen ist, doch noch davon zu überzeugen, dass es gut und richtig wäre, unserem Antrag zuzustimmen.

Letztlich gescheitert ist die Einigung nur an einem einzigen, aber wichtigen Punkt: welche Lagerkapazitäten sollen künftig für Wirtschaftsdünger vorgehalten werden? Das ist eine entscheidende Frage, denn wir müssen sicherstellen, dass Wirtschaftsdünger auch nur dann ausgebracht wird, wenn die Nährstoffe tatsächlich optimal von den Nutzpflanzen aufgenommen werden können. Sonst landet der Stickstoff im Grundwasser. Da sind wir uns glaube ich einig: das wollen wir nicht.

Anrede

Grundsätzlich muss die Lagerkapazität dem Wirtschaftsdüngeranfall im Betrieb von 9 Monaten entsprechen. Die CDU hat eingebracht, dass Zeiten des Weidegangs von Rindern kapazitätsmindernd berücksichtigt werden sollen. Einleuchtend, denn wenn Rinder auf der Weide stehen, wird der Güllebehälter nicht voller. Kollege Grupe von der FDP hat dann eingebracht, dass sich auch der Grünlandanteil des Betriebes kapazitätsmindernd auswirken soll. Auch okay, denn Grünland kann man auch im Spätsommer noch sinnvoll düngen.

Das reicht der CDU-Fraktion nun aber nicht. Die CDU-Fraktion möchte, dass auch die Ackerfruchtfolgen bei der Bemessung der  Lagerkapazität berücksichtigt werden sollen und die Lagerkapazität je nach Fruchtfolge zwischen 6 und 9 Monaten betragen soll.

Das geht nicht, meine Damen und Herren! Ackerfrüchte – Getreide, Mais, Kartoffeln, Rüben – kann nur man im Frühjahr sinnvoll organisch düngen. Danach kommt man nicht mehr mit dem Güllefass in den Bestand hinein. Und wenn das Getreide abgeerntet ist, ist eine Düngung in aller Regel nicht mehr zweckmäßig. Da wächst dann meistens hinterher eine Zwischenfrucht, damit die noch vorhandenen Nährstoffe aufgenommen werden und diese Nährstoffe der nächsten Hauptfrucht zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich gestehe gerne zu, dass es Fruchtfolgen geben kann, bei denen eine Düngung im Spätsommer noch sinnvoll ist. Aber Fruchtfolgen wechseln oftmals von Jahr zu Jahr. Wer soll dann kontrollieren, ob auch kontinuierlich eine betriebliche Fruchtfolge angebaut wird, bei der eine spätere Düngung sinnvoll ist. Das geht nicht und deshalb sollten wir sowas doch auch nicht in die Düngeverordnung schreiben. Das ist dann Scheinrecht meine Damen und Herren, sowas können wir doch nicht ernsthaft wollen.

Anrede,

dieser in intensiven Gesprächen über die Fraktionsgrenzen hinweg erarbeitete Antrag hätte es wirklich verdient, dass er hier auch einstimmig verabschiedet wird. Wir setzen damit ein deutliches Ausrufungszeichen in der aktuellen Debatte um die Novelle des Düngerechts auf Bundesebene: Wir wollen einen maximalen Stickstoffbilanzüberschuss von 50 kg festschreiben, wir wollen die sog. unvermeidbaren Verluste beim Stickstoff neu ermitteln, wir wollen eine Länderöffnungsklausel zur Einbeziehung der Tier- und Flächendaten der Betriebe in die Überprüfung der ordnungsgemäßen Düngung – so wir das hier alle gemeinsam am 14. Mai beschlossen haben.

Deshalb bitte ich Sie: Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie zu.

Vielen Dank!

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