Rede Hans-Joachim Janßen: Antrag (FDP) zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

die Herausforderung, vor der unsere Landwirte und auch die Berater der Landwirtschaftskammer mit dem neuen Antragsverfahren im Zuge der GAP-Reform stehen, ist uns bewusst, meine Damen und Herren von der FDP! 60 Neue Stellen für die Meisterung dieser Aufgabe wurden bei der LWK auch geschaffen. Auch künftig werden die Anforderungen der GAP-Reform bei den Finanzzuweisungen berücksichtigt! Und eines ist auch klar: Die Mitarbeiter der Landwirtschafskammer erbringen vollsten Einsatz, um die neuen Anforderungen der GAP-Reform zu meistern und leisten hier wirklich Großartiges, das bleibt außer Frage.

Sie, meine Damen und Herren von der FDP, fordern nun jedoch, man möge die Kürzungen zum Jahr 2016 wieder zurück nehmen. Man kann ja gerne mit uns sachlich über erforderliche Finanzzuwendungen diskutieren, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Aber die Kürzungen, die sie in Ihrem Antrag ansprechen, haben damit nichts zu tun, sondern basieren auf dem Kammerrecht. Und ich will ihnen da gerne nochmal rechtlich auf die Sprünge helfen, Herr Grupe, wie die Situation denn heute ist:

Nach §31 (1) des Kammergesetztes übernimmt das Land – neben der vollständigen Übernahme der Kosten für Auftragsangelegenheiten – einen Anteil von 30% an den Pflichtaufgaben. Weiterhin heißt es in §31(4), dass, wenn die zu hoch war, dies bei der nächsten Finanzzuweisung berücksichtigt wird! Meine Damen und Herren, wie die Controllingberichte belegen, waren die Finanzzuweisungen bislang eben signifikant zu hoch! Die Quote des Landes betrug zum Teil deutlich über 40%. Danach sind allein 10 Mio. allein im Jahr 2013 überzahlt worden. Nach §31(4) des Kammergesetzes sind diese Überzahlungen bei der nächsten Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. Das ist zunächst zwar auch in Ansatz gebracht worden, dann jedoch sind durch politische Beschlüsse die Mittel wiederum aufgestockt worden, so dass im Ergebnis der tatsächliche Haushaltsansatz nur rund 1mio€ unter der Mipla lag.

Die staatliche Verwaltung und die Politik sind in der Pflicht – auch gegenüber der Steuerzahler – einen korrekten Mitteleinsatz zu gewährleisten. Ist eine erhöhte Förderung notwendig, wird dies in den nachfolgenden Haushalten berücksichtigt auf Basis der Controlling berichte und nicht auf Basis populistischer Forderungen.

Im Übrigen, meine Damen und Herren von der FDP: Hören Sie auf Nebelkerzen zu schmeißen: der Landwirtschaft geht es nicht wegen angeblich unzureichender Kammerzuweisungen schlecht, sondern aufgrund einer auf ewiges exorbitantes Wachstum und Exportorientierung ausgerichteten Politik unter FDP und CDU – mit Ausnahme übrigens des Zuckermarktes, den haben sie mit der Zuckermarktordnung immer noch schön staatlich gelenkt. Hier höre ich keine neoliberalen Töne. Merkwürdig, nicht?

In Zukunft wollen wir die Aufgaben der Kammer neu gliedern und strikt trennen zwischen Aufgaben der Kammer im eigenen Wirkungskreis, die dann auch von der Kammer allein zu finanzieren sind  und solchen, die im Auftrag des Landes wahrgenommen werden und dann auch zu 100% finanziert werden. Wir erhoffen uns davon eine deutlich erhöhte Transparenz in der Aufgabenerfüllung und in den entstehenden Kosten.  

Dass die mit der GAP-Reform verbundene Mehraufwand der LWK in der laufenden und künftigen Haushalsplanung berücksichtigt wird, halten wir für selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich ist es jedoch auch, dass sich das nur an konkret ermittelten Zahlen orientieren kann. Tun wir das nicht, bekommen wir nämlich nachher die Quittung dafür, und nicht Sie, meine Damen und Herren von der FDP.

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