Rede Hans-Joachim Janßen: Antrag (FDP) zur Gänsejagd

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

die FDP bezieht sich in ihrem Antrag auf hier in Niedersachsen brütende Gänse. Dazu gehören die Graugans als heimische Art sowie die zugewanderten Arten Kanada- und Nilgans. Diese drei Arten haben in Teilen Niedersachsens deutlich im Bestand zugenommen. Dadurch können örtlich landwirtschaftliche Schäden entstehen.

Nun fordern Sie, meine Damen und Herren von der FDP, die unteren Jagdbehörden anzuweisen, Schonzeiten aufzuheben, wenn es keine anderen Maßnahmen gibt, um Wildschäden zu vermeiden.

Diese Vorgabe ist aus unserer Sicht schlicht überflüssig, weil die unteren Jagdbehörden der Landkreise in eigener Zuständigkeit und aufgvrund der örtlichen Situation schon jetzt Ausnahmen von den Schonzeiten erteilen können. Und sie tun das auch. Ich habe hier volles Vertrauen in die zuständigen Behörden, denen sollten wir nichts vorgeben.

Die Aufhebung der Schonzeiten während der Brutzeit vom 01.04. bis 15.07. ist aus unserer Sicht nicht zulässig, da ein Abschuss brütender Tiere nicht auszuschließen ist. Nichtbrütende Vögel und brütende Vögel suchen z.B. durchaus gemeinsame Nahrungsflächen auf. Brütende Tiere abzuschießen ist jedoch aus Tierschutzgründen abzulehnen. Auch so besteht die Möglichkeit, die Jagdzeiten auf bis zu 8,5 Monate/Jahr auszudehnen. Das müsste als Zeitraum für eine effektive Bejagung eigentlich ausreichen.

Als Grundlage für weitergehende Managementmaßnahmen wird derzeit ein dreijähriges Forschungsprojekt „Sommergänse Niedersachsen“ unter Begleitung von Landvolk, Naturschützern und Jägern durchgeführt. Dies soll Ende 2018 abgeschlossen werden und als Grundlage für ein Management dienen, das auf breiter Basis akzeptiert wird.

Meine Damen und Herren von der FDP, mir ist vollkommen schleierhaft, was sie dazu veranlasst, den unteren Jagdbehörden derartig das Mistrauen auszusprechen, so dass das Land sie anweisen soll, gesetzeskonform zu handeln. Die übrigen Teile ihres Antrages, nämlich zu Punkt 2 und 3, Jagd während der Brutzeit zuzulassen, lehnen wir ab und unter Einbeziehung aller Akteure wird auf wissenschaftlicher Basis ein Managementplan für Sommergänse entwickelt.

Ihr Antrag ist zum einen Teil überflüssig und verstößt zum anderen Teil gegen das Tierschutzrecht. Wir lehnen den Antrag ab.

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