Rede Hans-Joachim Janßen: Antrag (FDP) zum Umgang mit dem Wolf

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Politik ist gefordert, ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Mensch und Wolf zu ermöglichen. Diese Landesregierung handelt entsprechend. Zaunbau wird bekanntlich mit 80% bezuschusst und Risse werden ausgeglichen. Durch die MitarbeiterInnen des Wolfsbüros erfolgt eine intensive Beratung geschädigter Weidetierhalter. Wölfe, die verhaltensauffällig sind und sich beispielsweise Menschen mehrfach auf kurze Distanz genähert haben, können abgeschossen werden, wie Niedersachsen es bereits bei dem Wolf MT6 praktiziert hat. Ein Wolf kann auch dann abgeschossen werden, wenn er mehrfach wolfsabweisende Zäune überwunden hat, die keine Defekte aufwiesen und Vergrämung wirkungslos bleibt. Hier handelt Niedersachsen im Übrigen im Einklang mit den Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz, die als Fachinstitution unter anderem eben auch für die Anwendung des Artenschutzrechts in Deutschland zuständig ist.

Das Wolfsmanagement in Niedersachsen wird kontinuierlich weiter entwickelt – ein Herdenschutzteam ist im Aufbau und bei Wolfsrissen besteht zukünftig auch die Möglichkeit, in Begleitung eines Schäfers Herdenschutzhunde in eine vom Wolf befallenen Herde einzusetzen. Das konnten Sie, Herr Dr. Hocker im Übrigen der Unterrichtung des Ministers im Ausschuss entnehmen.

Die Wolfsrichtlinie ist ebenfalls in Überarbeitung, Hobbyhalter sollen mit einbezogen werden und auch im Hinblick auf Rinder sind vereinfachte Voraussetzungen für Ausgleichszahlungen angedacht.

Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der FDP ist völlig losgelöst von rechtlichen und faktischen Gegebenheiten. Es lohnt eigentlich nicht, sich mit diesem Antrag näher im Ausschuss zu befassen. Das schon mal aus rechtlichen Gründen:

Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart in Deutschland. Und das ist angesichts des sehr überschaubaren Bestandes auch richtig so. Ausnahmen vom Tötungsverbot sind nur in Einzelfällen zur Abwehr erheblicher landwirtschaftlicher Schäden oder zur Sicherheit des Menschen möglich. Die Unsinnigkeit ihrer Forderungen will ich nur an zwei Beispielen deutlich machen:

  1. Ihre Forderung in Ziff. 2 jeden Wolf abzuschießen, der mehr als 2 Nutztierrisse begangen hat – unabhängig von der Einzäunung, das soll ja nur bei „Machbarkeit“ gelten, was immer das ist. Das geht rechtlich nicht. Es sind zunächst mildere Mittel zu wählen. Das heißt Vergrämung – z.B. durch den Einsatz von Hunden, z.B. durch Erhöhung des Zauns. Guter Herdenschutz ist nämlich die beste Vergrämungsmaßnahme, es gibt sehr gute Beispiele dafür, dass es funktioniert! Erst dann, ist auch ein Abschuss zulässig.
  2. Ihre Forderung, ebenfalls in Ziff. 2, jeden Wolf abzuknallen, der sich mehr als 300m einer menschlichen Siedlung nähert. Das hat mit Verhaltensauffälligkeit nichts zu tun, denn in diesen Abständen nimmt er menschliche Strukturen kaum als solche war und eine Gefahr für den Menschen ist er auch nicht in 300m Entfernung. Rechtlich ist das überhaupt nicht möglich und völlig an der Realität vorbei. Wenn Sie das fordern, fordern sie die völlige Freigabe des Wolfsabschusses und in der Konsequenz die Wiederausrottung des Wolfes. Es kommt ja noch hinzu, dass im Einzelfall auch kaum nachweisbar wäre, ob der Wolf, der jetzt in 400m Entfernung geschossen wurde, sich eben vorher in 300m Entfernung zum nächsten Haus aufgehalten hat.

Warum fordern sie das? Sie unterstellen damit, dass diese reißende Bestie Wolf so gefährlich ist, dass man sie 300m von jedweder Ansiedlung fernhalten muss. Dafür gibt es keine Anhaltspunkte. In ganz Europa sind in den letzten 60 Jahren insgesamt 9 Wolfsübergriffe auf Menschen bekannt geworden, davon waren 5 durch Tollwut geprägt, die in Deutschland bei Wölfen nicht vorkommt, bei den übrigen 4 wird von Habituierung ausgegangen. Da sind ihre Forderungen völlig unverhältnismäßig und überzogen.

Sie geben einfache Lösungen an, wo es differenzierte Ansätze braucht. Sie gehen damit einen gefährlichen Pfad, weil sie Lösungen suggerieren, die es so in absehbarer Zeit nicht geben wird.

Aber auch ansonsten strotzt ihr Antrag von Ungenauigkeiten in der Argumentation: so fordern sie z.B. die Deckelung von 15.000€ / Halter bei Ausgleichszahlungen ersatzlos zu streichen. Ja, das kann man machen, nur streicht dann die EU ihre Zahlungen aus den Agrarmitteln, wollen sie das? Das wird für Weidehalter richtig bitter. Da geht unser Umweltminister den richtigen Weg, die Wolfsrichtlinie notifizieren zu lassen und auf diesem Weg die Zustimmung der EU einzuholen, damit genau diese Streichung nicht passiert.

Da behaupten sie, die Zahl der Schafhalter sei in Niedersachsen gesunken. Das Gegenteil ist der Fall, sie ist aufgrund der guten Fördermaßnahmen des Landes von 2013 bis 2015 im Gegensatz zum Bundestrend gestiegen.

Meine Damen und Herren von der FDP, sie begeben sich mit diesem Antrag auf einen sehr gefährlichen und populistischen Pfad. So ein Populismus habe ich bislang eigentlich eher bei anderen populistischen Parteien verortet. Ich würde da von der FDP mehr Seriosität erwarten.

Vielen Dank.

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