Rede Hans-Joachim Janßen: Antrag (FDP) zum Thema Angeln/Natura 2000
- es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
mit Natura 2000 entsteht ein europaweites Netz für den Naturschutz. 2013 hätte die Sicherung der wertvollen Gebiete abgeschlossen sein sollen. Diese Latte haben wir in Niedersachsen krachend gerissen, weil Schwarz-Gelb jahrelang verschleppt und gegen den Naturschutz taktiert hat. Die EU hat mittlerweile reagiert: Mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren.
Die gebotene Unterschutzstellung soll nun bis 2018 erreicht werden, darauf haben sich das Land und der niedersächsische Landkreistag verständigt. Die Musterverordnung des NLWKN und die Arbeitshilfe des NLT dienen dafür als Orientierungshilfe.
Von pauschalen Angelverboten kann hier jedoch gar keine Rede sein! Die Sicherung der Natura 2000-Gebiete ist Aufgabe der Landkreise. Dabei gilt es, die Schutzgebietsverordnung entsprechen den Anforderungen vor Ort auszugestalten. In Schutzgebieten dürfen die wertgebenden Fischarten, Brutvögel oder wertvolle Ufer- oder Wasservegetation nicht beeinträchtigt werden. Welche Regelungen dafür notwendig sind, muss je nach Schutzzweck und Schutzgebiet abgewogen werden.
Unter Wahrung der Naturschutzziele müssen bei dieser Abwägung auch die Belange der Angelfischer berücksichtigt werden. Niemand hat ein Interesse, die Angler zu vertreiben. Und auch die Angler haben in aller Regel ein hohes Interesse am Naturschutz. Intakte Gewässer bilden die Grundlage für die Angelfischerei. Deshalb leisten Angelvereine unverzichtbare Arbeit für den Naturschutz, beispielsweise mit ihrem Engagement für den Fischartenschutz, für Renaturierungen, für Gewässerdurchgängigkeit und Gewässerreinhaltung. Dafür sind wir den Sportfischern und Anglern ausgesprochen dankbar.
Der Anglerverband Niedersachsen argumentiert so, als handele es sich um ein flächendeckendes Angelverbot. Das ist jedoch nicht richtig. In dem Papier des Landkreistages ist ein Verbot des Angelns an bestimmten Gewässerabschnitten als eine Empfehlung benannt, die bei entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall zur Anwendung kommen kann. Die NLWKN-Musterverordnung kennzeichnet die Festsetzung als beispielhaften Inhalt, der im Einzelfall je nach Erfordernis anzupassen ist (§4 Abs. 5 der Muster-VO). Und dass ist dann im Einzelfall durch den Landkreis im Schutzgebietsverfahren zu tun. Nochmal: das NLT-Papier ist kein Erlass und keine fachliche Weisung des MU.
Die Landkreise sind verpflichtet, eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Schutzgebietsausweisung durchführen. Ich kann nur an alle Anglerverbände appellieren, sich hier vor Ort einzubringen. Aktive Angler kennen „ihre“ Gewässer und können wichtige Hinweise liefern, wo möglicherweise Auflagen für die Angelfischerei notwendig sind - z.B. zum Schutz der Vegetation – und welche Möglichkeiten es gibt, eine naturverträgliche Angelfischerei in Schutzgebieten abzusichern.
Der zweite Fischereiverband in Niedersachsen– der Landesfischereiverband Weser-Ems – ist da übrigens deutlich konstruktiver unterwegs. Auch dort wurde festgestellt, dass in einzelnen Landkreisen Formulierungen aus den Arbeitshilfen ohne ausreichende Begründung übernommen wurde. Der Verband empfiehlt, in diesen Fällen Gespräche mit den jeweiligen Behörden zu suchen und Verbesserungsvorschläge zu machen. Das, meine Damen und Herren, scheint mir doch das sinnvollere Vorgehen zu sein.