Rede Hans-Joachim Janßen: Antrag (FDP) zum Landesraumordnungsprogramm

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede,

ich muss sagen, meine Damen und Herren von der FDP: Sie haben schon eine sehr schräge Wahrnehmung. Mit der Realität hat der Duktus Ihres Antrag zum Landesraumordnungsprogramm jedenfalls nichts zu tun. Sie schreiben in Ihrem Antrag selber, dass zum ersten Entwurf des neuen Landesraumordnungsprogramms mehr als 8.000 Stellungnahmen eingegangen sind. Aufgrund dieser Stellungnahmen hat es umfangreiche Änderungen gegeben, die dann wiederum öffentlich ausgelegt und im Internet für jede und jeden zugänglich gemacht wurden.

Mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und der Verbände hat es in Niedersachsen nie gegeben meine Damen und Herren. Mehr Transparenz war nie. Ich weiß nicht welche Erarbeitung eines Landesraumordnungsprogramm Sie da in Ihrem Antrag meinen wenn Sie von Landesraumordnung nach Gutsherrenart reden. Die niedersächsische jedenfalls nicht.

Anrede,

ich will mich aber sachlich und nüchtern mit Ihren Forderungen auseinandersetzen, meine Damen und Herren von der FDP. Die setzen wir inhaltlich nämlich komplett um.

Zum ersten:

Die Landesregierung hat immer deutlich gemacht, dass sie Stellungnahmen auch wenn Sie jetzt noch nach dem 6. Januar eingehen, selbstverständlich berücksichtigen wird. Soweit zu Ihrer Forderung 1.

Ihre zweite Forderung, alle eingegangen Anregungen, Hinweise und Einwände ernst zu nehmen und nachvollziehbar abzuwägen. Das ist natürlich passiert uns es passiert weiter. Die vorgenommenen umfangreichen Änderungen sind natürlich Ergebnis der Hinweise und Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren. Die Abwägung ist im Internet in hervorragender Weise dargestellt. Wenn Sie das noch nicht gefunden haben, dann schauen Sie unter www.lrop-online.de nach. Unter „zu den Unterlagen“ finden Sie unten links unter anderem eine tabellarische Gegenüberstellung der ersten Fassung und der Überarbeitung mit Begründung. Und Sie finden dort verlinkt zudem dann eine umfangreiche Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken auf 159 Seiten. Was wollen Sie eigentlich noch mehr?

Zu Ihrer dritten Forderung: Einschränkungen der kommunalen Planungshoheit unterlassen. Das machen wir natürlich, alles andere wäre übrigens ein Verstoß gegen Artikel 28 unseres Grundgesetzes, denn dort ist die kommunale Planungshoheit verankert.

Ihre vierte Forderung: keine Einschränkung der modernen Entwicklung des ländlichen Raumes. Auch das machen wir. Es kann allerdings sein, dass wir unter Modernität schlicht nicht das gleich verstehen.

Das gleiche gilt für Ihre fünfte Forderung, Regelungen für den Einzelhandel zu treffen, die mit Daseinsvorsorge Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb in Einklang stehen. Genau das machen wir meine Damen und Herren. Wir schützen mit dem Integrationsgebot und dem Kongruenzgebot den örtlichen Einzelhandel vor den Shopping-Malls auf der Grünen Wiese. Das stärkt die Daseinsvorsorge vor Ort, das stärkt den örtlichen Einzelhandel im Wettbewerb und trägt natürlich zur Wirtschaftlichkeit des örtlichen Einzelhandels bei.

Und auch Ihre sechste und letzte Forderung: „Einschränkungen der Rohstoffgewinnung im Konsens mit der heimischen Rohstoffgewinnung zu entwickeln“ setzen wir um. Die Ausgestaltung des künftigen Torfabbaus beruht sehr wesentlich auf einem Konzept das der Industrieverband Gartenbau und der NABU gemeinsam entwickelt haben. Dieses Konzept entspricht übrigens genau den Zielen des Klimagipfels von Paris, den Sie in Ihrer Forderung ja auch erwähnen. In Paris wurde beschlossen, die Kohlenstoffsenken zu schützen und zu aktivieren. Genau das machen wir. Die Abbaufläche wird auf rund ¼ reduziert und es wird künftig eine Kompensation der CO2-Freisetzung durch den Torfabbau durch Renaturierung zusätzlicher Flächen geben.

Anrede,

obwohl wir Ihre Forderungen vollständig umsetzen, werden wir Ihren Antrag heute ablehnen. Denn vieles was Sie da in der Einleitung und im Feststellungsteil schreiben, ist schlicht und einfach falsch. Und es ist auch schlicht falsch wenn Sie unterstellen, wir würden berechtigte Unterrichtungswünsche der Opposition verhindern. Das Gegenteil ist der Fall. Das Verfahren ist natürlich auch für Sie transparent und offen. Nur lesen müssen Sie dann halt auch mal selber.

Die eigentliche Landtagsbefassung kommt ja im Übrigen erst noch: Dann, wenn die Anregungen und Hinweise abgearbeitet sind. Das war übrigens zu Ihrer Regierungszeit genauso, meine Damen und Herren von CDU und FDP.

Insofern: Ihr Antrag ist schlicht überflüssig.

Vielen Dank!

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