Rede Hans-Joachim Janßen: Antrag (FDP) zu Problemen mit Saatkrähen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Sie machen mit ihrem Antrag auf eine Situation aufmerksam, die zum Teil schon seit Jahrzehnten besteht – die Krähenklatschen in Jever sind Legende. Auch während ihrer Amtszeit. Das Problem hat sich nicht signifikant verschärft. Warum haben Sie eigentlich in den vergangenen Jahren keine allgemeinen Vorgaben gemacht? Wahrscheinlich schlicht deshalb, weil man als Regierungspartei nicht so gnadenlos populistisch sein kann wie sie es jetzt mit diesem Antrag sind.

Meine Damen und Herren, wir haben es mit einer Tierart zu tun, die nunmal in Kolonien brütet, zudem noch einen recht eigenwilligen Gesang hat und wegen starker Verfolgung in der Vergangenheit in die Siedlungsbereiche ausgewichen ist.

Sie fordern in ihrem Antrag, einen Erlass als Vorgabe, zukünftig Saatkrähen in folgenden Bereichen nicht mehr zur Ansiedlung kommen zu lassen und auf Antrag grundsätzlich zu vertreiben:

auf dem Gelände von Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Friedhöfen, Parkplätzen, dichter Wohnbebauung und landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Da stellt sich die Frage: was bleibt dann noch übrig? Nichts! Sie wollen damit zurück in die 70er Jahre, als Saatkrähen kurz vorm Aussterben standen. Jetzt haben sie sich erholt und konnten von der Roten Liste der bedrohten Vogelarten gestrichen werden. Dennoch: Ihre ursprüngliche Populationsstärke von rund 65.000 Brutpaaren um 1850 haben sie bislang erst gut 30% erreicht. Von einer Überpopulation kann also keine Rede sein.

Es gibt Probleme im Einzelnen, keine Frage. So können sich Saatkrähen insbesondere in der Nähe von Krankenhäusern ausgesprochen störend auswirken, auf dem Marktplatz eines Ortes sind tatsächlich hygienische und damit gesundheitliche Risiken verbunden. – Solche Problemsituationen sind so gut wie möglich zu lösen. Die rechtliche Voraussetzungen sind gegeben: §45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes gibt den zuständigen unteren Naturschutzbehörden die Möglichkeit, aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses und insbesondere zum Schutz der Gesundheit des Menschen Ausnahmen zuzulassen. Davon wird regelmäßig auch Gebrauch gemacht, doch es ist sinnvoll, sich den Einzelfall genau anzusehen: sind geeignetere Quartiere in der Umgebung vorhanden, machen Vergrämungen Sinn; wenn allerdings nur neue problematische oder problematischere Standorte in Betracht kommen, ist Vergrämung nicht zielführend.

Ihre pauschale Forderung, nach generellen Regelungen durch das Umweltministerium ist schlicht nicht umsetzbar und blanker Populismus. Das lehnen wir ab.

Hinzu kommt, das Vergrämungsmaßnahmen auch technisch nicht einfach sind: Optische und akustische Vergrämung sowie die Beseitigung von Brutnestern haben oftmals nur eine temporäre Wirkung, d.h. die Vögel reagieren nicht mit Abzug, sondern bauen ihr Nest einfach immer wieder neu.

Baumfällungen sind das wirksamste Mittel, aber will man das überall einsetzen? Zudem entstehen häufig aus einer Kolonie mehrere neue, die Probleme vervielfachen sich.

Meine Damen und Herren,

sinnvoll ist es, eine Handreichung zu erarbeiten, die den unteren Naturschutzbehörden im Sinne eines Leitfadens an die Hand gegeben wird. Daran arbeitet das Umweltministerium – auch schon vor ihrem Antrag. Allgemeine verbindliche Vorgaben – gar in der Art wie von Ihnen aus der FDP und der CDU gefordert, sind blanker Populismus, der kein Problem löst.

Vielen Dank

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