Rede Hans-Joachim Janßen: Antrag (FDP) - Generelles Umbruchverbot in Natura 2000-Gebieten verhindern

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

der Antrag der FDP, so wie er uns hier vorgelegt wurde, zielte pauschal in eine Richtung: ohne Bedingungen ein generelles Umbruchverbot in Natura 2000 – Gebieten aufzuheben nicht nur zur Pflege sondern auch zur Umwandlung.

Daraus musste erstmal ein Antrag werden, der klarmacht: Auch ein Grünlandpflegeumbruch ist zukünftig im Rahmen des Greenings in Natura 2000 – Gebieten nur dann möglich, wenn er naturschutzfachlich vertretbar ist. Der Beschlusstext enthält jetzt die Forderung, einen Pflegeumbruch mit anschließender Neueinsaat in den Teilen von Natura 2000 – Gebieten zuzulassen, in denen es aus naturschutzfachlichen Gründen nicht darauf verzichtet werden muss.

Nur in diesen Gebieten kann der Pflegeumbruch zukünftig nach diesem Antrag mit einer differenzierten Lösung im Rahmen des Greenings zugelassen werden. Denn eines werden wir nicht zulassen: eine weitere Verwässerung der eh schon marginalisierten Greening-Auflagen, bei denen noch nicht einmal der Einsatz von Pestiziden untersagt

Hanso Janßen, 14.05.2014 Rede Gründlandumbruch

werden soll. Wo hier, meine Damen und Herren von der CDU, der ökologische Nutzen zu sehen ist, ist unbegreiflich.

Zu solchen Gebieten, in denen ein Grünlandumbruch auch zur Neueinsaat aufgrund der naturschutzfachlichen Erfordernisse auch künftig nicht möglich sein kann, zählen:

  • Natura 2000 – Gebiete, die zum Schutz von Grünland ausgewiesen wurden;
  • Natura 2000 – Gebiete, die zum Schutz von Tier- oder Pflanzenarten ausgewiesen wurden, die auf einen bestimmten Typus des Grünlandes angewiesen sind wie z.B. Vogelschutzgebiete zum Schutz von Wiesenbrütern
  • Extensiv  und seltene Grünlandbiotoptypen wie z.B. mesophiles Grünland
  • Standorte auf Moorböden, in Überschwemmungsgebieten und auf grundwassernahen Standorten

Im Ergebnis wird nach diesem Antrag ein Pflegeumbruch dann möglich sein, wenn es sich schon jetzt um

Hanso Janßen, 14.05.2014 Rede Gründlandumbruch

Intensivgrünland handelt  - abseits der genannten Standorte.

Diese engen Grenzen sind aus ökologischen Gründen wichtig und sie sind vertretbar, da Grünlandwirte ansonsten von der 5%-greening-Quote befreit sind. Andrerseits kommen wir den Landwirten mit dieser differenzierten Regelung soweit entgegen, wie es ökologisch vertretbar ist.

Eine gute Lösung für beide Seiten. 

Vielen Dank!

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