Rede Hans-Joachim Janßen: Antrag (CDU) zum Wolf

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- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

so ist das wenn man  einen Antrag nur aufgrund tagesaktueller Ereignisse stellt. Dann wird man von den Ereignissen überholt und der Antrag ist dann irgendwann völlig aus der Zeit gefallen.

Sie haben Ihren Antrag zum Thema Wolf auf ein Einzeltier zugeschnitten, das im Frühjahr im Landkreis Oldenburg, in Vechta und zum Teil auch in den Niederlanden durch die Gegend lief. Das Tier ist auf der Autobahn überfahren worden, das hat sich also erledigt. 

Und was Sie über den Einzelfall hinaus in Ihrem Antrag schreiben, ist völlig banal. Sie verweisen auf  § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach ist es möglich und natürlich auch geboten, Wölfe ausnahmsweise der Natur zu entnehmen, wenn sie eine Gefahr für die Menschen darstellen. Das ist richtig so, denn natürlich hat der Schutz des Menschen absolute Priorität. Und genau so handelt die Landesregierung auch.  

Anrede,

üblicherweise zieht man einen solchen Antrag zurück wenn er sich erledigt hat. Das wollten Sie nicht – na gut, dann stimmen wir eben heute darüber ab. Wir werden ihn ablehnen, nicht weil im Entschließungsteil etwas Falsches steht, sondern weil es schlicht und einfach zu banal ist so etwas zu beschließen. Wir beschließen hier auch nicht das morgens die Sonne aufgeht. 

Anrede,

die Landesregierung handelt beim Thema Wolf vorbildlich. Die Öffentlichkeitsarbeit, das Nachgehen von Hinweisen auf Probleme mit Wölfen, die sich übrigens größtenteils als falsch oder mindestens unbegründet erweisen, das ganze Thema Umgang mit Schäden an Nutztieren, die präventiven Maßnahmen, alles das wird im Wolfsbüro gebündelt. Es sind zwei Tiere aus dem potenziell problematischen Munsteraner Rudel besendert worden, um weitere Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob dieses Rudel und damit natürlich auch die abwandernden Jungtiere aus diesem Rudel ein unnatürliches Verhalten zeigen. Dem wird intensiv nachgegangen und das ist auch gut und richtig so.  

Meine Damen und Herren von der CDU,

ich gestehe Ihnen gerne zu, dass Sie bisher nicht dem Populismus erlegen sind, den die FDP beim Thema Wolf an den Tag legt. Herr Angermann schreibt auf Ihrer Homepage im Zusammenhang mit der Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen vom großen Erfolg für den Artenschutz. Anders als die FDP, die den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen will und im Zusammenhang mit der Einrichtung des Wolfsbüros in das Horn des Bundes der Steuersparer stößt und von Verschwendung redet, sind Sie da deutlich moderater und das möchte ich an dieser Stelle mal lobend erwähnen. 

Ja, Herr Angermann, Sie haben Recht: Die Rückkehr des Wolfes ist ein Erfolg für den Artenschutz. Und Sie haben auch Recht wenn Sie weiter schreiben, dieser Erfolg sei nicht ganz unproblematisch. Es gibt Probleme, weil Wölfe Nutztiere reißen, es gibt Probleme wenn Wölfe sich dem Menschen nähern. Wir müssen die Ängste ernst nehmen – ob sie nun objektiv begründet sind oder  nicht. Sie sind da. Das erfordert umsichtiges Handeln: Keine unnötige Panikmache, aber auch keine Verharmlosung, denn der Wolf ist kein Kuscheltier.  

Die Sicherheit des Menschen hat absolute Priorität. Genau das ist auch die Maxime der Landesregierung und der Fraktionen von SPD und Grünen. Wir müssen aber trotzdem nicht beschließen, dass das Bundesnaturschutzgesetz auch in Niedersachsen gilt und deshalb werden wir Ihren Antrag heute ablehnen.  

Vielen Dank!

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