Rede Hans-Joachim Janßen: Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Ziel dieser Jagdrechtsänderung ist es, Möglichkeiten für die Jagdbehörden der Landkreise zu schaffen, künftig in Vogelschutzgebieten ergänzende jagdrechtliche Regelungen zu schaffen. Dabei soll die Jagdbehörde befugt werden, Intervalljagden einzuführen, indem entweder in einem Vogelschutzgebiet nur zeitweise die Jagd stattfindet oder aber Teilräume gebildet werden, in denen einem Teil die Jagd ruht und im anderen ausgeübt werden kann.

Warum das Ganze? Es geht vor allem darum, Gebiete zu schaffen, in denen sich nordische Gastvögel wie Sing- und Zwergschwäne, nordische Gänse und Enten ungestört aufhalten können. Andere Teile hingegen sollen bejagt werden können. Beides zusammen bietet die Chance, Gänse, Enten und Schwäne dorthin zu locken, wo sie äsen können und dafür andere Teilbereiche freizuhalten. Das ist insbesondere wegen der entstehenden landwirtschaftlichen Schäden erforderlich. Es gilt auch hier Naturschutz und Landwirtschaft in Einklang zu bringen. Die Intervalljagd, für die wir durch die Novelle des Jagdrechts die Voraussetzungen schaffen, kann dazu einen Baustein liefern.

2014 hat der Landtag ein Gänsemonitoring beschlossen. Mittlerweile hat der dort geforderte Arbeitskreis aus Jäger, Landwirten, Naturschützern und Wissenschaftlern mehrfach getagt, das Monitoringprogramm ist angelaufen. Die Möglichkeiten, die wir mit dieser Jagdrechtsnovelle den Landkreisen als zuständigen Jagdbehörden anbieten, ergänzen das Monitoringprogramm sinnvoll. Sofern sich die Intervalljagd als geeignet erweist, die Verteilung von Rastpopulationen sinnvoll zu verteilen, wäre dies ein ergänzendes Mittel, um Schäden in der Landwirtschaft dort zu konzentrieren, wo Ausgleichszahlungen möglich sind.  Dass wir diese Ausgleichszahlungen für Rastspitzen von Gänsen dann auch gern auf Grünlandflächen umgesetzt sehen, können sie dem beschlossenen Antrag zum Gänsemonitoring aus Oktober 2014 entnehmen (Drs. 17/2107).

Wir haben im Übrigen hohes Vertrauen in die Kompetenz der Landkreise, die sicher in der Lage sind, Aspekte der Landwirtschaft, der Jagd und des Naturschutzes bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

Und eines ist auch klar: Was landwirtschaftliche Schäden durch Gänse betrifft, hilft die Jagd nur sehr eingeschränkt. Von 2008 bis 2014 war die Jagd auf Bläss- und Saatgänse sogar in etlichen Schutzgebieten erlaubt, die zum Schutz dieser Gänse eingerichtet wurden (unter anderem V 64 und V 65). Die Rastzahlen stiegen dennoch. Insofern müssen wir zu intelligenten Steuerungsmöglichkeiten der Rastpopulationen kommen. Intervalljagd kann ein Baustein sein. Das wollen wir versuchen. Und deshalb, meine Damen und Herren von der Opposition, hören Sie auf, uns dabei Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

Vielen Dank.


Beschlussempfehlung

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