Rede Hans-Albert Lennartz: Staatsmodernisierung in Niedersachsen: Auflösung der Bezirksregierungen
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Anrede,
I. Wir stellen diesen Antrag zur Staatsmodernisierung,
1. um die Bedeutung des Themas zu unterstreichen,
2. um zu einem Schub für das Thema beizutragen,
3. zugleich aber auch, um durch unser Argumentieren eventuelle Fehlentwicklungen möglichst von vornherein vermeiden zu helfen.
II.
1. Stand der Verwaltungs- und Staatsreform in Niedersachsen
Die frühere SPD-Landesregierung hatte in ihrer Bilanz des Themas zum Ende der vergangenen Wahlperiode festgestellt, dass "insbesondere die Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Staat und Gesellschaft noch nicht gelungen sei". In soweit ist die Beschlussfassung der Koalitionsparteien, die Konzentration staatlicher Aufgaben auf die Kernaufgaben anzugehen, zu begrüßen und in der Sache konsequent.
Notwendiger Bestandteil des Vorgehens ist eine flächendeckende Aufgabenkritik, die einmünden soll in den Aufgabenverzicht, in eine Privatisierung bestimmter Aufgaben und in einer Kommunalisierung dann noch verbleibender Aufgaben. Verbunden mit diesem Prozess ist die Erklärung der Landesregierung, die Bezirksregierungen in Niedersachsen und verschiedene Landesämter abschaffen zu wollen und stattdessen wenige sogenannte Kompetenzcenter (Landesämter) errichten zu wollen.
2. Vergleich mit anderen Flächenländern:
Während Bayern eisern an seinen Regierungspräsidien festhält und Baden-Württemberg unter einer CDU/FDP Koalition soeben beschlossen hat, die kommunale Ebene und die Bezirksregierungen als Mittelbehörde durch Eingliederung verschiedener staatlicher Ämter zu stärken, nach dem Nordrhein-Westfalen 1999 die Bezirksregierungen ebenfalls durch Eingliederung verschiedener staatlicher Ämter gestärkt hat, geht Niedersachsen einen einsamen Weg im Konzert der Flächenländer.
Auch die vorherige hessische Landesregierung aus CDU und FDP hatte in ihrer Koalitionsvereinbarung die Abschaffung der Bezirksregierungen deklariert, hat dann
aber von diesen Plänen Abstand genommen.
Konzeptionell ist der Weg der Niedersächsischen Landesregierung und der Mehrheitsfraktionen also ungewöhnlich, aber das heißt noch nicht, das er auch unmöglich wäre.
Für unsere Begriffe ist das Ziel nur in einem mittelfristigen Zeitraum und unter bestimmten Vorbedingungen sinnvoll erreichbar. Das Prinzip, von dem aus man die Auflösung der Bezirksregierungen nur denken kann, ist, dass in erster Linie die öffentliche Dienstleistungserledigung auf der kommunalen Ebene (also ortsnah) zu erfolgen hat. Dass die Aufgabenerledigung erst sekundär staatlich (oder privat) wahrgenommen werden soll.
Die Aufgaben der Mittelbehörden können, soweit noch notwendig und soweit nicht zwingend staatliche Aufgabenerledigung durch die Niedersächsische Verfassung oder die Bundesverfassung vorgeschrieben ist (Fachaufsicht), erst dann kommunalisiert werden, wenn die kommunale Ebene flächendeckend entsprechend aufnahmefähig ist.
Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Herr Haack, hat das mit seiner Einschätzung so eben bestätigt, dass die meisten Landkreise schon jetzt mit der Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis ausgelastet, wenn nicht überfordert seien. Allerdings zieht er den umgekehrten Schluss aus dieser Bilanz und fordert, Aufgaben von den Landkreisen abzuziehen und zentral bearbeiten zu lassen.
Die kommunale Landschaft in Niedersachsen ist, was ihre Größe und die Leistungsfähigkeit der einzelnen Landkreise angeht, sehr heterogen. Wir halten eine Homogenisierung beispielsweise durch verstärkte Kooperation in verschiedenen Formen (bis hin zu Neuzuschnitten auf freiwilliger Basis) für sinnvoll und notwendig. Regionalisierung (für Regionen), Zweckverbände, Kooperation mehrerer Kreise bis hin zu neuen Strukturen auf Landkreisebene sind Instrumente zum Erreichen des Ziels.
Solange dieser Prozess noch nicht abgeschlossen oder zumindest erheblich weiter vorangekommen sein wird, verlangt die regionale Koordinierung eine Restzuständigkeit der jetzigen Bezirksregierung. Dem gegenüber plant die Landesregierung nach Abschaffung der Bezirksregierungen eine Aufgabenerledigung dessen, was nicht kommunal wahrzunehmen oder privat wahrzunehmen sein wird in zentralen Landesämtern (Kompetenzcenter). Die kommunalen Spitzenverbände des Niedersächsischen Städtetags wie auch des Landkreistags stehen einer solchen Auffanglösung zu recht reserviert gegenüber, wenn sie Bedenken gegen das Prinzip der Aufgabenwahrnehmung in Landesämtern formulieren.
Man kann das am Beispiel eines Landesamtes für Schulverwaltung gut deutlich machen: Nehmen wir an, ein solches Amt würde beispielsweise in Oldenburg angesiedelt sein. Wie sollte es von Oldenburg kompetent und flexibel in Unterrichtsversorgung in Duderstadt in Südniedersachsen sichern?
Statt der Wahrnehmung in zentralen Landesämtern favorisieren wir die mittelfristige Restzuständigkeit von Bezirksregierungen für die Kernaufgaben regionaler Koordinierung oder Bündelung. Folgende Aufgaben sollten vorerst weiter in den Bezirksregierungen wahrgenommen werden: "Aufgaben in den Bereichen Raumordnung und Landesplanung, Bauleitplanung, Energiesicherung, Grundwasserschutz und Wasserversorgung, Naturschutzgebiete, Unterricht und Erziehung, Abfallwirtschaft, Ausländerrecht und Kommunalaufsicht.
Dieser Katalog ist beispielhaft gemeint und ist nicht abschließend. Er beschreibt den Kernbestand von Aufgaben, die jeweils regional zu koordinieren sind und für die sich die Bezirksregierungen auch für eine mittelfristige Übergangszeit anbieten. Gleichzeitig bedeutet die Reduzierung dieser Behörden auf einen solchen Katalog einen massiven Aufgabenabbau und führt zu einem entsprechend verminderten Personalbedarf.
Natürlich wird es auch weiterhin einer Fachaufsicht über die kommunale Ebene im übertragenem Wirkungskreis bedürfen (Artikel 57 Absatz 5 der Niedersächsischen Verfassung).
Zusammengefasst lautet die Empfehlung an die Landesregierung deshalb:
1. In erster Linie die Aufgabenverlagerung auf die regionale/kommunale Ebene zu verfolgen und zentrale Lösungen nur dann zu wählen, wenn nach eingehender Prüfung festgestellt wurde, das dezentrale Lösungen nicht möglich oder nicht sinnvoll sind
2. Die Voraussetzungen zur Bildung von Regionen zu erleichtern und die Bildung von solchen Regionen oder regionalen Zusammenschlüssen besonders zu fördern
3. Die Aufgabenverlagerung prozesshaft und damit die Auflösung der Bezirksregierungen schrittweise zu organisieren. Bis zur vollständigen Aufgabenverlagerung sollen Restaufgaben bei den Bezirksregierungen gebündelt werden
4. Bei der Aufgabenverlagerung streng nach dem Konnexitätsprinzip zu verfahren und
5. Möglichst schnell die Aufgabenbereiche zu benennen, die künftig ganz verzichtbar sind.